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Transgender Jugendliche und ihre Eltern werden ohne Unterstützung gelassen

Published On: 5. Januar 2024 6:28

Die deutsche Regierung beschließt ein neues Selbstbestimmungsgesetz für Transsexuelle

Die deutsche Regierung hat ein neues „Selbstbestimmungsgesetz“ verabschiedet, das das veraltete Transsexuellengesetz ersetzen soll. Das Gesetz ermöglicht es Transsexuellen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen einfacher ändern zu lassen. Eine Erklärung beim Standesamt reicht zukünftig aus, und eine ärztliche Bescheinigung ist nicht mehr erforderlich. Jugendliche ab 14 Jahren können die Erklärung mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter selbst abgeben oder das Familiengericht kann die Zustimmung ersetzen, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Interview mit Prof. Bernd Ahrbeck zur neuen Gesetzgebung

Am 28. November 2023 fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung zu diesem neuen Gesetzentwurf statt. Professor Dr. Bernd Ahrbeck von der Internationalen Psychoanalytischen Universität Berlin (IPU) war einer der Experten, die zur Stellungnahme eingeladen wurden. In einem Interview äußerte er sich kritisch zu dem geplanten Gesetz und bezweifelte, ob es das Ziel, die Lebens- und Entwicklungssituation von Menschen mit Transidentität zu verbessern, tatsächlich erreichen wird.

Kritik an der neuen Gesetzgebung

Prof. Ahrbeck betonte, dass die Entscheidung über einen Geschlechtswechsel eine äußerst schwerwiegende und komplexe Angelegenheit sei. Er warnte davor, dass Kinder und Jugendliche durch die neue Gesetzgebung überfordert werden könnten und dass eine verpflichtende Beratung und Begutachtung notwendig sei, um sicherzustellen, dass die Entscheidung im besten Interesse des Kindeswohls getroffen wird. Er verwies auch auf die steigende Zahl von Menschen, die eine Geschlechtsanpassung rückgängig machen möchten, und betonte die Bedeutung einer umfassenden psychologischen und medizinischen Betreuung bei solchen Entscheidungen.

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Transsexuelle Jugendliche und ihre Eltern werden allein gelassen

Die deutsche Regierung hat ein neues “Selbstbestimmungsgesetz” beschlossen. Es soll das nicht mehr zeitgemäße Transsexuellengesetz ablösen. Im Interview nimmt Prof. Bernd Ahrbeck von der Internationalen Psychoanalytischen Universität Berlin (IPU) Stellung zum neuen Selbstbestimmungsgesetz für Transsexuelle. Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung soll es erleichtert werden, den Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern zu lassen. Eine Erklärung beim Standesamt reicht zukünftig aus. 1 Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung soll entfallen. Für unter 14-Jährige soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können. Über 14-Jährige sollen sie mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters selbst abgeben können. Stimmt dieser nicht zu, soll das Familiengericht die Zustimmung ersetzen können, „wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“. 2 Am 28. November 2023

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