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Existiert ein Recht auf Desertion

Published On: 3. Januar 2024 14:00

Die Ukraine plant, auch im Ausland lebende wehrfähige Männer einzuziehen. Während Justizminister Buschmann gegen die Ausweisung solcher Personen ist, sind andere der Meinung, dass sie ihren Kriegsdienst leisten sollten. Die Ukraine beabsichtigt, bis zu 400.000 Männer zu rekrutieren, und entsprechende Gesetzentwürfe liegen dem Parlament zur Entscheidung vor. Das Reservistenalter soll von 27 auf 25 Jahre gesenkt werden, um zwei weitere Jahrgänge einziehen zu können. Bereits ausgestellte Wehrdienstuntauglichkeitsbescheinigungen sollen überprüft werden. Männer im wehrpflichtigen Alter müssten sich zukünftig in einem Wehrregister eintragen lassen und diese Daten regelmäßig erneuern. Musterungs- und Einberufungsbescheide sollen elektronisch zugestellt werden, um auch im Ausland lebende Ukrainer einziehen zu können.

Diese Pläne haben in Deutschland zu einer Kontroverse geführt. Justizminister Buschmann hat sich gegen eine Ausweisung von wehrfähigen Ukrainern ausgesprochen, was auf Verständnis stieß. Der Herausgeber der Welt, Stefan Aust, meinte dazu: „Das heißt de facto: Während die Bundesrepublik der Ukraine Waffenlieferungen in Milliardenhöhe finanziert, subventioniert sie gleichzeitig die ukrainischen Kriegsdienstverweigerer. Eine Ausweisung ins Kriegsgebiet kommt verständlicherweise nicht infrage.“ Demgegenüber wies Reinhard Müller, Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, darauf hin, dass es „kein Recht auf Fahnenflucht“ gebe.

Die rechtliche Situation besagt, dass männlichen ukrainischen Staatsbürgern im Alter von 18 bis 60 Jahren seit der Generalmobilmachung die Ausreise aus der Ukraine verboten ist. Weitere Staatsangehörigkeiten werden dabei nicht berücksichtigt. Es gibt Ausnahmen für Personen, die im Ausland noch die Schule oder Universität besuchen oder sich in einer Ausbildung befinden. Eine Wehruntauglichkeitsbescheinigung allein erlaubt hingegen nicht die Ausreise aus dem Land. Es gibt zahlreiche notwendige Tätigkeiten, die keine besondere körperliche Tüchtigkeit erfordern, aber zur Aufrechterhaltung des normalen Lebens und zur logistischen Unterstützung der Verteidigung notwendig sind und von als untauglich Gemusterten erledigt werden können. Es wurde auch festgestellt, dass Wehruntauglichkeit durch korrupte Mitarbeiter der Rekrutierungsbehörden rechtswidrig bescheinigt wurde.

Es gibt eine Kontroverse darüber, ob wehrfähige Ukrainer ausgewiesen werden sollten oder nicht. Die rechtliche Situation besagt, dass Ukrainer, die sich dem Kriegsdienst entziehen, keinen Schutz genießen. Die Ukraine befindet sich in der Verteidigung gegen einen völkerrechtswidrigen Angriff. Es gibt jedoch unterschiedliche Positionen zur Behandlung russischer Kriegsdienstverweigerer. In Deutschland ist Fahnenflucht strafbar. Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt, um sich dem Wehrdienst zu entziehen, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft

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Gibt es ein Recht auf Fahnenflucht?

Die Ukraine will auch im Ausland lebende wehrfähige Männer einziehen. Während Justizminister Buschmann sich gegen die Ausweisung solcher Personen ausgesprochen hat, finden andere, sie hätten Kriegsdienst zu leisten. Wie sieht es rechtlich aus? Aktuell plant die Ukraine, bis zu 400.000 Männer zu rekrutieren, entsprechende Gesetzentwürfe liegen dem Parlament zur Entscheidung vor. Der Beginn des Reservistenalters soll von 27 auf 25 Jahre herabgesetzt werden, so dass zwei weitere Jahrgänge eingezogen werden können. Bereits ausgestellte Wehrdienstuntauglichkeitsbescheinigungen sollen überprüft werden. Männer im wehrpflichtigen Alter wären zukünftig verpflichtet, sich in einem Wehrregister eintragen zu lassen und diese Daten regelmäßig zu erneuern. Musterungs- und Einberufungsbescheide sollen elektronisch zugestellt werden, so dass im Ausland lebende Ukrainer eingezogen werden können. Diese Nachricht hat in Deutschland zu einer Kontroverse

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