die-klausel-ueber-feindliche-staaten-in-der-un-charta-|-verfasst-von-wolfgang-bittnerDie Klausel über feindliche Staaten in der UN-Charta | Verfasst von Wolfgang Bittner
steht-michelle-obama-kurz-davor,-joe-biden-zu-ersetzen?-|-bill-o’reillySteht Michelle Obama kurz davor, Joe Biden zu ersetzen? | BILL O'REILLY
der-streik-der-gewerkschaft-–-ein-ueberholtes-ueberbleibsel

Der Streik der Gewerkschaft – ein überholtes Überbleibsel

Published On: 10. Januar 2024 15:00

Früher wurde der Streik als Notstandsrecht angesehen und im Kampf ums Überleben akzeptiert. Aber worum geht es heute? Es geht um Lohnprozente, eine weitere Reduzierung der Arbeitsstunden und Nebenbedingungen wie Pausenregelungen. Dabei werden erpresserische Methoden angewendet. Es ist erstaunlich, wie geduldig die Öffentlichkeit den Einbruch mittelalterlicher Machtdurchsetzungsmethoden hinnimmt, obwohl sie normalerweise Recht, Regeln und Verträge respektiert. Die Methoden, die insbesondere von Gewerkschaften im öffentlichen Sektor, wie der kleinen Eisenbahnergewerkschaft GDL, angewendet werden, fallen normalerweise unter strafrechtlich relevante Tatbestände wie Erpressung, Geiselnahme und Nötigung. Sie sollten für die Schäden haftbar gemacht werden können, die sie bei unbeteiligten Dritten verursachen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleibt jedoch stumm gegenüber dieser Art von Schädigungskampf. Der Arbeitsmarkt wird nicht einmal als Ausnahmebereich erwähnt. Es gilt hier der Grundsatz: Wer dem anderen länger den Hals zudrücken kann, hat Recht. Es herrscht auf diesem Markt nicht einmal ein „Gleichgewicht des Schreckens“. Die öffentlichen Arbeitgeber sind keine echte Gegenmacht gegenüber den Arbeitnehmerorganisationen, da sie selbst nur Angestellte sind und sich zur Not mit staatlichen Mitteln finanzieren können. Das beeinträchtigt ihre Widerstandskraft. Auch sonst zieht sich die Arbeitgeberseite seit langem zurück. Der Staat versäumt es, den Rechtsfrieden durchzusetzen.

In der Geschichte der Streiks kam es häufig zu physischer Gewalt, zum Beispiel von Streikposten gegen sogenannte Streikbrecher. Ein durch solche Gewalt erzwungener Vertrag ist nicht „abdingbar“, sondern hoheitlich verbindlich für die Beteiligten und manchmal auch für Nichttarifpartner. Diese „Partnerschaft“ mit Tarifzwang hat bereits oft zum Untergang privater Unternehmen geführt. Öffentliche Arbeitgeber können jedoch nicht bankrott gehen. Ursprünglich wurde der Streik als Notstandsrecht angesehen und im Kampf ums Überleben akzeptiert. Aber worum geht es heute? Es geht um Lohnprozente, eine weitere Reduzierung der Arbeitsstunden und Nebenbedingungen wie Pausenregelungen. Eine Situation, die den Einsatz des Streiks als „ultima ratio“ rechtfertigen würde, ist heutzutage kaum noch vorstellbar. Der Staat hat bisher kaum Anstrengungen unternommen, das Arbeitskampfrecht zu kodifizieren. An seine Stelle treten Arbeitsgerichte als stark gewerkschaftlich beeinflusste Ersatzgesetzgeber. Es herrscht kein echtes Gleichgewicht der Macht mehr. Aussperrungen seitens der Arbeitgeber kommen kaum noch vor. Nicht einmal frivole „Warnstreiks“ sind ausgeschlossen. Arbeitgeberverbände, Gerichte und die allgemeine Öffentlichkeit haben das gewerkschaftliche Selbstverständnis kritiklos übernommen. So konnte sich die Lehre vom legitimen Ausnahmezustand im Bereich der Arbeitsbeziehungen durchsetzen. Eine Regelung nach Art des Schweizer Friedensabkommens, bei der sich die Tarifpartner verbindlichen Schlichtungsregelungen unterwerfen, wäre wünschenswert. Auch eine Art Taft-Hartley-Regelung wie in den USA könnte sinnvoll sein. Dem Ordoliberalen Alexander von Rüstow ist wohl zuzustimmen, wenn er schrieb, dass das „illiberale Wohlwollen gegenüber dem Monopolismus der Gewerkschaften“ als ein Symptom „jener subsozialistischen Knochenerweichung aus schlechtem sozialen Gewissen“ gelten könne

Original Artikel Teaser

Der gewerkschaftliche Streik – ein archaisches Relikt

Früher war der Streik ein Notstandsrecht, als solcher im Kampf ums Überleben zu billigen. Aber worum geht es heute? Um Lohnprozente, um eine weitere Verringerung der Arbeitsstunden, um Nebenkonditionen wie Pausenregelungen. Dafür werden erpresserische Methoden angewendet. Man muss sich über den Langmut wundern, in dem eine sonst an Recht, Regel  und Vertragstreue – kurz an zivilisierte Umgangsformen – gewohnte Öffentlichkeit den Einbruch mittelalterlicher Formen der Machtdurchsetzung hinnimmt. Normalerweise fallen Methoden, wie sie namentlich die im öffentlichen Bereich tätigen Gewerkschaften – aktuell gerade die kleine Eisenbahnergewerkschaft GDL – anwenden, unter die straftrechtlich zu ahnenden Tatbestände: Erpressung, Geiselnahme, Nötigung. Sie sollte für die Schäden haftbar gemacht werden können, die sie bei nichtbeteiligten Dritten anrichtet. Indessen bleibt unser GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) stumm gegen diese Art des Schädigungskampfes. Der

Details zu Der gewerkschaftliche Streik – ein archaisches Relikt

Categories: Achgut, Deutsch, QuellenTags: , , , Daily Views: 1Total Views: 15
die-klausel-ueber-feindliche-staaten-in-der-un-charta-|-verfasst-von-wolfgang-bittnerDie Klausel über feindliche Staaten in der UN-Charta | Verfasst von Wolfgang Bittner
steht-michelle-obama-kurz-davor,-joe-biden-zu-ersetzen?-|-bill-o’reillySteht Michelle Obama kurz davor, Joe Biden zu ersetzen? | BILL O'REILLY