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599 Anzeigen gegen Politiker und Richter wegen der Impfpflicht im Zusammenhang mit Corona

Published On: 11. Dezember 2023 15:31

Im Bundestag haben 570 Abgeordnete für die Impfpflicht in Einrichtungen gestimmt, obwohl bereits bekannt war, dass die Corona-Impfung für einige Menschen tödlich enden könnte. Unter den Angeklagten sind prominente Namen aus der Corona-Politik, darunter Parlamentarier, Richter und die ehemalige Ministerin Karl Lauterbach (SPD), Robert Habeck (Grüne), Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und viele andere. Insgesamt betrifft dies alle 568 Bundestagsabgeordneten, die im Dezember 2021 für die Impfpflicht gestimmt haben, sowie die 16 Mitglieder des Bundesrats, die das Gesetz gebilligt haben, und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der das Gesetz unterzeichnet hat. Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und sieben weitere Richter des Ersten Senats müssen sich rechtfertigen, da sie im April 2022 Eilanträge gegen das Gesetz abgelehnt hatten. Ebenso betroffen ist die ehemalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), die im November 2021 die Impfpflicht für Soldaten angeordnet hatte, sowie fünf Richter am Bundesverwaltungsgericht, die den Befehl der Ministerin für rechtmäßig erklärt hatten.

Diese Personen haben alle für die Impfpflicht gestimmt oder sie bestätigt, obwohl bereits bekannt war, dass die Corona-Impfung schwerwiegende Nebenwirkungen verursachen kann und in seltenen Fällen zum Tod führen kann. Das Paul-Ehrlich-Institut hatte bereits sechs Wochen zuvor ausdrücklich auf die Gefahr tödlicher Nebenwirkungen der Corona-Impfung hingewiesen. Soldaten und Mitarbeiter in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen mussten dennoch zur Zwangsimpfung antreten. Aus diesem Grund haben Juristen nach einer Pressekonferenz am gestrigen Sonntag eine Anzeige wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eingereicht. Einer der Initiatoren ist Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der erklärt, dass die Impfpflicht, ob in Einrichtungen oder nicht, nicht in Betracht gezogen oder verabschiedet hätte werden dürfen. Kein Menschenleben darf für ein anderes geopfert werden. Wenn der Staat gezielt einen Teil der Zivilbevölkerung zum Objekt seines Handelns macht und dadurch auch nur ein Mensch getötet wird, handelt es sich nach dem Völkerstrafgesetzbuch um ein Verbrechen gegen die Menschheit. Ludwig betont, dass dies eine nüchterne juristische Argumentation ist. Es geht um den Grundsatz, der im Grundgesetz verankert ist, wonach der Staat kein einziges Menschenleben gefährden darf, um andere Leben zu schützen. Juristisch gesehen sei das Argument unhaltbar, dass durch die Impfung Millionen von Menschenleben gerettet worden seien und daher der Tod Einzelner quasi als Kollateralschaden hingenommen werden könne.

Die Strafanzeigen zielen nicht auf Entschädigungszahlungen oder ähnliches ab, sondern sollen zur Aufarbeitung der Corona-Politik beitragen und eine Diskussion anstoßen. Da alle Parlamentarier durch ihre Immunität geschützt sind, besteht die Gefahr, dass die Bundesanwaltschaft aus diesem oder anderen Gründen keine Ermittlungen aufnimmt. In diesem Fall wollen die Anwälte vor den Internationalen Strafgerichtshof ziehen und „hartnäckig“ bleiben

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599 Strafanzeigen gegen Politiker und Richter wegen Corona-Impfpflicht

Im Bundestag stimmten 570 Abgeordnete für die einrichtungsbezogene Impfpflicht, als schon bekannt war, dass die Corona-Impfung für einzelne tödlich enden würde. Es sind die großen Namen der Corona-Politik, gegen die jetzt Strafanzeige erstattet wurde. Parlamentarier, Richter und Ex-Ministerin Karl Lauterbach (SPD), Robert Habeck (Grüne), Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und viele mehr. Insgesamt betrifft es alle 568 Bundestagsabgeordneten, die im Dezember 2021 für die einrichtungsbezogene Impfpflicht gestimmt und die 16 Mitglieder des Bundesrats, die das Gesetz durchgewinkt hatten sowie Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der das Gesetz ausgefertigt hatte. Zudem sollen sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes und sieben weitere Richter des Ersten Senats rechtfertigen müssen, die im April 2022 Eilanträge gegen das Gesetz abgeschmettert hatten, Ex-Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), die im November 2021 die

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