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Seit dem Amtsantritt der „Ampel“-Regierung fast 80 Treffen zwischen Regierungsmitgliedern und Verfassungsrichtern

Published On: 8. Januar 2024 14:28

Gemeinsame Abendessen zwischen Verfassungsrichtern und Mitgliedern der Bundesregierung sind mittlerweile berüchtigt. Doch bei der Ampel geht die bereits fragwürdige Zusammenarbeit von Exekutive und Judikative noch weiter als bisher gedacht.

Niemand erwartet, dass sich die Vertreter der drei „Gewalten“ Legislative, Exekutive und Judikative in Quarantäne begeben, um ja keinen Vertreter der jeweils anderen „Gewalten“ zu sehen oder gar mit ihm zu sprechen. Reinrassig gibt es die Gewaltenteilung schon deshalb (leider) nicht, weil auf Bundesebene 54 Mitglieder der Exekutive, also 54 „Regierende“ zugleich Abgeordnete, also Vertreter der Legislative, somit eins sind. „54“ – im Moment eigentlich 53: Das sind Bundeskanzler, 15 von 16 Bundesministern (Pistorius ist kein MdB) und 37 Parlamentarische Staatssekretäre. Da lässt sich bestens klüngeln, mauscheln und die Pläne der Exekutive rechtzeitig in die Regierungsfraktionen lancieren. Folge: Die Fraktionen der Regierungskoalition (also der Legislative) werden zu reinen Akklamations- und Apportiergremien der „exekutiv“ Regierenden. Diese personelle Vermischung von Legislative und Exekutive ist ein Konstruktionsfehler der „Verfassung“ der Bundesrepublik, wie es ihn in vielen anderen Rechtsstaaten nicht gibt. Sehr problematisch wird es aber, wenn auch noch die Judikative mit der Exekutive über Bande spielt. Das scheint nach Merkel-Vorbild (siehe unten) in der „Ampel“ mehr und mehr um sich zu greifen.

Regelmäßige Treffen und Unterredungen Regierung – Verfassungsgericht
Wir lassen hier außen vor, wie die Richter des Bundesverfassungsgerichts in ihr Amt kommen beziehungsweise je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat nach Parteienproporz „gewählt“ werden. Wir lassen auch außen vor, inwieweit es hier „Dankbarkeiten“ geben könnte, konzentrieren uns vielmehr auf den gleichermaßen hochtrabend und verschleiernd sogenannten „Austausch der Verfassungsorgane“, der nachweislich seit 1986 stattfindet. Was das noch mit dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) zu tun hat? Dort steht unter § 1 (1): „Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes.“

Aktuelle Beispiele: Am 8. November 2023 empfing das Bundesverfassungsgericht Mitglieder der Bundesregierung. Es ging um „Krise als Motor der Staatsmodernisierung“. Impulsredner waren Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Verfassungsrichterin Wallrabenstein. Weiteres Thema war „Generationengerechtigkeit – Politisches Leitbild und Verfassungsprinzip“. Hierzu sprachen Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sowie Verfassungsrichter Martin Eifert. Die WELT hat in ihrer Ausgabe vom 6. Januar auf Seite 5 unter der Überschrift „Richter und Politiker treffen sich regelmäßig“ von einer besorgniserregenden Häufung von Absprachen und Kontakten zwischen „Ampel“-Regierenden und Karlsruher oder anderen höchsten Richtern berichtet. Beispiele: Bundeskanzler Scholz telefonierte am 27. Februar und am 31. Mai 2023 mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth, um das genannte Abendessen für den 8. November 2023 in Karlsruhe vorzubereiten. Harbarth sprach zudem zweimal mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) über Pläne der Bundesregierung, eine elektronische Verfassungsbeschwerde einzuführen. Telefonate gab es zwischen dem damals noch amtierenden Verfassungsrichter Peter Huber mit der beamteten Justiz-Staatssekretärin Angelika Schlunck und mit dem „parlamentarischen“ Finanz-Staatssekretär Florian Toncar (beide Staatssekretäre bei den FDP-Ministern Lindner und Buschmann). Angelika Schlunck scheint überhaupt sehr kommunikativ zu sein: Sie sprach mit BHG-Richter Thomas Offenloch, der später Verfassungsrichter wurde. Sie traf sich auch mit dem Richteraspiranten Heinrich Amadeus Wolff. Die WELT bringt weitere Beispiele und schre

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Seit „Ampel“-Amtsantritt fast 80 Treffen von Regierungsmitgliedern und Verfassungsrichtern

Gemeinsame Abendessen zwischen Verfassungsrichtern und Mitgliedern der Bundesregierung sind mittlerweile berüchtigt. Doch bei der Ampel geht die bereits fragwürdige Zusammenarbeit von Exekutive und Judikative noch weiter als bisher gedacht. IMAGO / Rainer Unkel Niemand erwartet, dass sich die Vertreter der drei „Gewalten“ Legislative, Exekutive und Judikative in Quarantäne begeben, um ja keinen Vertreter der jeweils anderen „Gewalten“ zu sehen oder gar mit ihm zu sprechen. Reinrassig gibt es die Gewaltenteilung schon deshalb (leider) nicht, weil auf Bundesebene 54 Mitglieder der Exekutive, also 54 „Regierende“ zugleich Abgeordnete, also Vertreter der Legislative, somit eins sind. „54“ – im Moment eigentlich 53: Das sind Bundeskanzler, 15 von 16 Bundesministern (Pistorius ist kein MdB) und 37 Parlamentarische Staatssekretäre. Da lässt sich bestens klüngeln, mauscheln

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