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Eindeutiges Urteil gegen die Pflicht zum Tragen von Masken und Tests an Schulen

Published On: 2. Januar 2024 11:09

In einem Rechtsstreit zwischen einer Schule und den Eltern aufgrund von Masken- und Testzwang wurde ein Urteil gefällt. Das Urteil fiel zugunsten des Kindeswohls und gegen die Schule aus. Eine Richterin in Halle hat zum Jahresende entschieden, dass der Maskenzwang in Schulen ohne ausreichende Evidenz gegen die Rechte der Kinder verstößt. Der Verein MWGFD hat dies in einer Pressemitteilung zufriedenstellend berichtet. Der Fall betraf ein Kind, dem der Zugang zum Unterricht verweigert wurde, weil es aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske tragen konnte. Auch die Testungen waren ein umstrittenes Thema zwischen der Schule und den Eltern. Die geforderte Gefährdungsbeurteilung der Teststäbchen wurde nicht durchgeführt. Stattdessen wurde dem Kind der Zutritt zum Schulgelände verwehrt. Die Eltern haben daraufhin die Zahlungen an die Schule gekürzt. Die Schule hat geklagt, wurde jedoch abgewiesen. Die MWGFD berichtet: Das Urteil der mutigen Richterin vom AG Halle führt endlich zu einer Rückkehr zur Norm, bei der die Schuld- und Beweislastumkehr nicht mehr strapaziert wird. Die Eltern, die versucht haben, ihre Tochter vor den schädlichen Corona-Maßnahmen zu schützen, haben keine Ordnungswidrigkeit begangen. Es war die Schule, die die Testungen und das Tragen von Masken ohne ausreichende Gefährdungsbeurteilung zur Bedingung gemacht hat. Ein Ausschluss vom Unterricht hätte niemals stattfinden dürfen, stellt die Richterin klar. Der Test ist ein invasiver Eingriff, dessen Folgen weder das Kind noch die Eltern abschätzen können und daher nicht akzeptieren müssen. Die verantwortliche Schulleitung hätte die Unschädlichkeit der gelieferten Tests gemäß der Gefahrenstoffverordnung untersuchen müssen. Sind diese Tests schadstofffrei und für die Verwendung durch das Kind zugelassen? Enthalten sie möglicherweise Chemikalien wie das Sterilisierungsmittel Ethylenoxid, das das Hormonsystem verändert und zu Schäden führen kann, wenn es in den Körper gelangt? Das Urteil des AG Halle (Saale): 98 C 2116/21 vom 14.12.23. Es ist unfassbar, dass Gerichte Fakten und Studien heranziehen müssen, um festzustellen, dass das tägliche und stundenlange Tragen von Masken sowie die Testungen dem Kindeswohl schaden. Bereits die Arbeitsschutzvorschriften für Erwachsene verbieten eine längere Tragedauer als 75 Minuten mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten bei mittelschwerer Arbeit. Die Richterin bezieht sich auf die Cochrane-Studie zum Maskentragen aus dem Januar 2023, die das Maskentragen erneut als irrelevant für das Infektionsgeschehen brandmarkt. Dies unterstreicht die wissenschaftliche Erkenntnis zur Sinnlosigkeit des Maskentragens seit der Studie von Dr. Neil Orr aus dem Jahr 1981, bei der festgestellt wurde, dass Maskentragen im OP sogar mehr Infektionen verursacht. Die Richterin betont auch, dass das Wohl der Kinder Gegenstand der elterlichen Sorge ist und dass die Schule die Verantwortung hat, dieses Wohl zu gewährleisten. Die Richterin bezieht sich sogar auf Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes, um die Kinder gegen staatliche Maßnahmen zu verteidigen und ihre Würde zu schützen. Sie argumentiert, dass es nicht richtig und gerecht sein kann, dass Kinder unter Atemnot, Konzentrationsstörungen und Kopfschmerzen leiden sollen, während sie in der Schule lernen sollen. Die Richterin weist darauf hin, dass Kinder den Risiken der Inhaltsstoffe der Teststäbchen wie Ethylenoxid und Natriumazid skrupellos ausgesetzt wurden und werden. Die offizielle Einstufung dieser Teststäbchen in die höchste Risikoklasse D erfolgt erst im Mai 2025. Dies bedeutet, dass unsere Kinder weiterhin den gesundheitlichen Auswirkungen des Maskentragens ausgesetzt sind. Es stellt sich die Frage, warum dies getan wurde. Wurde dies getan, um die Straffreiheit derjenigen sicherzustellen, die unsere Kinder körperlich und seelisch verletzen und die Eltern zu Zwangs- und Bußgeldern zwingen

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Klares Urteil gegen Masken- und Testzwang an Schule

In einem Rechtsstreit zwischen Schule und Eltern aufgrund von Masken- und Testzwang gibt es ein Urteil. Es wurde für das Kindeswohl und gegen die Schule entschieden. In Halle hat eine Richterin zum Jahresende für Kinderrechte und gegen evidenzlosen Maskenzwang in Schulen entschieden. Darüber hat der Verein MWGFD per Presseaussendung zufrieden berichtet. Es ging um ein Kind, das der Zugang zum Unterricht untersagt worden war, weil es aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske tragen konnte. Auch die Testungen waren zwischen Schule und Eltern kontroverses Thema. Aufhebung der Beweislastumkehr So sei die geforderte Gefährdungsbeurteilung der Teststäbchen nicht erstellt worden. Stattdessen wurde dem Kind der Zutritt zum Schulgelände verweigert. Die Eltern kürzten daraufhin die an die Schule zu entrichtenden Gelder. Die Schule klagte. Doch

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