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Nur eine Mini-Neuwahl in Berlin: Karlsruhe bewahrt die Linke und Wagenknecht

Published On: 19. Dezember 2023 20:20

Gründe für die rechtswidrige Erklärung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2021 und die Anordnung einer kompletten Wiederholung der Wahl durch das Verfassungsgericht in Berlin im Jahr 2022 gab es viele. Die Unregelmäßigkeiten am Wahltag waren zu groß und zu absurd. Dies geschah gleichzeitig mit den Bundestagswahlen, was weltweit für Aufsehen sorgte. Es ist schwer zu verstehen, warum die Unregelmäßigkeiten auf Landesebene zu einer vollständigen Neuwahl führten, während dies auf Bundesebene nicht der Fall war, da alle Umstände bis auf die Stimmzettel identisch waren. Aus diesem Grund hatte die Unionsfraktion gegen den Beschluss des Wahlausschusses im Bundestag in Karlsruhe geklagt. Der Ausschuss hatte entschieden, die Wahl nur in 327 der 2256 Berliner Wahlbezirke zu wiederholen. Die höchsten deutschen Richter gingen nur teilweise auf die Klage ein und ordneten an, dass die Wahl nun in 455 der 2256 Wahlbezirke innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden muss. Die Union wollte, dass in allen sechs betroffenen Wahlbezirken eine vollständige Neuwahl stattfindet. Das Bundesverfassungsgericht blieb mit seiner Entscheidung sogar unter der Empfehlung des Bundeswahlleiters. Es hätte auch die gesamte Bundestagswahl in Berlin wiederholen können, wie von Kritikern gefordert. Dies hätte weitreichende Konsequenzen gehabt, da die SED-Erben von der „Linken“ bei der Bundestagswahl 2021 an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert waren und nur aufgrund des Gewinns von drei Direktmandaten im Bundestag vertreten sind. Zwei dieser Mandate wurden in Berlin gewonnen. Eine Neuwahl in Lichtenberg wäre spannend gewesen, da zwischen der Wahlsiegerin Gesine Lötzsch von der Linken und ihrer SPD-Herausforderin nur 6 Prozentpunkte Unterschied lagen. Aufgrund des Aufstiegs der AfD und des Niedergangs der Linkspartei hätte Lötzsch um ihr Mandat bangen müssen. Nicht nur sie, sondern auch alle Bundestagsmandate der „Linken“ wären mit Lötzsch gefallen, ebenso wie die Sitze der Abgeordneten, die aus der Partei ausgetreten sind und sich Sahra Wagenknecht angeschlossen haben. Die „Linken“ und Wagenknecht hatten vor diesem Szenario gezittert, da die Präsenz ihrer neuen Partei im Bundestag für sie besonders wichtig ist. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil beschädigt meiner Meinung nach das Restvertrauen in die demokratischen Institutionen in Deutschland erheblich. Es zeigt deutlich, dass man bei Wahlen auch gegen Recht und Gesetz verstoßen kann und es höchstens zu oberflächlichen Korrekturen kommt. Man könnte argumentieren, dass die Wahlen nur dort wiederholt wurden, wo es ergebnisrelevant war. Aber wenn selbst der Bundeswahlleiter eine vollständige Neuwahl in sechs Bezirken fordert und das Bundesverfassungsgericht sogar hinter dieser Forderung zurückbleibt, zeigt dies deutlich, wie weit es von demokratischen Mindeststandards entfernt ist. Auch die Tatsache, dass mehr als zwei Jahre zwischen den Wahlen und der Entscheidung vergangen sind, ist ein Armutszeugnis für die Demokratie und den Rechtsstaat – aber leider auch symbolisch für ein Land, in dem außer der Schikanierung der „schon länger hier Lebenden“ nicht mehr viel funktioniert. Entsprechend sarkastisch fallen die Kommentare im Internet aus. „Unfassbar, was in Deutschland mittlerweile los ist. Als Kind der 80er kann man das alles kaum glauben. Selbst in der Hauptstadt oder gerade deswegen sind wir nicht mehr in der Lage, ordnungsgemäße Wahlen durchzuführen. Vermutlich steht bei der nächsten Wahl ein Blauhelm neben jeder Urne“, schreibt Mike Schmidt auf „FOL“. Ein anderer Nutzer kommentiert lakonisch: „Bananenrepublik Deutschland“. Es ist bedauerlich, dass wir nicht in der Lage sind, saubere Wahlen zu organisieren oder zumindest die Pleite zeitnah und anständig zu korrigieren. Aber wir können die Welt und das Weltklima retten – das ist das „beste Deutschland aller Zeiten

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Nur Mini-Neuwahl in Berlin: Karlsruhe rettet Linke und Wagenknecht

Es gab Gründe dafür, dass Berlins Verfassungsgericht 2022 die Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2021 für rechtswidrig erklärte und eine komplette Wiederholung der Wahl anordnete. Zu groß und zu hanebüchen waren die Unregelmäßigkeiten am Wahltag. An dem gleichzeitig auch der Bundestag gewählt wurde. Pleiten, Pech und Pannen sorgten damals weltweit für Aufsehen. Warum die Unregelmäßigkeiten bei der Wahl auf Landesebene zu einer kompletten Neuwahl führten, auf Bundesebene aber nicht, ist schwer zu verstehen – denn bis auf die Stimmzettel waren alle Umstände identisch. Deswegen hatte auch die Unionsfraktion gegen einen Beschluss des Wahlausschusses im Bundestag in Karlsruhe geklagt. Dieser hatte mit den Stimmen von SPD, Grüne und FDP entschieden, die Wahl nur in 327 der 2256 Berliner Wahlbezirken wiederholen zu lassen. Die

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