Professor Schwab: „Es ist nie ein Dienstvergehen, die Wahrheit auszusprechen
Einer schärferen Vorgehensweise gegen Kritiker der Corona-Politik in Deutschland hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil im Juni 2023 den Weg geebnet. Das betrifft vor allem Staatsdiener, wie im vorliegenden Fall eines pensionierten Bundeswehroffiziers. Das Gericht verurteilte ihn wegen scharfer öffentlicher Kritik an
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Rechtsprofessor Schwab: „Die Wahrheit auszusprechen, ist niemals ein Dienstvergehen“
Einer schärferen Gangart gegen Kritiker der Corona-Politik in Deutschland hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem im Juni 2023 gefällten Urteil den Weg geebnet. Das betrifft vorwiegend Staatsdiener – auch ehemalige – wie im vorliegenden Fall, den der Rechtsprofessor Dr. Martin Schwab in einem exklusiven Kommentar für Epoch Times analysiert: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verurteilte am 14. Juni 2023 (2 WD 11.22) einen pensionierten Bundeswehroffizier. Dessen „Vergehen“ war scharfe öffentliche Kritik an der Bundesregierung zu Beginn der Corona-Zeit. Das Urteil blendet wesentliche rechtlich relevante Aspekte aus. Allerdings scheint der Ex-Offizier auch unzulänglich verteidigt worden zu sein. Angeklagter sprach von diktatorischen Corona-Maßnahmen Was war passiert? Harte Worte hatte der angeklagte Hauptmann a. D. im April und Mai 2020 auf Facebook gewählt: Die Corona-Maßnahmen seien
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