Masken- und Testpflicht (2021) in Sachsen-Anhalt – AG Halle kritisiert Privatschule
RA Holger Fischer (bekannt aus dem Fall der Frau Inna Zhvanetskaya) hat vor dem AG Halle (Saale) ein Urteil erwirkt, das am 14.12.23 verkündet wurde und weite Verbreitung verdient. Er vertritt die Eltern einer 8-jährigen Schülerin einer Privatschule, die sich gegen die Maskenpflicht und die Durchführung von Tests an ihrem Kind gewehrt haben. Die Eltern argumentierten, dass das stundenlange Tragen einer Maske ihrem Kind schaden würde und dass sie Bedenken hinsichtlich der potenziellen Gesundheitsschädlichkeit der Testmaterialien haben. Die Schule hat daraufhin dem Kind ein Betretungsverbot erteilt und die Eltern haben die Zahlung von Schul- und Hortgeld sowie Verpflegungspauschale einbehalten. Das Gericht hat die Zahlungsklage der Schule zurückgewiesen und festgestellt, dass der Zahlungseinbehalt zu Recht erfolgte. Die Schule habe eigenmächtig über den Wortlaut der Verordnung hinausgehandelt und sich nicht mit den Argumenten der Eltern und den vorliegenden Gutachten und Studien auseinandergesetzt. Das Gericht betont zudem, dass Masken mehr schaden als nutzen, insbesondere bei Kindern, und dass das Wohl der Kinder bei allen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen ist. Die Schule habe gegen die Schulpflicht verstoßen und die Verordnungsermächtigung sei verfassungswidrig. Das Urteil wird als ein Zeichen dafür gewertet, dass sich der gesellschaftliche Wind in Bezug auf die Corona-Maßnahmen dreht.
Das Urteil des AG Halle betrifft den Fall einer 8-jährigen Schülerin einer Privatschule, deren Eltern gegen die Maskenpflicht und die Durchführung von Tests an ihrem Kind vorgegangen sind. Die Eltern haben argumentiert, dass das stundenlange Tragen einer Maske ihrem Kind schaden würde und dass sie Bedenken hinsichtlich der potenziellen Gesundheitsschädlichkeit der Testmaterialien haben. Die Schule hat daraufhin dem Kind ein Betretungsverbot erteilt und die Eltern haben die Zahlung von Schul- und Hortgeld sowie Verpflegungspauschale einbehalten. Das Gericht hat die Zahlungsklage der Schule zurückgewiesen und festgestellt, dass der Zahlungseinbehalt zu Recht erfolgte. Die Schule habe eigenmächtig über den Wortlaut der Verord
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Masken- und Testpflicht (2021) in Sachsen-Anhalt – AG Halle liest Privatschule die Leviten
RA Holger Fischer (bekannt aus dem Fall der Frau Inna Zhvanetskaya) hat beim AG Halle (Saale) ein am 14.12.23 verkündetes Urteil 98 C 2116/21 erwirkt, das weite Verbreitung und Bekanntmachung verdient. Er vertritt die Eltern einer zum fraglichen Zeitpunkt im April 2021 8-jährigen Schülerin einer Privatschule. Es galt nach der Landesverordnung von Sachsen-Anhalt eine Maskenpflicht (auch in Schulen), von der ausgenommen waren „Personen, denen“ (dies) „nicht möglich oder zumutbar ist“. Diese Tatsache war „in geeigneter Weise (z.B. durch plausible mündliche Erklärung, Schwerbehindertenausweis, ärztliche Bescheinigung) glaubhaft zu machen.“ Die Eltern erklärten gegenüber der Schule, dass ihre Tochter keine Maske tragen werde. Sie bezogen sich auf die Urteile des AG Weimar und des AG Weilheim sowie auf die diesen Urteilen zugrundeliegenden Gutachten
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