Dinekli (63) – Maskenprozess seit 3 Jahren: untauglich für den Arztberuf in Bezug auf den Charakter
n ist, um Dinekli zu unterstützen. Dinekli ist sehr dankbar für seine Unterstützung und betont, dass er ein renommierter Professor ist, der sich für die Wahrheit einsetzt.
Dinekli spricht auch über die Medienberichterstattung und wie sie von einigen Journalisten verunglimpft wurde. Sie betont, dass sie nie behauptet hat, dass Masken gefährlich sind, sondern dass es Menschen gibt, die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit werden sollten. Sie betont auch, dass sie nie behauptet hat, dass Homöopathie eine Heilung für COVID-19 ist, sondern dass sie als Ergänzung zur konventionellen Medizin eingesetzt werden kann.
Dinekli betont, dass sie ihre Arbeit als Ärztin mit Gewissen und Würde ausübt und dass sie sich nicht davon abbringen lassen wird, Menschen in Not zu helfen. Sie hofft, dass die Menschen verstehen, dass sie nur ihr Bestes gibt, um ihren Patienten zu helfen und dass sie nicht verfolgt werden sollte, weil sie ihre Überzeugungen verteidigt.
Abschließend bittet Dinekli die Menschen, ihr Anliegen angemessen zu behandeln und appelliert an ihre Würde als Mensch. Sie hofft, dass die Menschen verstehen, dass sie nur versucht, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und ihre Patienten zu schützen
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Dinekli (63) – Maskenprozess seit 3 Jahren: charakterlich für Arztberuf ungeeignet
Der Fall der Ärztin Perin Dinekli (63) – vor Gericht wegen der Befreiung vom Tragen der Maske, „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ nach §278 StGB – Geldstrafe 22.500 Euro Die Ärztin Perin Dinekli (Homöopathische-Ärztin) kennen viele von den Demonstrationen. Auch wir sind ihr hin und wieder begegnet und mit ihrer Musik zauberte sie einem immer ein Lächeln auf die Lippen. Perin Dinekli ist durch „Ein direktes Lied“ bekannt geworden. Ihr aktuelles Lied „Autonomy&Dignity“ findet ihr auf ihrer Website. September 2020 Hausdurchsuchung Im September 2020 erlebte Dinekli eine Hausdurchsuchung und bekam im Dezember 2020 einen Strafbefehl – 5 Monate Gefängnis oder 22.500 Euro (150 Tagessätze) Strafe. In beiden Fällen würde sie als vorbestraft gelten, denn dies trifft bereits bei über 90 Tagessätzen zu.
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