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Der ehemalige Chefredakteur der „Bild“-Zeitung, Reichelt, legt eine Verfassungsbeschwerde ein

Published On: 20. Dezember 2023 0:29

Ex-„Bild“ editor-in-chief Julian Reichelt has recently filed a complaint with the Federal Constitutional Court against a ruling by the Berlin Chamber Court. He believes his „right to freedom of expression“ has been violated. Reichelt had claimed that the SPD Minister for Development Aid, Schulze, was providing „development aid to the Taliban“. As a result, the SPD official sued Reichelt and won. Before the Berlin Chamber Court, Minister for Development Aid Svenja Schulze achieved a victory over former „Bild“ editor-in-chief Julian Reichelt. According to a decision by the court, which was issued in mid-November, Reichelt is to refrain from publicly claiming that government funds have flowed to the Taliban. Reichelt’s post on the platform „X“ is „capable of impairing the trust of the population in the work of the Federal Republic of Germany or the Federal Ministry for Economic Cooperation and Development (BMZ) and its functionality“ (ref.: 10 W 184/23). The Berlin Regional Court had previously dismissed a corresponding application from the ministry and classified Reichelt’s statement as an expression of opinion, which is to be understood as „unprovable and exaggerated criticism“ (ref.: 27 0 410/23). However, since Schulze can sue with taxpayers‘ money until hell freezes over, she went to the Berlin Chamber Court and won the legal victory over Reichelt there. At the end of August, Reichelt had referred to an article on his „X“ account, stating that Germany was once again providing development aid to Afghanistan. It said: „Germany has paid 370 MILLION EUROS (!!!) in development aid to the TALIBAN (!!!!!!) in the last two years. We live in a madhouse.“ The decision of the Chamber Court was made in summary proceedings. According to Meedia, Reichelt has now defended himself against the court order and filed a complaint with the Federal Constitutional Court against a ruling a few days ago. The complaint, which Reichelt submitted to the Federal Constitutional Court through his legal representative on 12 December, is four pages long, the media service reports behind the paywall. He believes his „right to freedom of expression“ has been violated. He is by no means the only one in this best Germany we have ever had. (SB)

Julian Reichelt reicht Beschwerde gegen Urteil ein

Ex-„Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt hat vor kurzem beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin eingereicht. Er ist der Meinung, dass sein „Grundrecht auf Meinungsfreiheit“ verletzt wurde. Reichelt hatte behauptet, dass die SPD-Entwicklungshilfeministerin Schulze „Entwicklungshilfe an die Taliban“ leiste. Daraufhin verklagte die SPD-Funktionärin Reichelt und gewann den Prozess. Vor dem Berliner Kammergericht erzielte Ministerin für Entwicklungshilfe Svenja Schulze einen Sieg gegen den ehemaligen „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt. Gemäß einem Beschluss des Gerichts, der Mitte November erging, soll Reichelt es unterlassen, öffentlich zu behaupten, dass Regierungsgelder an die Taliban geflossen seien. Der Beitrag Reichelts auf der Plattform „X“ sei „geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen“ (Az.: 10 W 184/23). Das Landgericht Berlin hatte einen entsprechenden Antrag des Ministeriums noch abgewiesen und stufte Reichelts Aussage als Meinungsäußerung ein, die als eine „nicht dem Beweis zugängliche und überspitzte Kritik zu verstehen“ sei (Az.: 27 0 410/23). Da Schulze jedoch mit dem Geld der Steuerzahler klagen kann, bis die Hölle zufriert, zog sie vor das Kammergericht Berlin und errang dort den juristischen Sieg über Reichelt. Reichelt hatte Ende August in seinem „X“-Account auf einen Artikel seines Portals „Nius“ hingewiesen, wonach Deutschland wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan zahle. Dazu hieß es: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus.“ Der Beschluss des Kammergerichts erging in einem Eilverfahren. Reichelt hat sich nun laut Meedia gegen die gerichtliche Verfügung gewehrt und vor wenigen Tagen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Urteil eingelegt. Die Begründung der Beschwerde, die Reichelt über seinen Rechtsbeistand am 12. Dezember beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat, umfasst vier Seiten, berichtet der Mediendienst hinter der Bezahlschranke. Er sieht sein „Grundrecht auf Meinungsfreiheit“ verletzt. Damit ist er bei Weitem nicht der Einzige in diesem besten Deutschland, das wir je hatten. (SB)

