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Wie Justitia ihre Unabhängigkeit im Garderobenraum des Bundestags aufgegeben hat

Published On: 10. Januar 2024 4:23

Von Kai Rebmann

Wenn es um die fehlende Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative geht, werden oft die Justizreformen in Ländern wie Polen oder Israel als schlechte Beispiele genannt. Doch auch in Deutschland scheint das Motto „Eine Hand wäscht die andere“ allgegenwärtig zu sein. Es ist nicht verwunderlich, denn wie der Volksmund sagt: „Wer mit einem Finger auf andere zeigt, zeigt mit drei Fingern auf sich selbst!“ Es sind nicht mehr nur die traditionellen Abendessen zwischen Vertretern der Bundesregierung und den Verfassungsrichtern aus Karlsruhe, die vor richtungsweisenden Entscheidungen stattfinden. Dies war vor dem Urteil zur Bundesnotbremse und auch vor der historischen Entscheidung über die Haushaltstricks der Ampel der Fall. Der Ruf des Bundesverfassungsgerichts hat bereits erste Kratzer bekommen, insbesondere seit der Berufung des Merkel-Vertrauten Stephan Harbarth nach Karlsruhe im Jahr 2018. Im Juni 2020 wurde er schließlich zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt.

Der interne Verhaltenskodex des Bundesverfassungsgerichts besagt, dass die Richter sich innerhalb und außerhalb ihres Amtes so verhalten sollen, dass das Ansehen des Gerichts, die Würde des Amtes und das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität nicht beeinträchtigt werden. Mit anderen Worten, ein Verfassungsrichter ist in erster Linie immer ein Verfassungsrichter und kann sich nur in absoluten Ausnahmefällen als Privatperson äußern oder handeln. Dennoch finden regelmäßig Treffen und Telefonate zwischen Vertretern der Exekutive und der Judikative statt. So gab es laut einem Bericht der „Welt“ zwei Telefonate zwischen der Staatssekretärin von Justizminister Marco Buschmann (FDP) und einem Richter am Bundesgerichtshof. Diese Gespräche fanden im Januar 2022 statt und es ging angeblich um „berufliche Entwicklung“. Im selben Jahr gab es auch ein gemeinsames Mittagessen, bei dem auch ein weiterer Richter des Bundesverfassungsgerichts anwesend war. Bei diesen Treffen scheint es nicht nur um dienstliche Angelegenheiten zu gehen, sondern auch um die Pflege alter Bekannt- und Seilschaften.

Es stellt sich die Frage, wie oft sich Verfassungsrichter und diejenigen, die sie in ihr Amt gebracht haben, eigentlich begegnen. Laut einer Anfrage gab es seit Amtsantritt der Ampel-Regierung rund 80 solcher Treffen, also etwa alle zehn Tage. Diese Treffen werden als „dienstliche Anlässe“ bezeichnet, können aber auch private Veranstaltungen wie Sommerfeste oder Beisetzungen umfassen. Das Bundesverfassungsgericht betont, dass bei solchen Treffen niemals über konkrete Verfahren gesprochen wird, gibt jedoch zu, dass es gelegentlich kurze Gespräche zwischen Vertretern der Exekutive und der Judikative gibt. Es bleibt fraglich, ob solche Treffen wirklich notwendig sind und ob es dabei wirklich nur um Small Talk zwischen alten Bekannten geht

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Wie Justitia ihre Unabhängigkeit an der Garderobe des Bundestags abgegeben hat

Von Kai Rebmann Wenn es um mangelhafte Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative geht, werden hierzulande gerne die Justizreformen in Ländern wie Polen oder Israel als besonders schlechte Beispiele genannt. Aber: „Eine Hand wäscht die andere“, dieses Motto scheint gerade in Deutschland so allgegenwärtig zu sein wie kaum wo sonst. Verwundern kann das nicht, denn schon der Volksmund weiß: „Wer mit einem Finger auf andere zeigt, zeigt mit drei Fingern auf sich selbst!“ Dabei sind es längst nicht mehr „nur“ die inzwischen fast schon traditionellen Abendessen, die vor besonders richtungsweisenden Entscheidungen zwischen Vertretern der Bundesregierung und den Verfassungsrichtern aus Karlsruhe stattfinden. So war es vor dem Urteil zur Bundesnotbremse und so war es auch im Vorfeld der historischen Entscheidung über die

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