Buschmann möchte die Strafen für sexuellen Kindesmissbrauch erneut reduzieren
Im Jahr 2021 wurde das Strafmaß für sexuellen Kindesmissbrauch mit einer Gesetzesnovelle verschärft. Nun möchte Justizminister Buschmann die Mindeststrafen wieder absenken, jedoch mit schwachen Argumenten. Es wird vorgeschlagen, Kinderpornographie nur noch als „Vergehen“ statt als „Verbrechen“ zu betrachten. Dies würde einer Kapitulation des Rechts gleichkommen. Die Strafen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Inhalte sollen von einem Jahr Freiheitsstrafe auf drei bis sechs Monate abgesenkt werden. Die maximale Strafhöhe soll jedoch unverändert bleiben.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es im Jahr 2021 einen drastischen Anstieg von Kinderpornographie-Fällen. Die Zahl hat sich mehr als verdoppelt. Dies ist auf eine intensivere Strafverfolgung und eine verstärkte internationale Zusammenarbeit der Strafbehörden zurückzuführen. Gleichzeitig ist die Anzahl der Fälle von Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten gestiegen. Das Bundeskriminalamt erhält Hinweise über diese Straftaten hauptsächlich vom National Center for Missing and Exploited Children.
Nun soll das Strafgesetzbuch teilweise wieder auf den Stand von vor 2021 zurückgesetzt werden. Die Höchststrafe soll bleiben, aber die Mindeststrafe soll abgesenkt werden. Dies wirft die Frage auf, ob dies gerechtfertigt ist und ob dies nicht zu einer Bagatellisierung des sexuellen Missbrauchs von Kindern führt. Es ist wichtig, verschiedene Strafzwecke zu berücksichtigen, wie Gerechtigkeit, Schutz der Allgemeinheit und Abschreckung. Das Argument, dass eine Herabstufung der Strafen Strafverfolgungsbehörden entlasten würde, ist dürftig und würde einer Kapitulation des Rechtsstaates gleichkommen
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Buschmann will das Strafmaß bei sexuellem Kindesmissbrauch wieder senken
Im Jahr 2021 wurde das Strafmaß bei sexuellem Kindesmissbrauch mit einer Gesetzesnovelle verschärft. Justizminister Buschmann möchte nun die Mindeststrafen wieder absenken – mit dürftigen Argumenten. Kinderpornographie nur noch ein „Vergehen“ statt „Verbrechen“? Es käme einer Kapitulation des Rechts gleich. IMAGO / dts Nachrichtenagentur Bundesjustizminister Marco Buschmann, FDP, Deutscher Bundestag, Berlin, 17.11.2023 Gesetzlich gilt als Definition: „Kinderpornographie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren (Kind).“ So Strafgesetzbuch (StGB), § 184b, mit der Überschrift „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte“. Weiter heißt es unter Bezugnahme auf verschiedene Arten der Darstellung, der Art sexueller Handlungen und der Art der Verbreitung im Gesetzestext: „Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer …“ Der Grund für diese
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