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Bericht: Nicht alle russischen Konsulate in „feindlichen Ländern“ werden als Wahlbüros fungieren

Published On: 9. Januar 2024 20:16

9. Januar 2024, 20:16 Uhr: Laut der Zeitung Wedomosti erwägen die russischen Behörden, in den Konsulaten in „unfreundlichen“ Ländern keine Wahllokale für die russischen Präsidentschaftswahlen einzurichten. Dies könnte bedeuten, dass russische Staatsbürger, die im Ausland leben, ihr Stimmrecht bei den bevorstehenden Wahlen verlieren könnten. Eine anonyme Quelle aus diplomatischen Kreisen bestätigte, dass dies eine mögliche Maßnahme sei, die aus Sicherheitsgründen und zur Reduzierung des Personals in den Konsulaten erwogen werde. Die endgültige Entscheidung steht noch aus, aber Konsultationen zu diesem Thema finden derzeit statt.

Die russische Regierung hat bereits im Mai 2021 eine Liste mit „unfreundlichen“ Ländern erstellt, die auf „unfreundlichen Handlungen“ gegenüber dem russischen diplomatischen und konsularischen Personal basiert. Im Juli 2022 wurde eine ergänzte Liste veröffentlicht, die als Reaktion auf westliche Sanktionen betrachtet wird und Länder wie die Europäische Union, die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, die Ukraine, Japan und Großbritannien umfasst. Insgesamt werden derzeit 49 Länder als unfreundlich eingestuft. Die Entscheidung über die Einrichtung von Wahllokalen im Ausland muss bis zum 24. Januar getroffen werden, da die Präsidentschaftswahlen vom 15. bis 17. März 2024 stattfinden werden.

Maria Sacharowa, die offizielle Vertreterin des russischen Außenministeriums, erklärte, dass die Sicherheit in den betroffenen Ländern geprüft werde und je nach Ergebnis eine Entscheidung über die Durchführung der Wahlen im Ausland getroffen werde. Die russischen Behörden prüfen die Situation sorgfältig und berücksichtigen dabei die Sicherheitsaspekte sowie die Effizienz der Konsulate. Es bleibt abzuwarten, ob russische Staatsbürger in „unfreundlichen“ Ländern ihre Stimme bei den Präsidentschaftswahlen abgeben können oder nicht.

H2: Mögliche Einschränkung des Wahlrechts für russische Staatsbürger im Ausland
H2: Liste der „unfreundlichen“ Länder und Gründe für die mögliche Maßnahme
H2: Entscheidung über die Einrichtung von Wahllokalen im Ausland steht noch aus

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Bericht: Nicht alle Konsulate Russlands in „unfreundlichen Ländern“ werden Wahlbüros bieten

9 Jan. 2024 20:16 Uhr Die russischen Behörden erwägen, in den Konsulaten in sogenannten „unfreundlichen“ Ländern keine Möglichkeit zur Teilnahme an den russischen Präsidentschaftswahlen zu bieten, berichtet die Zeitung Wedomosti unter Berufung auf eine Quelle in diplomatischen Kreisen Russlands. Quelle: Sputnik © Wadim Anzupow Teile der im Ausland lebenden russischen Staatsbürger könnten die Möglichkeit einbüßen, bei den bevorstehenden russischen Präsidentschaftswahlen ihr Stimmrecht auszuüben. Laut einem Bericht der Zeitung Wedomosti werden womöglich in vielen diplomatischen Vertretungen der Russischen Föderation in sogenannten „unfreundlichen“ Ländern keine Wahllokale für die dort lebenden Mitbürger eröffnet werden. Eine Quelle aus diplomatischen Kreisen sagte, dass das wohl nicht alle Konsulate betreffen wird, aber einen „bedeutender Teil“. Insgesamt werden derzeit 49 Länder als unfreundlich eingestuft. Die endgültige Entscheidung

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