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EU-Kommission plant Einführung eines Europäischen Elternschaftszertifikats und ermöglicht somit den Menschenhandel

Published On: 20. Dezember 2023 19:37

Veröffentlicht am 20. Dezember 2023 von DF. Die Europäische Kommission plant die Einführung einer Verordnung, die als Europäisches Elternschaftszertifikat bekannt ist. Diese Verordnung wird kritisiert, da sie die nationale Souveränität untergräbt und Praktiken ermöglichen würde, die in vielen EU-Ländern, einschließlich Deutschland und der Schweiz, verboten sind, insbesondere kommerzielle Leihmutterschaft. Am 14. Dezember 2023 hat das Europäische Parlament mit 366 Ja-Stimmen und 145 Nein-Stimmen seine Stellungnahme zu einem Europäischen Zertifikat für Elternschaft angenommen. Der Rat, der aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) besteht, ist jedoch nicht verpflichtet, diesem Vorschlag zu folgen. In Deutschland besagt das Gesetz eindeutig, dass die Frau, die ein Kind geboren hat, als dessen Mutter gilt, was Leihmutterschaft ausschließt. Der EU-Vorschlag sieht jedoch ein EU-weit gültiges Zertifikat vor, das die Wünsche der Erwachsenen widerspiegeln und nicht auf die biologische Realität abzielen soll. Die Organisation CitizenGo hat eine Petition gestartet, um diese weitreichende Änderung zu verhindern. Sie begründet dies wie folgt: „Auf dem EU-Zertifikat soll es nicht mehr Mutter und Vater geben, sondern Elternteil 1 und Elternteil 2. Und so ein ‚Elternteil‘ würde man nicht nur, indem man ein Kind geboren oder gezeugt hat, sondern auf alle möglichen Arten, sogar durch Kauf. Damit dürften Reiche aus der ganzen EU die Frauen aus armen Ländern als Gebärmaschinen missbrauchen.“ Laut CitizenGo erkennt Deutschland Leihmutterschaftsverträge „zu Recht“ nicht an. Auch Paare, die im Ausland ein Baby gekauft haben, können es in Deutschland nicht als ihr eigenes ausgeben. Aber die EU möchte alle Mitgliedstaaten dazu zwingen, in Zukunft Menschen, die ein Kind gekauft haben, als „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“ anzuerkennen.

Die Einführung des Europäischen Elternschaftszertifikats

Die EU-Kommission plant die Einführung einer Verordnung, die als Europäisches Elternschaftszertifikat bekannt ist. Diese Verordnung ist jedoch umstritten, da sie die nationale Souveränität untergräbt und Praktiken ermöglichen würde, die in vielen EU-Ländern, einschließlich Deutschland und der Schweiz, verboten sind, insbesondere kommerzielle Leihmutterschaft.

Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments

Am 14. Dezember 2023 hat das Europäische Parlament mit 366 Ja-Stimmen und 145 Nein-Stimmen seine Stellungnahme zu einem Europäischen Zertifikat für Elternschaft angenommen. Der Rat, der aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) besteht, ist jedoch nicht verpflichtet, diesem Vorschlag zu folgen.

Kritik und Petition von CitizenGo

Die Organisation CitizenGo hat eine Petition gestartet, um die Einführung des Europäischen Elternschaftszertifikats zu verhindern. Sie argumentiert, dass das Zertifikat die traditionelle Definition von Mutter und Vater ersetzt und stattdessen die Begriffe „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“ verwendet. Dies würde es ermöglichen, dass Menschen auf verschiedene Arten Eltern werden können, sogar durch den Kauf eines Kindes. CitizenGo warnt vor dem Missbrauch dieser Praktiken, insbesondere durch reiche Menschen aus der EU, die Frauen aus armen Ländern als Gebärmaschinen ausnutzen könnten

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EU-Kommission plant Europäisches Elternschaftszertifikat – und öffnet damit Tür für Menschenhandel

Veröffentlicht am 20. Dezember 2023 von DF. Die EU-Kommission plant die Einführung einer Verordnung, die als Europäisches Elternschaftszertifikat bekannt ist. Sie wird kritisiert, da sie die nationale Souveränität untergräbt und Praktiken ermöglichen würde, die in vielen EU-Ländern, einschliesslich Deutschland und der Schweiz, verboten sind, insbesondere kommerzielle Leihmutterschaft. Mit 366 Ja-Stimmen und 145 Nein-Stimmen hat das Europäische Parlament am 14. Dezember 2023 seine Stellungnahme zu einem Europäischen Zertifikat für Elternschaft angenommen. Der Rat, der sich aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) zusammensetzt, muss diesem Vorschlag aber nicht folgen. In Deutschland bestimmt zum Beispiel das Gesetz klar, dass die Frau, die ein Kind geboren hat, als dessen Mutter gilt, was Leihmutterschaft ausschliesst. Der EU-Vorschlag hingegen sieht ein EU-weit gültiges Zertifikat vor, das die

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