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EU-Kommission beabsichtigt Einführung eines Europäischen Elternschaftszertifikats und ermöglicht dadurch Menschenhandel

Published On: 20. Dezember 2023 19:37

Veröffentlicht am 20. Dezember 2023 von DF. Die Europäische Kommission plant die Einführung einer Verordnung, die als Europäisches Elternschaftszertifikat bekannt ist. Diese Verordnung wird kritisiert, da sie die nationale Souveränität untergräbt und Praktiken ermöglichen würde, die in vielen EU-Ländern, einschließlich Deutschland und der Schweiz, verboten sind, insbesondere kommerzielle Leihmutterschaft. Das Europäische Parlament hat am 14. Dezember 2023 mit 366 Ja-Stimmen und 145 Nein-Stimmen seine Stellungnahme zu einem Europäischen Zertifikat für Elternschaft angenommen. Der Rat, der aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) besteht, ist jedoch nicht verpflichtet, diesem Vorschlag zu folgen. In Deutschland wird beispielsweise durch das Gesetz klar festgelegt, dass die Frau, die ein Kind geboren hat, als dessen Mutter gilt, was Leihmutterschaft ausschließt. Der EU-Vorschlag hingegen sieht ein EU-weit gültiges Zertifikat vor, das die Wünsche der Erwachsenen widerspiegeln und nicht auf die biologische Gegebenheit abheben soll. Die Organisation CitizenGo hat eine Petition gestartet, um diese weitreichende Änderung zu verhindern. Sie argumentiert: „Auf dem EU-Zertifikat soll es nicht mehr Mutter und Vater geben, sondern Elternteil 1 und Elternteil 2. Und so ein ‚Elternteil‘ würde man nicht nur, indem man ein Kind geboren oder gezeugt hat, sondern auf alle möglichen Arten, sogar durch Kauf. Damit dürften Reiche aus der ganzen EU die Frauen aus armen Ländern als Gebärmaschinen missbrauchen.“ Laut CitizenGo erkennt Deutschland Leihmutterschaftsverträge „zu Recht“ nicht an. Auch Paare, die im Ausland ein Baby gekauft haben, können es in Deutschland nicht als ihr eigenes ausgeben. Aber die EU möchte alle Mitgliedstaaten dazu zwingen, in Zukunft Menschen, die ein Kind gekauft haben, als „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“ anzuerkennen.

Europäisches Elternschaftszertifikat: Kritik an geplanter Verordnung

Die Europäische Kommission plant die Einführung einer Verordnung, die als Europäisches Elternschaftszertifikat bekannt ist. Diese Verordnung stößt jedoch auf Kritik, da sie die nationale Souveränität untergräbt und Praktiken ermöglichen würde, die in vielen EU-Ländern, einschließlich Deutschland und der Schweiz, verboten sind, insbesondere kommerzielle Leihmutterschaft.

Europäisches Parlament nimmt Stellungnahme zu Elternschaftszertifikat an

Das Europäische Parlament hat am 14. Dezember 2023 mit 366 Ja-Stimmen und 145 Nein-Stimmen seine Stellungnahme zu einem Europäischen Zertifikat für Elternschaft angenommen. Der Rat, der aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) besteht, ist jedoch nicht verpflichtet, diesem Vorschlag zu folgen. In Deutschland wird beispielsweise durch das Gesetz klar festgelegt, dass die Frau, die ein Kind geboren hat, als dessen Mutter gilt, was Leihmutterschaft ausschließt. Der EU-Vorschlag hingegen sieht ein EU-weit gültiges Zertifikat vor, das die Wünsche der Erwachsenen widerspiegeln und nicht auf die biologische Gegebenheit abheben soll.

Kritik an Europäischem Elternschaftszertifikat

Die Organisation CitizenGo hat eine Petition gestartet, um die Einführung des Europäischen Elternschaftszertifikats zu verhindern. Sie argumentiert, dass das Zertifikat die Begriffe „Mutter“ und „Vater“ durch „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“ ersetzen würde. Dies würde es ermöglichen, dass Menschen, die ein Kind gekauft haben, als Eltern anerkannt werden, was in Deutschland und anderen Ländern nicht der Fall ist. CitizenGo warnt vor dem Missbrauch von Frauen aus armen Ländern als Gebärmaschinen durch reiche Menschen aus der EU. Deutschland erkennt Leihmutterschaftsverträge nicht an und auch im Ausland gekaufte Babys können nicht als eigene Kinder ausgegeben werden. Die EU plant jedoch, alle Mitgliedstaaten dazu zu zwingen, Menschen, die ein Kind gekauft haben, als „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“ anzuerkennen

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EU-Kommission plant Europäisches Elternschaftszertifikat – und öffnet damit Tür für Menschenhandel

Veröffentlicht am 20. Dezember 2023 von DF. Die EU-Kommission plant die Einführung einer Verordnung, die als Europäisches Elternschaftszertifikat bekannt ist. Sie wird kritisiert, da sie die nationale Souveränität untergräbt und Praktiken ermöglichen würde, die in vielen EU-Ländern, einschliesslich Deutschland und der Schweiz, verboten sind, insbesondere kommerzielle Leihmutterschaft. Mit 366 Ja-Stimmen und 145 Nein-Stimmen hat das Europäische Parlament am 14. Dezember 2023 seine Stellungnahme zu einem Europäischen Zertifikat für Elternschaft angenommen. Der Rat, der sich aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) zusammensetzt, muss diesem Vorschlag aber nicht folgen. In Deutschland bestimmt zum Beispiel das Gesetz klar, dass die Frau, die ein Kind geboren hat, als dessen Mutter gilt, was Leihmutterschaft ausschliesst. Der EU-Vorschlag hingegen sieht ein EU-weit gültiges Zertifikat vor, das die

Details zu EU-Kommission plant Europäisches Elternschaftszertifikat – und öffnet damit Tür für Menschenhandel

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