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Gericht lehnt Eilantrag der Deutschen Bahn gegen den Lokführerstreik ab

Published On: 10. Januar 2024 12:20

Epoch Times, 9. Januar 2024 – Die Kammer verkündete am Dienstagabend im Berufungsverfahren, dass der Streik im Personenverkehr in der Nacht zum Mittwoch beginnen und bis Freitag andauern wird. Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte den Eilantrag gegen den Streik bereits in erster Instanz abgewiesen. Die Bahn legte Berufung ein, war jedoch erfolglos. Das Landesarbeitsgericht wies am Dienstag auch die Berufung von fünf Tochtergesellschaften der Transdev ab, die am Montag ebenfalls mit einem Antrag gegen den Streik vor Gericht gescheitert waren. Bereits vor der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts begann am Dienstagabend um 18 Uhr der Streik der Lokführer im Güterverkehr. Die Bahn bedauerte die Verkehrsbeeinträchtigungen durch den Streik, akzeptierte jedoch die Entscheidung des Gerichts.

Die GDL-Vorsitzende Claus Weselsky begrüßte die Entscheidung und betonte, dass die Gewerkschaft ihre grundgesetzlich geschützten Rechte weiterhin ausüben darf. Er kritisierte den Konzern dafür, alles zu tun, um die Gewerkschaft zu schwächen. In einem anderen Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht streiten die Bahn und die GDL darüber, ob die Gewerkschaft noch tariffähig ist. Der Konzern wirft der GDL vor, ihre Verhandlungsberechtigung für Tarifverträge durch die Gründung einer Leiharbeitsfirma für Lokführer verwirkt zu haben. Eine Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus.

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts hat dazu geführt, dass der Streik im Personenverkehr ab Mittwoch beginnen wird und bis Freitag andauern wird. Die Bahn hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, jedoch ohne Erfolg. Auch fünf Tochtergesellschaften der Transdev sind mit ihrem Antrag gegen den Streik vor Gericht gescheitert. Bereits am Dienstagabend begann der Streik der Lokführer im Güterverkehr. Die Bahn bedauert die Verkehrsbeeinträchtigungen, akzeptiert jedoch die Entscheidung des Gerichts. Die GDL-Vorsitzende Claus Weselsky begrüßte die Entscheidung und betonte, dass die Gewerkschaft ihre Rechte weiterhin ausüben darf. Der Konzern und die GDL streiten sich auch in einem anderen Verfahren darüber, ob die Gewerkschaft noch tariffähig ist. Eine Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus

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Gericht weist Eilantrag der Deutschen Bahn gegen Lokführer-Streik ab

Epoch Times 9. Januar 2024 Dies verkündete die Kammer am Dienstagabend im Berufungsverfahren. Der Streik im Personenverkehr soll in der Nacht zum Mittwoch beginnen und bis Freitag andauern. Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel eingelegt werden. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt den Eilantrag gegen den Streik ebenfalls abgewiesen. Die Bahn legte Berufung ein, scheiterte jedoch. In einem zweiten Verfahren wies das Landesarbeitsgericht am Dienstag die Berufung von fünf Tochtergesellschaften der Transdev ab. Auch sie war am Montag mit einem Antrag gegen den Streik vor Gericht gescheitert. Bereits vor Verkündung der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts begann am Dienstagabend um 18 Uhr der Streik der Lokführer im Güterverkehr. Die Bahn bedauerte die Einschränkungen des Verkehrs durch den Streik. „Wir haben uns

Details zu Gericht weist Eilantrag der Deutschen Bahn gegen Lokführer-Streik ab

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