Masken und Testpflicht (2021) in Sachsen-Anhalt – AG Halle kritisiert Privatschule
RA Holger Fischer hat vor dem AG Halle (Saale) ein Urteil erwirkt, das breite Aufmerksamkeit verdient. Er vertritt die Eltern einer 8-jährigen Schülerin einer Privatschule, die sich weigern, eine Maske zu tragen und Tests durchzuführen. Die Schule hat daraufhin das Kind vom Unterricht ausgeschlossen und die Eltern haben die Zahlung von Schul- und Hortgeld verweigert. Das Gericht hat die Klage der Schule abgewiesen und festgestellt, dass der Zahlungseinbehalt rechtens war. Die Schule habe eigenmächtig gehandelt und sich nicht mit den Argumenten der Eltern auseinandergesetzt. Das Gericht verweist auf verschiedene Gutachten und Studien, die belegen, dass Masken mehr schaden als nutzen, insbesondere bei Kindern. Es betont zudem, dass das Wohl der Kinder vorrangig zu berücksichtigen ist und dass die Schule gegen die Schulpflicht verstoßen hat. Das Urteil belegt, dass sich der gesellschaftliche Wind in Bezug auf Corona-Maßnahmen dreht und dass Richter vermehrt juristisch fundierte Urteile fällen.
Das Urteil des AG Halle (Saale) im Fall einer 8-jährigen Schülerin einer Privatschule, die sich weigert, eine Maske zu tragen und Tests durchzuführen, wurde bekannt gegeben. RA Holger Fischer, der die Eltern vertritt, hat das Urteil erwirkt. Die Eltern haben gegenüber der Schule erklärt, dass ihre Tochter keine Maske tragen wird, da sie befürchten, dass dies ihrem Kind schaden könnte. Zudem haben sie die Durchführung von Tests verweigert, da sie Bedenken hinsichtlich der Gesundheitsrisiken haben. Die Schule hat daraufhin das Kind vom Unterricht ausgeschlossen und die Eltern haben die Zahlung von Schul- und Hortgeld verweigert. Das Gericht hat die Klage der Schule abgewiesen und festgestellt, dass der Zahlungseinbehalt rechtens war. Es verweist auf verschiedene Gutachten und Studien, die belegen, dass Masken mehr schaden als nutzen, insbesondere bei Kindern. Das Urteil zeigt, dass sich der gesellschaftliche Wind in Bezug auf Corona-Maßnahmen dreht und dass Richter vermehrt juristisch fundierte Urteile fällen.
Das Urteil des AG Halle (Saale) im Fall einer 8-jährigen Schülerin einer Privatschule, die
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Masken- und Testpflicht (2021) in Sachsen-Anhalt – AG Halle liest Privatschule die Leviten
RA Holger Fischer (bekannt aus dem Fall der Frau Inna Zhvanetskaya) hat beim AG Halle (Saale) ein am 14.12.23 verkündetes Urteil 98 C 2116/21 erwirkt, das weite Verbreitung und Bekanntmachung verdient. Er vertritt die Eltern einer zum fraglichen Zeitpunkt im April 2021 8-jährigen Schülerin einer Privatschule. Es galt nach der Landesverordnung von Sachsen-Anhalt eine Maskenpflicht (auch in Schulen), von der ausgenommen waren „Personen, denen“ (dies) „nicht möglich oder zumutbar ist“. Diese Tatsache war „in geeigneter Weise (z.B. durch plausible mündliche Erklärung, Schwerbehindertenausweis, ärztliche Bescheinigung) glaubhaft zu machen.“ Die Eltern erklärten gegenüber der Schule, dass ihre Tochter keine Maske tragen werde. Sie bezogen sich auf die Urteile des AG Weimar und des AG Weilheim sowie auf die diesen Urteilen zugrundeliegenden Gutachten
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