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31. Anniversary of the EEA No: No to institutional EU integration. Pro Switzerland urges steadfastness!

Published On: 1. Januar 2024 8:59

Der EWR-Beitritt und die Auswirkungen auf die Schweiz

Der EWR-Beitritt hätte dazu geführt, dass die Schweiz institutionell dem EU-Recht unterstellt worden wäre. Dies hätte bedeutet, dass die direkte Demokratie und die politischen Mitbestimmungsrechte des Schweizer Volkes der Willkür des EU-Gerichtshofs in Luxemburg ausgeliefert gewesen wären. Das EWR-Nein hat den schnellen EU-Beitritt gestoppt, aber der Volkswille wurde nicht respektiert.

Die Auswirkungen der bilateralen Verhandlungen

Die Verlierer des EWR-Referendums haben die bilateralen Verhandlungen geführt und die Gunst der Stunde genutzt. Mit den Bilateralen haben sie die Schweiz über das EWR-Niveau hinaus in die Abhängigkeit von der EU geführt. Die Personenfreizügigkeit und das nicht funktionierende Schengen/Dublin-System haben schwerwiegende Folgen für die Volkswirtschaft, die Sozialversicherungen, den Arbeitsmarkt, die Umwelt und die Landschaft sowie die Sicherheit. Die Bürgerinnen und Bürger zahlen den Preis dafür mit ihrem Geldbeutel, und die Chancen der jungen Menschen werden aufgrund der massiven EU-Zuwanderung immer geringer.

Die Standhaftigkeit gegenüber der EU-Kommission

Seit dem EWR-Nein von 1992 und dem Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen im Jahr 2022 hat sich leider nichts zum Vorteil der Schweiz geändert. Es gibt EU-Turbos und eine Mehrheit im Bundesrat, die von Angst getrieben ist und wieder mit Brüssel verhandeln will, um die Schweiz doch noch institutionell in die EU zu führen und einen faktischen Beitritt zu erreichen. Pro Schweiz hat wenig Vertrauen in die neue Zusammensetzung des National- und Ständerates und ruft zur Standhaftigkeit gegenüber der EU-Kommission und ihren Vertretern auf. Das EWR-Nein von 1992 muss ein Nein bleiben, und Pro Schweiz setzt klare rote Linien im Verhältnis zur EU.

Die roten Linien von Pro Schweiz im Verhältnis zur EU sind: keine automatische Übernahme von EU-Recht, keine Unterstellung der schweizerischen Gesetzgebung und der direkten Demokratie unter den EU-Gerichtshof, keine rechtlichen Verknüpfungen von Abkommen mit sogenannten „Guillotine-Klauseln“ und keine Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie bei der Personenfreizügigkeit. Der Präsident von Pro Schweiz, Dr. Stephan Rietiker, warnt davor, dass die EU ein unzuverlässiger Partner ist und Verträge bricht. Er betont, dass Zugeständnisse und Kompromisse mit der EU ein fataler Irrtum sind und dass die EU und insbesondere der EU-Gerichtshof das Land schnell und mit massivem Druck auf EU-Kurs zwingen werden.

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31. Jahrestag des EWR-Neins: Nein zur institutionellen EU-Anbindung. Pro Schweiz ruft zu Standhaftigkeit auf!

Der EWR-Beitritt hätte eine institutionelle Unterstellung der Schweiz unter EU-Recht zur Folge gehabt. Die direkte Demokratie und somit die politischen Mitbestimmungsrechte des Schweizer Volkes wären abschliessend der Willkür des EU-Gerichtshofes in Luxembourg ausgeliefert gewesen. Das EWR-Nein hat den raschen EU-Beitritt gestoppt. Aber der Volkswille von damals wurde und wird nicht respektiert. Die EWR-Verlierer haben die bilateralen Verhandlungen geführt. Sie nutzten die Gunst der Stunde und führten mit den Bilateralen die Schweiz über EWR-Niveau hinaus in die EU-Abhängigkeit. Die Personenfreizügigkeit und das nicht funktionierende Schengen/Dublin-System haben für die Volkswirtschaft, für die Sozialversicherungen, für den Arbeitsmarkt, für die Umwelt und Landschaft sowie für die Sicherheit schwerwiegende Folgen. Den Preis zahlen die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Portemonnaie. Die Chancen der jungen Menschen

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