Unglaublich: Ausländische Studierende haben in Innsbruck das Recht zur Teilnahme an Wahlen
Im nächsten Jahr werden die Gemeinderatswahlen in Innsbruck stattfinden. Diese Wahlen bieten auch ausländischen Studenten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben, da es Lücken in den Gesetzen gibt. Es wurde bereits in Studentenzeitungen dazu aufgerufen, den Hauptwohnsitz bis Weihnachten nach Innsbruck zu verlegen, obwohl es gesetzlich sogar bis Mitte oder Ende Januar möglich ist, sich umzumelden und somit wählen zu dürfen. Vor einem Jahr hat Innsbruck versucht, dem einen Riegel vorzuschieben, indem in die Wahlordnung aufgenommen wurde, dass man nicht wählen darf, wenn der Aufenthalt in Innsbruck nur vorübergehend ist. Dieser Zusatz ist jedoch in der Realität nicht anwendbar, insbesondere nicht in einer Stadt wie Innsbruck. Der Vorsitzende des städtischen Rechtsausschusses, Benjamin Plach, stellte fest, dass diese Regelung nur in kleinen Gemeinden, nicht aber in der Stadt funktioniert. Sie würde nur in kleinen Gemeinden mit persönlichen Bekanntschaften Sinn ergeben. In Innsbruck sind etwa 30.000 Studenten wahlberechtigt, was in Anbetracht der relativ kleinen Stadtgröße bereits einen signifikanten Anteil am Wahlergebnis ausmacht. Wenn man die politische Ausrichtung der Studenten betrachtet, kann man davon ausgehen, dass dies ein Plus für die Grünen, die Roten und die Dunkelroten bedeutet
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Wahnsinn: Ausländische Studenten können in Innsbruck mitwählen
Im kommenden Jahr ruft die Stadt Innsbruck wieder zu den Wahlurnen. Die Gemeinderatswahlen stehen an, und bieten durch Lücken in den Gesetzen auch ausländischen Studenten die Möglichkeit mitzuwählen. Hauptwohnsitz bis Weihnachten verlegt = Wahlberechtigt In Studentenzeitungen wurden bereits ausländische Studenten aufgerufen, ihren Hauptwohnsitz bis Weihnachten nach Innsbruck zu verlegen. Wobei laut Gesetz es sogar bis Mitte bzw. Ende Jänner reicht, sich umzumelden und somit wählen zu dürfen. Dem wollte Innsbruck vor einem Jahr den Riegel vorschieben. Reklame in Innsbruck nicht anwendbar Vor einem Jahr wurde in die Innsbrucker Wahlordnung hineinreklamiert, dass man nicht wählen dürfe, wenn der Aufenthalt in Innsbruck nur vorübergehend bestehe. Dieser Zusatz ist jedoch in der Realität nicht in einer Stadt wie Innsbruck anwendbar. Auch der Vorsitzende
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