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Kein Schmerzensgeldanspruch nach Impfung bedingt durch Augeninfarkt

Published On: 11. Dezember 2023 8:07

Von Kai Rebmann Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, wie der Volksmund weiß. Ein Mann, der vor dem Landgericht Rottweil gegen Biontech auf Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro geklagt hatte, kann davon ein Lied singen. Die Richter stellten sich erneut auf die Seite des Impfherstellers und wiesen die Klage vollständig ab. Der Mann hatte nach seiner „Impfung“ gegen Corona einen Augeninfarkt erlitten und war fast vollständig auf dem rechten Auge erblindet. Er führte dies auf die Impfung zurück und forderte Schmerzensgeld sowie die Feststellung, dass Biontech für mögliche zukünftige Impfschäden haftbar gemacht werden könne. Die Richter sahen jedoch keine Anspruchsvoraussetzungen für Schmerzensgeld gegeben und verwiesen auf das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs, das von der Europäischen Kommission bestätigt wurde. Die Frage nach dem kausalen Zusammenhang zwischen Impfung und Augeninfarkt wurde nicht behandelt. Die Klage wurde abgewiesen.

Die Entscheidung des Landgerichts bedeutet nicht, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Augeninfarkt sieht. Diese Frage wurde nicht behandelt und könnte möglicherweise in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gestellt und beantwortet werden. Vor dem Landgericht Rottweil ging es hauptsächlich darum, ob die Anspruchsvoraussetzungen für Schmerzensgeld erfüllt sind, die sich aus dem Arzneimittelgesetz ergeben können. Der Kläger müsste nachweisen, dass für den Biontech-Impfstoff ein wissenschaftlich anerkanntes negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis besteht oder dass der Hersteller eine fehlerhafte Kennzeichnung oder Information bereitgestellt hat. Beides wurde von der Kammer verneint. Die Richter verwiesen auf das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis, das mehrfach von der Europäischen Kommission bestätigt wurde. Die Unstimmigkeiten bei den Zulassungsverfahren spielten für das Gericht keine Rolle. Die Klage wurde abgewiesen.

Neben dem Arzneimittelgesetz hätten sich auch Ansprüche auf Schmerzensgeld aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergeben können. Die Kammer stellte jedoch fest, dass keine fahrlässige Gesundheitsbeeinträchtigung seitens Biontech vorliegt, da dem Hersteller kein pflichtwidriges Verhalten oder Verschulden nachgewiesen werden konnte. Der Kläger hatte lediglich nicht verifizierte Verdachtsmeldungen von Impfschäden und Einzelmeinungen aus dem Internet vorgebracht. Das Gericht wies auch die Kritik an den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts und die befürchtete politische Einflussnahme auf die Zulassungsbehörden zurück. Die Klage gegen Biontech wurde abgewiesen.

Der Kampf um Entschädigungen bei Impfschäden bleibt für die Opfer ein Kampf gegen Windmühlen. Die Frage nach dem kausalen Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden bleibt offen. Es bleibt abzuwarten, ob Impfärzte haftbar gemacht werden können, wenn sie ihre Patienten nicht ordnungsgemäß aufklären. Die Hilfen der Bundesregierung für Impfgeschädigte bleiben bisher nur Lippenbekenntnisse. Ein richtungsweisendes Urteil wird in den nächsten Wochen vor dem Oberlandesgericht Bamberg erwartet. Ein Kläger, der mit seiner Klage vor dem Landgericht Bayreuth gescheitert war, hat Berufung eingelegt

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Augeninfarkt nach Impfung: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Von Kai Rebmann Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, wie der Volksmund weiß. Davon kann jetzt auch ein Mann ein Lied singen, der vor dem Landgericht Rottweil (Baden-Württemberg) gegen Biontech auf Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro geklagt hatte (reitschuster.de berichtete). Wie schon in einigen ähnlich gelagerten Fällen vorher, stellten sich die Richter auch dieses Mal wieder auf die Seite des Impfherstellers und ließen die Argumente des Klägers ins Leere laufen. Das war passiert: Nach seiner „Impfung“ gegen Corona hatte der 58-Jährige einen Augeninfarkt erlitten und war in dessen Folge auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet. Der Mann führte diesen Schaden auf die „Impfung“ zurück und klagte vor dem Landgericht auf Schmerzensgeld sowie die

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