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Frankreich: Gerichtsverfahren gegen Antisemitismus

Published On: 12. Januar 2024 16:00

In Frankreich gibt es täglich landesweit antisemitische Vorfälle, aber es kommt auch immer häufiger zu Anzeigen und Strafverfahren. Ein bekannter Fall ist der des algerischen Fußballnationalspielers Youcef Atal. Er wurde wegen „Aufstachelung zum Hass aufgrund der Religion“ zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 45.000 Euro verurteilt. Atal hatte ein Video eines Predigers geteilt, der antisemitische Äußerungen gemacht hatte. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass das Teilen des Videos bedeutet, dass man sich die Äußerungen zu eigen macht und sie sichtbar macht.

Im Dezember wurde ein Krankenhaus in Fréjus wegen einer antisemitischen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein Anrufer hatte auf dem Anrufbeantworter eines Patienten gesagt: „Ein dreckiger Jude mehr.“ Das Krankenhaus musste dem Kläger Schmerzensgeld und Auslagen bezahlen. Das Krankenhaus konnte den Urheber des Anrufs nicht ermitteln.

Im November wurde ein 16-Jähriger vom Jugendgericht in Nanterre verurteilt, weil er an antisemitischen Sprechgesängen in der Pariser Metro teilgenommen hatte. Er wurde wegen öffentlicher Beleidigung aufgrund der Religion verurteilt. Die Anhörung zum Strafmaß findet im Juni statt. Die Jugendlichen hatten antisemitische Parolen gerufen und sich stolz als Nazis bezeichnet. Die Vorfälle wurden von der Polizei, dem Pariser Verkehrsverbund RATP und der Internationalen Liga gegen Rassismus und Antisemitismus gemeldet.

H2: Youcef Atal wegen antisemitischer Äußerungen verurteilt
H2: Krankenhaus in Fréjus wegen antisemitischer Beleidigung verurteilt
H2: Jugendlicher wegen antisemitischer Sprechgesänge in der Metro verurteilt

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Frankreich: Antisemitismus vor Gericht

In Frankreich kommt es Tag für Tag landesweit zu antisemitischen Vorfällen aller Art, doch es kommt auch immer häufiger zu Anzeigen und Strafverfahren. Aggressiv judenfeindliche Äußerungen werden in Frankreich immer öfter ein Fall für Gerichte. Der derzeit bekannteste Fall ist Youcef Atal. Der algerische Fußballnationalspieler, der beim französischen Erstligisten OGC Nizza unter Vertrag steht, wurde wegen „Aufstachelung zum Hass aufgrund der Religion“ am 3. Januar zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 45.000 Euro Strafe zahlen. Der Strafrahmen entspricht in etwa der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine zehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung und ebenfalls eine Geldstrafe von 45.000 Euro gefordert. Atals Vergehen bestand darin, fünf Tage nach den Massakern und Entführungen vom 7. Oktober das Video des Predigers

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