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Noch ein Rückschlag der EU für mittelständische Unternehmen

Published On: 20. Dezember 2023 6:15

en Unternehmen erhebliche Kosten entstehen könnten, da sie gezwungen sind, ihre Lieferketten zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Dies könne insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen finanziell überfordern und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Die Zeitung zitiert den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), der das Gesetz als „Sargnagel für die internationale Wettbewerbsfähigkeit“ bezeichnet.

Es gibt auch Bedenken, dass das Gesetz nicht effektiv genug sein könnte, um die gewünschten Ziele zu erreichen. Kritiker argumentieren, dass Unternehmen oft nicht genug Informationen über ihre Lieferketten haben und daher nicht in der Lage sind, potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu erkennen und zu verhindern. Darüber hinaus könnten Unternehmen, die sich an die Vorschriften halten, benachteiligt werden, da sie höhere Kosten haben als Unternehmen, die dies nicht tun.

Insgesamt ist das EU-Lieferkettengesetz ein umstrittenes Thema, das sowohl Befürworter als auch Gegner hat. Während einige argumentieren, dass es notwendig ist, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen und Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferketten zu verhindern, befürchten andere, dass es zu bürokratisch und kostspielig ist und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen beeinträchtigen könnte. Die Auswirkungen des Gesetzes werden sich erst in den kommenden Jahren zeigen

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Ein weiterer EU-Sargnagel für mittelständische Unternehmen

Die EU zwingt Unternehmen nun, ihre gesamten „Wertschöpfungsketten“ auf „tatsächliche oder potenzielle nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt“ abzuklopfen. Bei Verstößen drohen hohe Strafen. Ein bürokratischer Irrsinn. Seit knapp einem Jahr gilt in Deutschland das sogenannte Lieferkettengesetz. Vollständig heißt es Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG) und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland, dafür zu sorgen und zu belegen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte sowie Umweltstandards eingehalten werden, und definiert Anforderungen für die „Sorgfaltspflichten“ von Unternehmen. Bislang galt das Gesetz nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 betrifft es auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Laut einer Umfrage des Bayerischen Rundfunks sieht die Realität allerdings eh schon so aus, dass große Unternehmen ihre Verpflichtungen durch Anfragen

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Categories: Achgut, Deutsch, Quellen, UmweltTags: , , , , Daily Views: 1Total Views: 10
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