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Wie der Bundestag seine widersprüchlichen Maßstäbe selbst aufdeckt

Published On: 22. Dezember 2023 16:41

Meine Leser sind die beste Redaktion, die ich mir vorstellen kann. Sie sind viel besser als die gebührenfinanzierten Apparate in den öffentlich-rechtlichen Sendern, die eher an eine Pensionskasse mit angeschlossenem Sendebetrieb erinnern. Die Schwarmintelligenz hat wieder einmal eine interessante Erkenntnis gebracht. Es geht um das Thema Doppelmoral und doppelte Standards im Bundestag. Beatrix von Storch (AfD) wurde von Bundestags-Vizepräsidentin Pau (früher SED, heute „Linke“) kritisiert, weil sie einen biologischen Mann – Markus/Tessa Ganserer – als Mann bezeichnete. Laut Pau verstieß dies gegen die „Würde des Hauses“. Von Storch erhielt für ihre unschuldige und korrekte Aussage zwei Ordnungsrufe und ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro. Auf der anderen Seite wurde der LINKE-Abgeordnete Jan Korte nicht so stark für seine Beleidigung der AfD als „Scheiß Nazis“ bestraft. Diese üble Beleidigung und Verharmlosung des Nationalsozialismus blieb zunächst ungestraft. Erst nach Protesten und dem Eingreifen von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas von der SPD wurde ein Ordnungsruf verhängt. Im Gegensatz zu Beatrix von Storch erhielt Jan Korte jedoch kein Ordnungsgeld. Es scheint, dass der Bundestag hier mit zweierlei Maß misst und seine eigene Würde in Frage stellt. Es ist auch erwähnenswert, dass die Einführung des Ordnungsgelds im März 2021 mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen wurde. Dies scheint sich gegen die AfD zu richten und als neues Instrument der Unterdrückung gegen die Opposition zu dienen. Ein Grundsatz der parlamentarischen Demokratie ist die Indemnität, die besagt, dass die freie Rede der Abgeordneten geschützt ist und sie für Aussagen im Parlament nicht bestraft werden dürfen, außer für verleumderische Beleidigungen. Die Indemnität soll sicherstellen, dass die Abgeordneten nicht durch Drohungen oder Repressalien eingeschüchtert oder beeinflusst werden. Im Fall von Beatrix von Storch wurde jedoch genau das getan, und der Bundestag verletzt damit seine eigenen Grundprinzipien. Es ist bedauerlich, dass eine ehemalige SED-Frau als amtierende Präsidentin dies getan hat. Es ist noch bedauerlicher, dass alle anderen Parteien – außer der AfD – einschließlich CDU, CSU und FDP dies unterstützt haben. Dies wirft die Frage auf, wer hier wirklich demokratiefeindlich ist

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Wie der Bundestag seine Doppelmoral selbst entlarvt

Meine Leser sind die beste Redaktion, die ich mir vorstellen kann. Weitaus besser als etwa die gebührenfinanzierten Apparate in den öffentlich-rechtlichen Sendern, die eher an eine Pensionskasse mit angeschlossenem Sendebetrieb erinnern. Die Schwarmintelligenz hat nun wieder einmal eine interessante Erkenntnis gebracht. Zum Thema Doppelmoral und doppelte Standards im Bundestag.  Dass Beatrix von Storch (AfD) einen biologischen Mann – Markus/Tessa Ganserer – als Mann bezeichnete, verstieß laut Bundestags-Vizepräsidentin Pau (früher SED, heute „Linke“) gegen die „Würde des Hauses“. Von Storch bekam für ihre ebenso unschuldige wie korrekte Aussage zwei Ordnungsrufe und ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro (siehe meinen Bericht hier). Dass der LINKE-Abgeordnete Jan Korte die AfD im Bundestag als „Scheiß Nazis“ beschimpfte, verstieß dagegen offenbar nicht ganz so sehr gegen

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