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Untersuchung des NZZ-Interviews vom 5. Dezember 2023 zwischen Katharina Fontana (NZZ) und Nora Kronig (BAG) „Botschafterin Kronig, versuchen Sie uns nicht zu täuschen!

Published On: 15. Januar 2024 14:04

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Das Interview enthält viele Unwahrheiten und falsche Aussagen. Deshalb haben wir das Interview zusammen mit unserem externen Rechtsexperten analysiert und veröffentlichen nun eine Zusammenfassung der Ergebnisse. Im Anhang werden die einzelnen Fragen im Detail kommentiert und bewertet.

Sachverhalt

Am 5. Dezember 2023 wurde in der NZZ auf Seite 9 ein ganzseitiges Interview veröffentlicht, das Katharina Fontana mit der BAG-Diplomatin Nora Kronig geführt hat. Frau Kronig vertritt die Schweiz bei den Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen und die Anpassung der internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Sie hat auch einen Sitz im Exekutivrat der WHO. Es ist das erste Mal, dass ein Mitglied der schweizerischen Verhandlungsdelegation öffentlich über diese WHO-Verhandlungen spricht. Da Frau Kronig die Verhandlungen für die Schweiz führt, sind ihre Aussagen in der NZZ besonders wichtig.

Aus dem Interview wird deutlich, dass die Botschafterin (wie auch der Bundesrat in seinen Antworten auf verschiedene Anfragen von Parlamentariern) die Öffentlichkeit bewusst im Dunkeln darüber lässt, wie umfangreich und dynamisch die aktuellen Verhandlungen über die beiden WHO-Verträge sind. Nach dem Lesen dieses Interviews könnte der durchschnittliche Leser den Eindruck gewinnen, dass der Bundesrat die Öffentlichkeit transparent informiert und dass die Vertragsentwürfe leicht auf der Website des Bundes einzusehen sind. Es könnte auch der Eindruck entstehen, dass das Hauptziel der Verhandlungen darin besteht, den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern, und dass die Anpassung der IGV nur geringfügig und technischer Natur ist, sodass ein Referendum dazu nicht notwendig ist. Es könnte auch der Eindruck entstehen, dass durch die beiden WHO-Verträge keine neuen Institutionen geschaffen werden.

Insgesamt vermittelt Nora Kronig in ihrem Interview mit der NZZ den Eindruck, dass die Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und die neuen WHO-Vertragsbestimmungen keine negativen Auswirkungen auf die Souveränität, die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung und den Grundrechtsschutz in der Schweiz haben. Dies ist jedoch eine klare Falschinformation. Entweder ist Frau Kronig völlig unwissend über die Sachlage oder sie hat die Absicht, die Öffentlichkeit bewusst in die Irre zu führen.

Unwissenheit oder Absicht?

Die Diplomatin Nora Kronig ist seit mindestens 2018 in leitender Position beim BAG mit dem Thema WHO befasst. Sie ist federführend verantwortlich für die Vertragsverhandlungen mit der WHO und den anderen Mitgliedstaaten. Daher kann man ausschließen, dass sie unwissend über den Inhalt und das wahre Ausmaß der Änderungsvorschläge ist. Nora Kronig kommuniziert und handelt also bewusst und mit voller Kenntnis der Faktenlage. Es stellt sich die Frage, ob sie die Öffentlichkeit arglistig täuscht.

Erkennbarkeit der Irreführung für den Laien?

Die Aussagen von Frau Kronig sind für den Laien nicht leicht zu überprüfen. Die WHO-Verträge sind schwer zu finden und aufgrund ihrer Komplexität für den Laien kaum verständlich. Aufgrund ihrer hohen diplomatischen Position und der Veröffentlichung in der Neuen Zürcher Zeitung könnte ein durchschnittlicher Leser den Eindruck gewinnen, dass die Darstellung der Diplomatin korrekt ist. Damit hat Nora Kronig ein Lügengebäude errichtet, um die wahren Ausmaße der Anpassungen bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften zu verschleiern. Sie arbeitet darauf hin, dass die weitreichenden Änderungsvorschläge unerkannt bleiben und letztendlich zu einer nachhaltigen und dauerhaften Veränderung der verfassungsrechtlichen Architektur und Mechanik der Schweiz zugunsten der WHO führen.

Strafrechtliche Problematik?

In diesem Zusammenhang prüfen wir genau, ob strafrechtliche Bestimmungen greifen könnten, um die Unabhängigkeit, die Demokratie und die Verfassung der Schweiz zu schützen. Insbesondere die Artikel 275 und 267 des Schweizerischen Strafgesetzbuches könnten relevant sein. Wir behalten uns weitere Schritte vor.

15. Dezember 2023
Pro Schweiz – Pro Suisse – Pro Svizzera – Pro Svizra
Dr. med. Stephan Rietiker
Präsident Pro Schweiz
Werner Gartenmann
Geschäftsführer Pro Schweiz

Anhang: Interview: Fragen – Antworten – Kommentare
Jetzt herunterladen (PDF)

[1] Eintrag Nora Kronig in WIKIPEDIA: Für die Periode 2019–2022 vertritt Nora Kronig Romero die Schweiz im Ständigen Ausschuss des WHO-Regionalkomitees für Europa: https://de.wikipedia.org/wiki/Nora_Kronig_Romero[2] Nora Kronig Eintrag auf Homepage BAG: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/organisation/direktionsbereiche-abteilungen/abteilung-internationales.html

Original Artikel Teaser

Analyse des NZZ-Interviews vom 5. Dezember 2023 zwischen Katharina Fontana (NZZ) und Nora Kronig (BAG) «Frau Botschafterin Kronig: Verkaufen Sie uns nicht für dumm!»

Beitrag teilen Das Interview strotzt von Unwahrheiten und falschen Aussagen. Deshalb haben wir das Interview zusammen mit unserem externen Rechtsexperten analysiert und veröffentlichen unsere Erkenntnisse als Zusammenfassung des Sachverhalts. Im Anhang werden die einzelnen Fragen im Detail kommentiert und bewertet. Sachverhalt Am 5. Dezember 2023 hat die NZZ auf Seite 9 ein ganzseitiges Interview publiziert, welches Katharina Fontana mit der BAG-Diplomatin Nora Kronig geführt hat. Frau Kronig vertritt die Schweiz mit dem Titel einer Botschafterin bei den Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen und bei jenen über die Anpassung der internationalen Gesundheitsvor-schriften (IGV). Zudem hat sie Einsitz im Exekutivrat der WHO. Es ist das erste Mal, dass ein Mitglied der schweizerischen Verhandlungsdelegation sich öffentlich explizit über diese WHO-Verhandlungen äussert. Da Frau Kronig

Details zu Analyse des NZZ-Interviews vom 5. Dezember 2023 zwischen Katharina Fontana (NZZ) und Nora Kronig (BAG) «Frau Botschafterin Kronig: Verkaufen Sie uns nicht für dumm!»

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