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Masken- und Testpflicht (2021) in Sachsen-Anhalt – AG Halle rügt Privatschule

Published On: 28. Dezember 2023 17:37

RA Holger Fischer (bekannt aus dem Fall der Frau Inna Zhvanetskaya) hat vor dem AG Halle (Saale) ein Urteil erwirkt, das am 14.12.23 verkündet wurde und weite Verbreitung verdient. Er vertritt die Eltern einer 8-jährigen Schülerin einer Privatschule, die sich gegen die Maskenpflicht und die Durchführung von Tests an ihrem Kind gewehrt haben. Die Eltern argumentierten, dass stundenlanges Masketragen ihrem Kind schaden würde und dass die Testmaterialien potenziell gesundheitsschädlich seien. Die Schule hat daraufhin das Kind vom Unterricht ausgeschlossen und die Eltern haben die Zahlung von Schul- und Hortgeld sowie Verpflegungspauschale verweigert. Das AG Halle hat die Zahlungsklage der Schule jetzt zurückgewiesen, da der Zahlungseinbehalt zu Recht erfolgte. Das Gericht argumentiert, dass die Schule eigenmächtig über den Wortlaut der Verordnung hinausgegangen sei und dass die Masken- und Testpflicht ohne Gefahrenabwägung nicht in Kauf genommen werden müsse. Das Gericht verweist auf verschiedene Gutachten und Studien, die belegen, dass Masken mehr schaden als nutzen, insbesondere bei Kindern. Es betont auch, dass das Wohl der Kinder bei allen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen ist. Das Urteil zeigt, dass die Schule gegen die Schulpflicht verstoßen hat und dass die Verordnungsermächtigung gemäß § 5 IfSG verfassungswidrig ist. Es zitiert auch Gerichtsentscheidungen, nach denen Schüler, die sich den Masken- und Testpflichten entziehen, nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden dürfen. Das Urteil belegt, dass die Eltern mit ihren Befürchtungen recht hatten und dass die Tests potenziell gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Das Gericht argumentiert abschließend, dass es nicht richtig und gerecht ist, dass Kinder unter Atemnot leiden und Konzentrationsstörungen und Kopfschmerzen in der Schule hinnehmen sollen. Das Urteil ist ein weiteres Zeichen dafür, dass sich der gesellschaftliche Wind dreht und dass Richter Urteile fällen, die auf sauberer juristischer Subsumption basieren

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Masken- und Testpflicht (2021) in Sachsen-Anhalt – AG Halle liest Privatschule die Leviten

RA Holger Fischer (bekannt aus dem Fall der Frau Inna Zhvanetskaya) hat beim AG Halle (Saale) ein am 14.12.23 verkündetes Urteil 98 C 2116/21 erwirkt, das weite Verbreitung und Bekanntmachung verdient. Er vertritt die Eltern einer zum fraglichen Zeitpunkt im April 2021 8-jährigen Schülerin einer Privatschule. Es galt nach der Landesverordnung von Sachsen-Anhalt eine Maskenpflicht (auch in Schulen), von der ausgenommen waren „Personen, denen“ (dies) „nicht möglich oder zumutbar ist“. Diese Tatsache war „in geeigneter Weise (z.B. durch plausible mündliche Erklärung, Schwerbehindertenausweis, ärztliche Bescheinigung) glaubhaft zu machen.“ Die Eltern erklärten gegenüber der Schule, dass ihre Tochter keine Maske tragen werde. Sie bezogen sich auf die Urteile des AG Weimar und des AG Weilheim sowie auf die diesen Urteilen zugrundeliegenden Gutachten

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