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Elektroauto, elektronisches Rezept, Lebensmittelpreise: Welche Veränderungen erwarten Verbraucher im Januar

Published On: 1. Januar 2024 17:57

Epoch Times 1. Januar 2024 Im Januar gibt es einige Änderungen für Verbraucher: Einige Sozialleistungen und der Mindestlohn steigen, Teile des Heizungsgesetzes treten in Kraft und es gilt eine neue Pfandpflicht. Hier ist ein Überblick:

Bürgergeld: Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger erhalten durchschnittlich rund zwölf Prozent mehr Geld. Alleinstehende erhalten nun 563 Euro pro Monat, während Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, 506 Euro erhalten. Die Sätze für Kinder liegen je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Kinderzuschlag: Familien mit geringem Einkommen können nun mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Mindestlohn: Der Mindestlohn steigt von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde.

Minijob-Grenze: Mit der Erhöhung des Mindestlohns wird auch die Obergrenze für Minijobs angehoben. Sie steigt von 520 auf 538 Euro pro Monat.

Azubilohn: Die Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro pro Monat. Dies betrifft Ausbildungen, die ab dem 1. Januar begonnen haben.

Heizungen bei Neubauten: Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes treten in Kraft. In Neubauten dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren, was in den meisten Fällen eine Wärmepumpe bedeutet.

CO2-Preis: Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 45 Euro pro Tonne, was das Tanken sowie das Heizen mit Öl oder Gas verteuert.

Energiepreisbremsen: Die Strom- und Gaspreisbremsen entfallen zum 1. Januar. Aufgrund gesunkener Marktpreise spielen sie jedoch für die meisten Energieverbraucher keine Rolle mehr.

E-Auto-Förderung: Der Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos entfällt. Anträge konnten bis zum 17. Dezember gestellt werden.

Vertragsärzte: Vertragsärzte sind nun verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Versicherte haben drei Optionen zur Einlösung: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

Höhere Steuer bei Restaurantbesuchen: In der Gastronomie gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Das Essen gehen könnte also teurer werden.

Pfand auf Milch in Plastikflaschen: Seit dem 1. Januar gilt eine Pfandpflicht für Milch oder Milchmischgetränke, die in Plastikflaschen verkauft werden.

GDL-Streiks: Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Bahnkunden nach den Weihnachtsferien mit längeren Streiks der Lokführergewerkschaft GDL rechnen müssen. Diese könnten ab dem 8. Januar stattfinden.

Pflegegeld: Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wurde um fünf Prozent erhöht. Je nach Pflegestufe erhalten Pflegebedürftige nun monatlich 16 bis 45 Euro mehr. Auch in der ambulanten Pflege sind die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent gestiegen. Angehörige, die pflegen, haben nun Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage pro pflegebedürftiger Person.

Pflegekasse: Die Pflegekasse hat die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Die Erhöhung variiert je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim zwischen fünf und zehn Prozent.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener: Gutverdiener zahlen höhere Sozialabgaben. In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden Beiträge bis zu einem Betrag von 7550 Euro pro Monat im Westen und 7450 Euro im Osten fällig. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 5175 Euro pro Monat.

Altersgrenze bei Rente: Die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt steigt auf 66 Jahre für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten.

Ende für den Kinderreisepass: Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt werden. Sie wurden durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und weltweiter Reisemöglichkeit ersetzt.

Lieferkettengesetz: Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern betrifft nun auch Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern im Inland. Bisher lag die Grenze bei 3000. (dpa)

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E-Auto, E-Rezept, Speisepreise: Was sich im Januar für Verbraucher ändert

Epoch Times 1. Januar 2024 Im Januar ändert sich einiges für Verbraucherinnen und Verbraucher: Einige Sozialleistungen steigen, der Mindestlohn auch, Teile des Heizungsgesetzes treten in Kraft, eine neue Pfandpflicht gilt. Ein Überblick: Bürgergeld steigt Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger bekommen im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Kinderzuschlag steigt Familien mit geringem Einkommen können mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind. Höherer Mindestlohn Der Mindestlohn steigt von 12 auf 12,41

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