Transgender Jugendliche und ihre Eltern werden im Stich gelassen
Das neue Selbstbestimmungsgesetz für Transsexuelle in Deutschland
Die deutsche Regierung hat ein neues Gesetz beschlossen, das das veraltete Transsexuellengesetz ersetzen soll. Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es Transsexuellen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen einfacher ändern zu lassen. Eine Erklärung beim Standesamt reicht zukünftig aus, anstelle einer ärztlichen Bescheinigung. Jugendliche ab 14 Jahren können die Erklärung mit Zustimmung ihrer Eltern oder durch Unterstützung des Familiengerichts selbst abgeben.
Interview mit Prof. Bernd Ahrbeck zur neuen Gesetzesänderung
Am 28. November 2023 fand eine öffentliche Anhörung im Bundestag zu diesem neuen Gesetzentwurf statt. Professor Dr. Bernd Ahrbeck von der Internationalen Psychoanalytischen Universität Berlin (IPU) war einer der Experten, die zu einer Stellungnahme eingeladen waren. Als Psychoanalytiker und Professor für Psychoanalytische Pädagogik ordnet er den Gesetzesentwurf ein und äußert Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf das Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen.
Bedenken hinsichtlich des Selbstbestimmungsgesetzes
Prof. Ahrbeck äußert Zweifel, ob das Ziel des Gesetzes, die Lebenssituation von Menschen mit Transidentität zu verbessern, tatsächlich erreicht wird. Insbesondere die Möglichkeit für 14-jährige Kinder, über einen Geschlechtswechsel zu entscheiden, wird kritisch betrachtet. Es wird argumentiert, dass Kinder und Jugendliche in dieser Frage überfordert sein könnten und dass eine verpflichtende Beratung und Begutachtung notwendig sei, um das Wohl der Betroffenen zu gewährleisten. Es wird betont, dass eine Geschlechtsanpassung eine komplexe Thematik ist, die sorgfältige Überlegungen und professionelle Expertise erfordert.
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Die deutsche Regierung hat ein neues Selbstbestimmungsgesetz beschlossen, das das veraltete Transsexuellengesetz ablösen soll. Im Interview äußert Prof
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Transsexuelle Jugendliche und ihre Eltern werden allein gelassen
Die deutsche Regierung hat ein neues “Selbstbestimmungsgesetz” beschlossen. Es soll das nicht mehr zeitgemäße Transsexuellengesetz ablösen. Im Interview nimmt Prof. Bernd Ahrbeck von der Internationalen Psychoanalytischen Universität Berlin (IPU) Stellung zum neuen Selbstbestimmungsgesetz für Transsexuelle. Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung soll es erleichtert werden, den Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern zu lassen. Eine Erklärung beim Standesamt reicht zukünftig aus. 1 Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung soll entfallen. Für unter 14-Jährige soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können. Über 14-Jährige sollen sie mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters selbst abgeben können. Stimmt dieser nicht zu, soll das Familiengericht die Zustimmung ersetzen können, „wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“. 2 Am 28. November 2023
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