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Eindeutiges Urteil gegen die Verpflichtung von Masken und Tests an Schulen

Published On: 2. Januar 2024 11:09

In einem Rechtsstreit zwischen einer Schule und den Eltern aufgrund von Masken- und Testzwang wurde ein Urteil gefällt. Das Urteil fiel zugunsten des Kindeswohls und gegen die Schule aus. Eine Richterin in Halle hat zum Jahresende entschieden, dass der Maskenzwang in Schulen ohne ausreichende Evidenz gegen die Rechte der Kinder verstößt. Der Verein MWGFD hat dies in einer Pressemitteilung zufriedenstellend berichtet. Der Fall betraf ein Kind, dem der Zugang zum Unterricht verwehrt wurde, weil es aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske tragen konnte. Auch die Testungen waren ein umstrittenes Thema zwischen der Schule und den Eltern.

Die geforderte Gefährdungsbeurteilung der Teststäbchen wurde nicht durchgeführt. Stattdessen wurde dem Kind der Zugang zum Schulgelände verweigert. Die Eltern haben daraufhin die Zahlungen an die Schule gekürzt. Die Schule hat geklagt, wurde jedoch abgewiesen. Die MWGFD berichtet: Durch das Urteil der mutigen Richterin vom AG Halle wird die jahrelange Schuld- und Beweislastumkehr endlich zur Norm zurückgeführt, was selbstverständlicher nicht sein könnte. Die Eltern, die ihre Tochter vor den schädlichen Corona-Maßnahmen schützen wollten, haben keine Ordnungswidrigkeit begangen. Vielmehr hat die Schule die Testungen und das Tragen von Masken ohne angemessene Gefährdungsbeurteilung zur Bedingung gemacht. Ein Ausschluss vom Unterricht hätte niemals stattfinden dürfen, stellt die Richterin klar.

Die Richterin bezieht sich auf die Cochrane-Studie zum Maskentragen aus dem Januar 2023, die erneut die Sinnlosigkeit des Maskentragens für das Infektionsgeschehen bestätigt. Sie betont auch, dass das stundenlange Tragen von Masken und die Teststäbchen-Tortur dem Kindeswohl schaden. Die Richterin verwendet sogar Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes, um die Kinder gegen staatliche Maßnahmen zu verteidigen und ihre Würde zu schützen. Sie argumentiert, dass es nicht richtig und gerecht sein kann, dass Kinder unter Atemnot, Konzentrationsstörungen und Kopfschmerzen leiden sollen, während sie in der Schule lernen sollten.

Es wird deutlich, dass Kinder den Risiken der Inhaltsstoffe der Teststäbchen wie Ethylenoxid und Natriumazid skrupellos ausgesetzt wurden und werden. Die Einstufung der SARS-CoV-2-Nachweistests in die höchste Risikoklasse D wurde bis zum 25. Mai 2022 unterlassen, um die Gefährdung zu vertuschen. Erst im Mai 2025 erfolgt die offizielle Einstufung dieser Teststäbchen in die höchste Risikoklasse D. Dies bedeutet, dass unsere Kinder weiterhin den gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Maskentragens ausgesetzt sind. Es stellt sich die Frage, warum dies getan wurde und ob dies geschehen ist, um die Straffreiheit derjenigen sicherzustellen, die unsere Kinder körperlich und seelisch verletzen und die Eltern zu Zwangs- und Bußgeldern zwingen

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Klares Urteil gegen Masken- und Testzwang an Schule

In einem Rechtsstreit zwischen Schule und Eltern aufgrund von Masken- und Testzwang gibt es ein Urteil. Es wurde für das Kindeswohl und gegen die Schule entschieden. In Halle hat eine Richterin zum Jahresende für Kinderrechte und gegen evidenzlosen Maskenzwang in Schulen entschieden. Darüber hat der Verein MWGFD per Presseaussendung zufrieden berichtet. Es ging um ein Kind, das der Zugang zum Unterricht untersagt worden war, weil es aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske tragen konnte. Auch die Testungen waren zwischen Schule und Eltern kontroverses Thema. Aufhebung der Beweislastumkehr So sei die geforderte Gefährdungsbeurteilung der Teststäbchen nicht erstellt worden. Stattdessen wurde dem Kind der Zutritt zum Schulgelände verweigert. Die Eltern kürzten daraufhin die an die Schule zu entrichtenden Gelder. Die Schule klagte. Doch

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