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Pharma Datenhändler Lauterbach behauptet, dass ein Missbrauch dieser Daten nicht möglich sei

Published On: 14. Dezember 2023 21:22

rbessern und den Austausch von Daten zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Patienten ihre Gesundheitsdaten in einer elektronischen Gesundheitsakte speichern können, die grenzüberschreitend genutzt werden kann. Die Verordnung soll auch den Zugang von Forschern und Unternehmen zu Gesundheitsdaten erleichtern, um die medizinische Forschung und Innovation zu fördern.

Der Verordnungsentwurf wurde vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit angenommen. Einige Abgeordnete haben sich jedoch für ein Widerspruchsrecht eingesetzt, um sicherzustellen, dass Patienten die Kontrolle über ihre eigenen Daten behalten. Die genaue Umsetzung des Widerspruchsrechts ist jedoch noch offen und wird Gegenstand weiterer Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, den EU-Landesregierungen und der EU-Kommission sein.

Dr. Patrick Breyer von den Piratenpartei hat sich gegen die Datensammlung im Profitinteresse der Industrie ausgesprochen und betont, dass die Gesundheitsdaten den Patienten gehören und respektiert werden sollten.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verhandlungen über den Verordnungsentwurf entwickeln und ob ein Widerspruchsrecht für Patienten eingeführt wird. Die Schaffung eines Europäischen Raums für Gesundheitsdaten könnte jedoch einen bedeutenden Fortschritt für den Austausch von Gesundheitsdaten und die medizinische Forschung in Europa darstellen

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Pharma-Datenhändler Lauterbach: es sei „kein Missbrauch dieser Daten möglich“

Digital-Gesetz – DigiG heute im Bundestag beschlossen, auch die EU stimmte gestern ab Mehrfach haben wir über die digitale Patientenakte hier auf dem Blog berichtet, nun wurde diese im Bundestag heute Morgen beschlossen. Der Bundestag war aber quasi leer. Das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ soll vor allem den Durchbruch für die elektronische Patientenakte und das E-Rezept bringen. Das E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Als Patienten bekommt man jetzt keinen Zettel mehr in die Hand, sondern einen Code aufs Handy oder auf die elektronische Gesundheitskarte, mit dem sich in Apotheken Medikamente abholen lassen. Auch per App soll das Rezept eingelöst werden können. Vorab wollen wir hier auf ein paar relevante Artikel zu diesem Themenkomplex bei

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