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Europäischer Gerichtshof genehmigt Begrenzung der Parkzeit auf Autobahnrastplätzen

Published On: 21. Dezember 2023 23:52

Epoch Times 21. Dezember 2023: EuGH weist Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen Dänemark ab

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage der EU-Kommission gegen Dänemark abgewiesen. Dänemark hatte im Jahr 2018 die Höchstparkdauer auf öffentlichen Autobahnrastplätzen auf 25 Stunden begrenzt. Die EU-Kommission sah darin eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs und leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Dänemark ein. Der EuGH bestätigte, dass die Parkzeitbegrenzung den freien Warenverkehr beeinträchtigt, jedoch konnte die EU-Kommission nicht nachweisen, dass ausreichend private Parkplätze für ausländische Lkw-Fahrer zur Verfügung stehen.

Der EuGH erklärte, dass es sein kann, dass ausländische Speditionen stärker von der Regelung betroffen sind, da sie in Dänemark keine Betriebsstätte haben, zu der ihre Lastwagen zurückkehren können. Allerdings argumentierte der EuGH, dass ausländische Lkw-Fahrer auch private Parkplätze für die vorgeschriebenen längeren Ruhezeiten nutzen könnten. Die EU-Kommission konnte nicht nachweisen, dass diese Parkplätze nicht in ausreichender Anzahl vorhanden sind.

Die Entscheidung des EuGH bedeutet, dass Dänemark die Höchstparkdauer auf öffentlichen Autobahnrastplätzen beibehalten kann. Die EU-Kommission konnte nicht nachweisen, dass die Regelung eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellt

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Europäischer Gerichtshof billigt Parkzeitbeschränkung auf Autobahnrastplätzen

Epoch Times 21. Dezember 2023 EuGH wies damit eine Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen Dänemark ab. (Az. C-167/22) Dänemark hatte 2018 die Höchstparkdauer auf öffentlichen Autobahnrastplätzen auf 25 Stunden begrenzt. Die EU-Kommission sah darin eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs und leitete gegen Dänemark ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Denn von der Regelung seien die Lkw ausländischer Speditionen härter betroffen als die der dänischen Konkurrenz. Der EuGH bestätigte nun zwar, dass die Parkzeitbegrenzung in den freien Warenverkehr eingreift. Auch könne es sein, dass ausländische Speditionen davon stärker betroffen sind, weil sie in Dänemark nicht über eine Betriebsstätte verfügen, zu der ihre Laster zurückkehren können. Fahrer ausländischer Lkw könnten für die rechtlich vorgegebenen längeren Ruhezeiten aber auch private Parkplätze ansteuern, argumentierte der EuGH. Hier

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