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Aufregung über das Verbot des Zutritts zu Kindertagesstätten – Eltern verärgert

Published On: 13. Dezember 2023 10:04

Im Zuge der Corona-Krise haben viele Schulen, Kitas und Horte aufgrund ihres Hausrechts ein Zutrittsverbot für Eltern verhängt, um Infektionen einzudämmen. Ende November wurde bekannt, dass in zwei Kitas in der Gemeinde Willstädt in Baden-Württemberg Eltern ab dem 4. Dezember untersagt wurde, die Kita beim Bringen und Abholen ihrer Kinder zu betreten – diese Ankündigung kam für die Eltern überraschend. Es gab schnell Unmut und eine Gemeindesitzung sollte Klarheit schaffen.

Auf der Gemeinderatssitzung am 29. November in Willstätt wurde erklärt, dass die Gemeinde als Träger von Kindertagesstätten auf Basis des Bundeskinderschutzgesetzes ein „Schutzkonzept vor Gewalt erstellen muss, um die Rechte und das Wohl der Kinder in diesen Einrichtungen zu gewährleisten“. Ein solches Konzept ist auch eine Voraussetzung für die Betriebserlaubnis der Kindertagesstätten. Konkret ging es um die kommunale Kita in Eckartsweier und die evangelische „Kinderarche“ in Legelshurst. Bei einem Treffen mit den Kita-Leitungen wurde festgestellt, dass das Bringen und Abholen der Kinder in den Kitas nicht mehr einheitlich war. Einige hatten die Maßnahme beibehalten, dass die Eltern ihre Kinder nur bis zur Eingangstür der Kita bringen. Diese Maßnahme hatte angeblich auch pädagogische Vorteile, da die Erzieher entlastet wurden und jeder Zutritt von externen Personen dokumentiert werden musste. Aus diesem Grund wurde beschlossen, diese Maßnahme im Rahmen des Schutzkonzepts ab dem 4. Dezember 2023 auf alle Kindergärten auszuweiten.

Die Eltern waren üblicherweise mit einem Kita-Konzept vertraut gemacht worden. Im Fall der beiden Kitas wurden die Eltern jedoch vor vollendete Tatsachen gestellt. In der Gemeindesitzung am 29. November äußerten die Eltern ihren Unmut. Eine Elternvertreterin der Kita Eckartsweier betonte, dass nicht erkennbar sei, welches Risiko von den Eltern ausgehe, wenn sie die Kita betreten. Außerdem sei Willstätt die einzige Gemeinde im Ortenaukreis, die ein solches Zutrittsverbot verhänge. Die Eltern sehen eine Gefahr für die Kinder durch das Zutrittsverbot und argumentieren, dass die Regelung Misstrauen schürt. Außerdem erschwert sie die wichtigen Gespräche zwischen Eltern und Erziehern und beeinträchtigt den Übergang von zu Hause in die Kita, der für die Kinder ein bedeutsamer Moment ist. Die Elternvertreterin betonte, dass die Eltern in die Erstellung eines solchen Schutzkonzepts einbezogen werden sollten. Der Bürgermeister Christian Huber gab zu, die Brisanz des geplanten Zutrittsverbots für Eltern in den beiden Kitas unterschätzt zu haben. Es wurde beschlossen, dass die Gemeindeverwaltung die Schutzmaßnahmen erneut prüfen wird und ein weiteres Treffen mit den Kita-Leitungen für den 25. Januar 2024 geplant ist, um über weitere Schritte und Anpassungen zu sprechen, die dann den betroffenen Eltern mitgeteilt werden

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Wirbel um Zutrittsverbot für Kitas – Eltern sauer

Im Zuge der Corona-Krise machten viele Schulen, Kitas und Horte von ihrem Hausrecht Gebrauch und verhängten ein Zutrittsverbot für Eltern, mit der Absicht, Infektionen einzudämmen. Ende November wurde bekannt, dass in zwei Kitas in der Gemeinde Willstädt in Baden-Württemberg Eltern zum 4. Dezember untersagt werden sollte, die Kita beim Bringen und Abholen ihrer Kinder zu betreten – für die Eltern kam diese Ankündigung überraschend. Schnell verbreitete sich Unmut. Eine Gemeindesitzung sollte Klarheit schaffen. Worum geht es? Auf Basis des Bundeskinderschutzgesetzes habe die Gemeinde als Träger von Kindertagesstätten ein „Schutzkonzept vor Gewalt zu erstellen, um die Rechte und das Wohl von Kindern dieser Einrichtungen zu gewährleisten“, hieß es auf der Gemeinderatssitzung vom 29. November in Willstätt. Ein solches Konzept bilde auch

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