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Bedrohung des Naturschutzes und der Landschaft in der Schweiz

Published On: 3. Januar 2024 19:06

Veröffentlicht am 3. Januar 2024 von DF. Das Schweizer Parlament hat am 29. September das Bundesgesetz über erneuerbare Energien verabschiedet. Dieses Gesetzespaket passt mehrere Bundesgesetze an, darunter das Energiegesetz EnG, das Stromversorgungsgesetz StromVG, das Raumplanungsgesetz RPG und das Waldgesetz WaG, wie Anna Zangger, Kampagnenleiterin bei der Jungfrauzeitung, berichtet. Die Fondation Franz Weber (FFW) unterstützt das Referendum gegen den sogenannten „Mantelerlass“, der Teil dieses Gesetzespakets ist. Die Kritik besteht darin, dass dieser Erlass die Produktion von vermeintlich „grünem“ Strom bevorzugt und dabei andere Interessen wie Natur- und Landschaftsschutz vernachlässigt. Die FFW sieht darin eine Bedrohung für die Biodiversität und die landschaftliche Schönheit der Schweiz.

Alain Griffel, Professor für Verfassungsrecht an der Universität Zürich, bestätigt, dass dies verfassungswidrig ist. Besonders kritisiert wird, dass das Parlament der Produktion erneuerbarer Energien ein überwiegendes Interesse zuspricht und dabei den Natur- und Landschaftsschutz missachtet. Dadurch verlieren Gemeinden und Gerichte die Möglichkeit, eine Interessenabwägung vorzunehmen. Der „Mantelerlass“ setzt die Produktion erneuerbarer Energien über alle anderen Belange und schafft somit eine Art Blankoscheck.

Philippe Roch, Mitglied des Stiftungsrats der FFW und ehemaliger Direktor des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), hält das neue Gesetz für unsinnig. Er argumentiert, dass es absurd sei, die Natur im Namen des Klimaschutzes zu opfern, da natürliche Lebensräume wichtige Verbündete im Kampf gegen den Klimawandel seien. Die FFW betont, dass es Alternativen gibt, ohne in die Natur einzugreifen. Laut einer Studie des Bundesamts für Umwelt (BAFU) könnte die Schweiz 110 Prozent ihres Strombedarfs allein durch die Installation von Solarpanels auf bestehenden Dächern decken. Die FFW ruft dazu auf, bestehende Infrastruktur wie Straßen, Mauern, Dächer und Parkplätze zu nutzen, bevor die Natur geschädigt wird.

Für die FFW war das Referendum eine Selbstverständlichkeit, um gegen dieses als unsinnig erachtete Gesetz zu protestieren. Die FFW warnt davor, dass das Parlament mit dem „Mantelerlass“ zu weit gegangen ist und fordert eine erneute Überprüfung, diesmal ohne Zeitdruck, um ein Gleichgewicht zwischen der Förderung erneuerbarer Energien und dem Schutz von Natur und Landschaft zu finden. Das Referendum ermöglicht es der Bevölkerung, über das Gesetz abzustimmen. Die FFW ist überzeugt, dass die Bevölkerung die Natur und die unversehrte Landschaft bewahren möchte. Wenn der „Mantelerlass“ nicht aufgehoben wird, könnte dies erhebliche Auswirkungen haben, da er erneuerbaren Energien prinzipiell Vorrang vor allen anderen Interessen gibt. Es bleibt jedoch unklar, ob die Energieversorgung der Schweiz ohne fossile Brennstoffe und Kernenergie gewährleistet werden kann. Unterschriftenbögen können hier heruntergeladen werden. Das Referendumskomitee hat um Rücksendung bis zum 31. Dezember gebeten, aber die Referendumsfrist läuft erst am 18. Januar ab. Jede Unterschrift zählt. Unterschriftsberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Die Fondation Franz Weber wurde vom verstorbenen Umweltschützer Franz Weber gegründet und wird heute von seiner Tochter Vera Weber geführt

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Natur- und Landschaftsschutz in der Schweiz bedroht

Veröffentlicht am 3. Januar 2024 von DF. Am 29. September hat das Schweizer Parlament das Bundesgesetz über erneuerbare Energien verabschiedet. Dieses ist Teil eines Gesetzespakets, mit dem mehrere Bundesgesetze, darunter das Energiegesetz EnG, das Stromversorgungsgesetz StromVG, das Raumplanungsgesetz RPG und das Waldgesetz WaG, anpasst werden. Das schreibt Anna Zangger, Kampagnenleiterin bei der Jungfrauzeitung. Die Fondation Franz Weber (FFW) unterstützt das Referendum gegen den so genannten «Mantelerlass», der Teil dieses Gesetzespakets ist. Denn dieser Erlass, so die Kritik, bevorzuge die Produktion von vermeintlich «grünem» Strom vor anderen Interessen, einschliesslich Natur- und Landschaftsschutz. Für die FFW bedeutet der «Mantelerlass», dass der Natur- und Landschaftsschutz praktisch ausgehebelt wird, obwohl er in der Bundesverfassung verankert ist. Die Befürchtung besteht, dass das Gesetz eine direkte Bedrohung für

Details zu Natur- und Landschaftsschutz in der Schweiz bedroht

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