Julian Reichelt reicht Beschwerde gegen Urteil ein

Ex-„Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt hat vor kurzem beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin eingereicht. Er ist der Meinung, dass sein „Grundrecht auf Meinungsfreiheit“ verletzt wurde. Reichelt hatte behauptet, dass die SPD-Entwicklungshilfeministerin Schulze „Entwicklungshilfe an die Taliban“ leiste. Daraufhin verklagte die SPD-Funktionärin Reichelt und gewann den Prozess. Vor dem Berliner Kammergericht erzielte Ministerin für Entwicklungshilfe Svenja Schulze einen Sieg gegen den ehemaligen „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt. Gemäß einem Beschluss des Gerichts, der Mitte November erging, soll Reichelt es unterlassen, öffentlich zu behaupten, dass Regierungsgelder an die Taliban geflossen seien. Der Beitrag Reichelts auf der Plattform „X“ sei „geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen“ (Az.: 10 W 184/23). Das Landgericht Berlin hatte einen entsprechenden Antrag des Ministeriums noch abgewiesen und stufte Reichelts Aussage als Meinungsäußerung ein, die als eine „nicht dem Beweis zugängliche und überspitzte Kritik zu verstehen“ sei (Az.: 27 0 410/23). Da Schulze jedoch mit dem Geld der Steuerzahler klagen kann, bis die Hölle zufriert, zog sie vor das Kammergericht Berlin und errang dort den juristischen Sieg über Reichelt. Reichelt hatte Ende August in seinem „X“-Account auf einen Artikel seines Portals „Nius“ hingewiesen, wonach Deutschland wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan zahle. Dazu hieß es: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus.“ Der Beschluss des Kammergerichts erging in einem Eilverfahren. Reichelt hat sich nun laut Meedia gegen die gerichtliche Verfügung gewehrt und vor wenigen Tagen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Urteil eingelegt. Die Begründung der Beschwerde, die Reichelt über seinen Rechtsbeistand am 12. Dezember beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat, umfasst vier Seiten, berichtet der Mediendienst hinter der Bezahlschranke. Er sieht sein „Grundrecht auf Meinungsfreiheit“ verletzt. Damit ist er bei Weitem nicht der Einzige in diesem besten Deutschland, das wir je hatten. (SB)

Julian Reichelt reicht Beschwerde gegen Urteil ein

Ex-„Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt hat vor kurzem beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin eingereicht. Er ist der Meinung, dass sein „Grundrecht auf Meinungsfreiheit“ verletzt wurde. Reichelt hatte behauptet, dass die SPD-Entwicklungshilfeministerin Schulze „Entwicklungshilfe an die Taliban“ leiste. Daraufhin verklagte die SPD-Funktionärin Reichelt und gewann den Prozess. Vor dem Berliner Kammergericht erzielte Ministerin für Entwicklungshilfe Svenja Schulze einen Sieg gegen den ehemaligen „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt. Gemäß einem Beschluss des Gerichts, der Mitte November erging, soll Reichelt es unterlassen, öffentlich zu behaupten, dass Regierungsgelder an die Taliban geflossen seien. Der Beitrag Reichelts auf der Plattform „X“ sei „geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen“ (Az.: 10 W 184/23). Das Landgericht Berlin hatte einen entsprechenden Antrag des Ministeriums noch abgewiesen und stufte Reichelts Aussage als Meinungsäußerung ein, die als eine „nicht dem Beweis zugängliche und überspitzte Kritik zu verstehen“ sei (Az.: 27 0 410/23). Da Schulze jedoch mit dem Geld der Steuerzahler klagen kann, bis die Hölle zufriert, zog sie vor das Kammergericht Berlin und errang dort den juristischen Sieg über Reichelt. Reichelt hatte Ende August in seinem „X“-Account auf einen Artikel seines Portals „Nius“ hingewiesen, wonach Deutschland wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan zahle. Dazu hieß es: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus.“ Der Beschluss des Kammergerichts erging in einem Eilverfahren. Reichelt hat sich nun laut Meedia gegen die gerichtliche Verfügung gewehrt und vor wenigen Tagen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Urteil eingelegt. Die Begründung der Beschwerde, die Reichelt über seinen Rechtsbeistand am 12. Dezember beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat, umfasst vier Seiten, berichtet der Mediendienst hinter der Bezahlschranke. Er sieht sein „Grundrecht auf Meinungsfreiheit“ verletzt. Damit ist er bei Weitem nicht der Einzige in diesem besten Deutschland, das wir je hatten. (SB)

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Ex-„Bild“-Chef Reichelt reicht Verfassungsbeschwerde ein

Ex-„Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt hat vor wenigen Tagen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin eingereicht. Er sieht sein „Grundrecht auf Meinungsfreiheit“ verletzt. Reichelt hatte behauptet, das die SPD-Entwicklungshilfeministerin Schulze „Entwicklungshilfe an die Taliban“ leiste. Daraufhin hatte die SPD-Funktionärin Reichelt verklagt und gewonnen. Vor dem Berliner Kammergericht hatte Miss Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze einen Sieg gegen den Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt eingefahren. Nach einem Beschluss des Gerichts, das Mitte November erging, soll Reichelt es unterlassen, öffentlich zu behaupten, dass Regierungsgelder an die Taliban geflossen seien. Der Post Reichelts auf der Plattform „X“ sei „geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen“ (Az.: 10 W 184/23). Das

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