Zusammen für den Frieden
keine Informationen zu
Original Artikel Teaser
„Gemeinsam für den Frieden“
Die Resolution 377 A(V) der UN-Vollversammlung (UNGA) besagt, dass alle UN-Mitgliedsstaaten innerhalb von 24 Stunden zu einer „dringenden Sondersitzung“ einberufen werden können, „wenn der Sicherheitsrat wegen fehlender Einstimmigkeit der ständigen Mitglieder seine Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit in einem Fall nicht wahrnimmt, in dem eine Bedrohung des Friedens, ein Friedensbruch oder eine Angriffshandlung vorzuliegen scheint (….)“. Die Resolution trägt den Titel „Gemeinsam für den Frieden“ und wurde erstmals am 3. November 1950 angenommen. Damals ging es um den Korea-Krieg. Seit Israel den palästinensischen Gazastreifen mit einem verheerenden Krieg überzieht, haben arabische und islamische Staaten mit Unterstützung von China, Russland und zahlreichen Staaten weltweit versucht, einen Waffenstillstand zu erreichen. Eine Delegation arabischer und islamischer Staaten war
Details zu „Gemeinsam für den Frieden“