Sachsen: Der Verfassungsschutz beabsichtigt, das AfD-Gutachten geheimzuhalten
Im Dezember wurde eine brisante Nachricht in der Vorweihnachtszeit veröffentlicht: Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen hat den AfD-Landesverband Sachsen als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. In einer Medieninformation hat das LfV seine Entscheidung begründet, jedoch keine weiteren Informationen bereitgestellt. Dies könnte zu einem großen Problem für das Landesamt und die sächsische CDU werden. Die Pressemitteilung ist auf der Website des sächsischen LfV verfügbar. Darin wird erwähnt, dass es ein 134-seitiges Gutachten gibt, auf dessen Grundlage die Einstufung erfolgte. Das Gutachten ist jedoch nicht öffentlich zugänglich und als Verschlusssache
Original Artikel Teaser
Sachsen: Verfassungsschutz will AfD-Gutachten geheimhalten
Im Dezember platzte eine brisante Meldung in die Vorweihnachtszeit: Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen stufte den AfD-Landesverband Sachsen als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. In einer 2,5-seitigen Medieninformation begründet das LfV seinen Schritt. Mehr Informationen gibt es nicht. Und genau das könnte zu einem riesigen Problem werden für das Landesamt und die sächsische CDU. Die Pressemitteilung ist auf der Seite des sächsischen LfV abrufbar. Darin wird im ersten Absatz, Zeile 7, darauf hingewiesen, dass ein 134-seitiges Gutachten existieren soll. Auf dessen Grundlage sei die Einstufung des AfD-Landesverbandes Sachsen als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ erfolgt. Der Autor bat beim LfV um eine Kopie des Gutachtens. Die Behörde teilte mit: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Gutachten nicht öffentlich zugänglich ist … Das
Details zu Sachsen: Verfassungsschutz will AfD-Gutachten geheimhalten