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Offizieller Stempel: „AfD in Sachsen wird als sicher rechtsextremistisch betrachtet“

Published On: 10. Dezember 2023 8:36

„Illegal? Legal? Und doch egal!“ – Dies scheint das Motto des Verfassungsschutzes zu sein, wenn es darum geht, als Konkurrenzschutz für die etablierten Parteien zu agieren. Nun ist die nächste Behörde vorgeprescht – die in Sachsen. Rechtzeitig vor der Landtagswahl im nächsten Jahr erklärte der sächsische Verfassungsschutz die AfD für „gesichert rechtsextrem“. Das bedeutet, dass die Behörde, die eigentlich die Verfassung schützen soll, die größte Oppositionspartei im Freistaat diffamiert und damit die Regierung schützt, der sie unterstellt ist. Das ist eine völlige Verdrehung demokratischer Grundsätze und der Idee des Verfassungsschutzes. In Deutschland wiegt dies besonders schwer, da es als Lehre aus der Geschichte galt, dass sich ein Geheimdienst nie wieder in die politische Konkurrenz einmischen darf.

Im August hat das Verwaltungsgericht Gera eine politische Bombe platzen lassen. Die Behauptung des Thüringer Verfassungsschutz-Chefs Stephan Kramer, die AfD in Thüringen sei „gesichert rechtsextrem“, ist nach Ansicht des Gerichts juristisch nicht haltbar. Das Gericht entschied im Eilverfahren zugunsten eines Sportschützen und AfD-Mitglieds, dem das Innenministerium in Erfurt seinen Waffenschein entzogen hatte. Das Ministerium hatte sich lediglich auf den Verfassungsschutzbericht und einen internen Vermerk berufen, die laut Gericht nicht ausreichend waren, um die Vorwürfe zu belegen. Das Gericht stellte fest, dass eine umfangreiche Analyse der programmatischen Aussagen der Partei sowie der Aussagen von Funktionären und Mitgliedern fehlte, um eine so weitreichende Beurteilung vorzunehmen. Obwohl die Entscheidung des Gerichts nicht direkt auf Sachsen übertragen werden kann, besteht zumindest der Verdacht, dass auch der Verfassungsschutz dort keine besseren Gründe für seine Diffamierung der AfD hat.

Der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes, Dirk-Martin Christian, erklärte, dass es keine Zweifel mehr an der rechtsextremen Ausrichtung der AfD in Sachsen gebe. Er beruft sich dabei auf ein Gutachten, das zahlreiche inhaltliche Positionen des AfD-Landesverbandes als verfassungsfeindlich einstuft. Es ist jedoch fraglich, ob diese Gründe ausreichen, um den gesamten Landesverband und alle Mitglieder pauschal als rechtsextrem abzustempeln. Es erinnert an die Praktiken der DDR, in der Kritiker des Sozialismus als „faschistisch“ diffamiert wurden. Es ist besorgniserregend, dass der Verfassungsschutz sich in die politische Konkurrenz einmischt und sich selbst zur Streitaxt der Regierung gegen ihre Herausforderer macht. Es stellt sich die Frage, wer unsere Verfassung vor solchen Verfassungsschützern schützt

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Amtliches Stigma: „AfD in Sachsen ist gesichert rechtsextremistisch“

„Illegal? Legal? Und doch egal!“ Das scheint das Motto des Verfassungsschutzes zu sein, wenn es darum geht, als Konkurrenzschutz für die Parteien zu agieren, die schon länger da sind. Jetzt ist die nächste Behörde vorgeprescht – die in Sachsen. Rechtzeitig vor der Landtagswahl dort im nächsten Jahr preschte der sächsische Verfassungsschutz vor und erklärte die AfD für „gesichert rechtsextrem“. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Behörde, die eigentlich die Verfassung schützen soll, und damit auch die faire politische Konkurrenz, diffamiert die größte Oppositionspartei im Freistaat und schützt damit die Regierung, der sie unterstellt ist. Das ist eine völlige Pervertierung demokratischer Grundsätze und der Idee des Verfassungsschutzes. In Deutschland wiegt dies besonders. Denn als Lektion aus

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