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Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in der Europäischen Union

Published On: 23. Dezember 2023 0:02

Veröffentlicht am 23. Dezember 2023 von WS. Das Europäische Parlament hat am 13. Dezember bereits einen Standpunkt zur Digitalisierung des EU-Gesundheitswesens angenommen und somit den Weg für Verhandlungen mit den EU-Staaten geebnet. Dies wurde von Euractiv berichtet. Mit großer Mehrheit hat das Plenum seinen Bericht angenommen, der als Verhandlungsmandat des Parlaments in den Gesprächen mit dem Rat der EU über die endgültige Form der Gesetzgebung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) dienen wird. Der EHDS-Vorschlag zielt darauf ab, das volle Potenzial von Gesundheitsdaten für Patienten, Angehörige der Gesundheitsberufe, Politiker und Forscher zu nutzen. Der Vorschlag zur primären Nutzung von Gesundheitsdaten, die Bürger und medizinische Fachkräfte auf nationaler und EU-Ebene verwenden können, wurde vom Parlament erweitert, um das Recht der Patienten auf Zugangsbeschränkung zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass der Zugang zu den Daten auf Personen außerhalb der medizinischen Fachkräfte beschränkt werden kann, die die elektronischen Gesundheitsdaten eingegeben haben. Der kroatische Abgeordnete Tomislav Sokol, der als Berichterstatter fungierte, erklärte: „Wenn Sie zum Beispiel an einer psychischen Erkrankung leiden, können Sie den Zugang zu diesen Daten einschränken, sodass Ihre Gesundheitsdaten nur von Ihrem Psychiater eingesehen werden können und nicht von anderen Ärzten, die Sie behandeln.“ In Bezug auf Datenschutzbedenken, die mit diesem europäischen „Gesundheitsdatenraum“ verbunden sind, argumentiert Euractiv, dass eine EU-weite Harmonisierung der Datenschutzgrundverordnung diese Probleme lösen wird. Der Rat und das Parlament der EU haben im Rahmen des EHDS-Vorschlags auch über Opt-in- oder Opt-out-Optionen für die sekundäre Nutzung von Gesundheitsdaten diskutiert. Dies bedeutet, dass darüber beraten wurde, inwieweit Bürger das Recht haben werden, gegen die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten vorzugehen. Die sekundäre Nutzung von Daten bezieht sich auf Gesundheitsinformationen, die von Krankenhäusern, Universitäten und Forschungsinstituten gesammelt, katalogisiert und nach Anonymisierung oder Pseudonymisierung für die Gesundheitsforschung und die Politikgestaltung zur Verfügung gestellt werden sollen. Tomislav Sokol erklärte: „Ein Universitätsforscher aus Berlin wird beispielsweise auf Datensätze über Bauchspeicheldrüsenkrebs aus Paris, Rom, Madrid und anderen Orten zugreifen können.“ Er fügte hinzu, dass die Idee dahinter sei, das Datenpotenzial viel besser zu nutzen, insbesondere im Bereich seltener Krankheiten, wo es an Patienten für klinische Studien mangelt. Das Europäische Parlament hat laut Euractiv eine Opt-out-Option gefordert, bei der natürliche Personen das Recht haben, der Verarbeitung ihrer elektronischen Gesundheitsdaten für sekundäre Zwecke zu widersprechen. Bei sensiblen Daten wie genetischen und genomischen Informationen sind die Abgeordneten sogar noch weiter gegangen und fordern ein ausdrückliches Zustimmungs- oder Opt-in-System. Dies bedeutet, dass jeder Patient, dessen Daten betroffen sind, bei jeder Nutzung seine Zustimmung geben muss. Dies steht jedoch nicht im Einklang mit dem Kommissionsvorschlag. EU-Kommissarin für Gesundheit Stella Kyriakides hat bereits klargestellt, dass sie gegen ein Opt-out-System ist, angeblich zum Wohle der Patienten. Ihr Argument lautet: „Ein Opt-out-System kann zu Verzerrungen in den Daten führen, da insbesondere Minderheitengruppen davon negativ betroffen sein könnten. Wenn sie in dem Datensatz nicht vertreten sind, werden ihre Daten nicht in diesen Datensatz aufgenommen, auf den wir alle für Forschung, neue Behandlungen oder Gesundheitsanwendungen angewiesen sind.

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Digitalisierung des EU-Gesundheitswesens

Veröffentlicht am 23. Dezember 2023 von WS. Das Europäische Parlament hat sich bereits am 13. Dezember auf einen Standpunkt zur Digitalisierung des EU-Gesundheitswesens geeinigt und damit den Weg für die Verhandlungen mit den EU-Staaten geebnet. Darüber berichtet das Portal Euractiv. Mit grosser Mehrheit habe das Plenum seinen Bericht angenommen, der als Verhandlungsmandat des Parlaments in den Gesprächen mit dem Rat der EU über die endgültige Form der Gesetzgebung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) dienen wird. Der EHDS-Vorschlag zielt darauf ab, «das volle Potenzial von Gesundheitsdaten für Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe sowie für Politiker und Forscher zu entfalten». Der Vorschlag zur primären Nutzung von Gesundheitsdaten, die Bürger und medizinische Fachkräfte auf nationaler und EU-Ebene verwenden können, wurde vom Parlament im Hinblick auf das

Details zu Digitalisierung des EU-Gesundheitswesens

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