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Baden-Württemberg unterbricht das Volksbegehren zur Verbots von Gender

Published On: 10. Januar 2024 16:56

Mit welchen schäbigen und billigen Methoden die Transformatoren arbeiten, wenn die Bürger nicht so wollen wie sie: Eine Initiative, die in Baden-Württemberg per Volksbegehren ein „Gender-Verbot“ in Landesbehörden, an Schulen und Hochschulen durchsetzen will, ist vorerst gestoppt. Obwohl Anfang Dezember 14.000 Unterschriften unter einem entsprechenden Antrag eingereicht wurden, und damit 4.000 mehr als erforderlich, will das Innenministerium in Stuttgart das Volksbegehren nicht zur Abstimmung stellen. Begründung: Der eingereichte Gesetzentwurf wurde nach Beginn der Unterschriftensammlung in seinem Wortlaut verändert, so dass er nicht mehr von den geleisteten Antragsunterschriften gedeckt ist, wie unter anderem der „Südkurier“ berichtet. Außerdem sind die gewünschten Regelungen nicht hinreichend eindeutig. So erweckt der Titel und die Gesetzesbegründung den Eindruck, dass die Verwendung sogenannter „geschlechtsneutraler Sprache“ in all ihren Ausprägungen grundsätzlich verboten werden soll, obwohl im Gesetzentwurf dann nur vorgegeben wird, das amtliche Regelwerk anzuwenden. Wörtlich heißt es im Gesetzentwurf: „Die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden, sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes verwenden bei der internen und externen Kommunikation ausschließlich das amtliche Regelwerk Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis in der jeweils geltenden Fassung und verzichten auf Vorgaben zum Gebrauch geschlechtsneutraler Änderungen und Zusätze (sog. Gendersprache).“ Damit bleiben zahlreiche Möglichkeiten der geschlechtsneutralen Sprache aber zulässig, so das Ministerium. Außerdem kann sich das Vorhaben durch eine spätere Änderung des amtlichen Regelwerks ins Gegenteil verkehren. Initiator Klaus Hekking sagte dem „Südkurier“, er hoffe, in einem Gespräch mit dem Ministerium noch eine „pragmatische Lösung“ zu finden. In fast allen Lebensbereichen – unterstützt durch die weisungsgebundene Justiz – wird der Graben zwischen Bürgern und Regierung von denen da oben immer tiefer ausgehoben (wir erinnern uns nur an den Schützengraben, der gerade um den Reichstag herum ausgehoben wird). (Mit Material von dts)

Volksbegehren für „Gender-Verbot“ vorerst gestoppt

Eine Initiative in Baden-Württemberg, die ein „Gender-Verbot“ in Landesbehörden, Schulen und Hochschulen durchsetzen möchte, wurde vorerst gestoppt. Obwohl ausreichend Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt wurden, hat das Innenministerium in Stuttgart beschlossen, es nicht zur Abstimmung zu stellen. Die Begründung lautet, dass der eingereichte Gesetzentwurf nach Beginn der Unterschriftensammlung verändert wurde und die gewünschten Regelungen nicht eindeutig genug sind.

Kritik an den Methoden des Innenministeriums

Das Innenministerium in Stuttgart wird kritisiert, da es den Gesetzentwurf für das Volksbegehren als ungültig erklärt hat. Der eingereichte Gesetzentwurf wurde nach Beginn der Unterschriftensammlung geändert, was dazu führte, dass er nicht mehr von den geleisteten Antragsunterschriften gedeckt ist. Außerdem wird bemängelt, dass die gewünschten Regelungen nicht klar genug formuliert sind und der Eindruck erweckt wird, dass die Verwendung geschlechtsneutraler Sprache grundsätzlich verboten werden soll.

Hoffnung auf eine Lösung

Der Initiator des Volksbegehrens, Klaus Hekking, hofft, dass es noch zu einer „pragmatischen Lösung“ mit dem Innenministerium kommen wird. Er betont, dass zahlreiche Möglichkeiten der geschlechtsneutralen Sprache weiterhin zulässig bleiben und dass sich das Vorhaben durch eine spätere Änderung des amtlichen Regelwerks ins Gegenteil verkehren könnte. Die Entscheidung des Innenministeriums wird als weiterer Graben zwischen Bürgern und Regierung wahrgenommen, der immer tiefer wird

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Baden-Württemberg stoppt Volksbegehren für Gender-Verbot

Mit welchen miesen und billigen Tricks die Transformatoren arbeiten, wenn die Bürger nicht so wollen wie sie: Eine Initiative, die in Baden-Württemberg per Volksbegehren ein “Gender-Verbot” in Landesbehörden, an Schulen und Hochschulen durchsetzen will, ist vorerst gestoppt. Obwohl Anfang Dezember 14.000 Unterschriften unter einem entsprechenden Antrag eingereicht wurden, und damit 4.000 mehr als erforderlich, will das Innenministerium in Stuttgart das Volksbegehren nicht zur Abstimmung stellen. Begründung: Der eingereichte Gesetzentwurf sei nach Beginn der Unterschriftensammlung in seinem Wortlaut verändert worden, so dass er nicht mehr von den geleisteten Antragsunterschriften gedeckt sei, wie unter anderem der “Südkurier” berichtet. Außerdem seien die gewünschten Regelungen nicht hinreichend eindeutig. So erwecke der Titel und die Gesetzesbegründung den Eindruck, dass die Verwendung sogenannter “geschlechtsneutraler Sprache” in

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