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Buschmann möchte die Strafen für sexuellen Kindesmissbrauch erneut verringern

Published On: 17. Januar 2024 10:48

Im Jahr 2021 wurde das Strafmaß für sexuellen Kindesmissbrauch mit einer Gesetzesnovelle verschärft. Nun möchte Justizminister Buschmann die Mindeststrafen wieder absenken, jedoch mit schwachen Argumenten. Es wird diskutiert, ob Kinderpornographie nur noch als „Vergehen“ statt als „Verbrechen“ eingestuft werden soll. Dies würde einer Kapitulation des Rechts gleichkommen.

Laut dem Strafgesetzbuch (StGB) gilt Kinderpornographie als die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren. Die Strafbewehrung soll sicherstellen, dass der Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Darstellungen ein realer sexueller Missbrauch zugrunde liegt. Die Strafen wurden erst im Jahr 2021 verschärft, doch nun möchte Justizminister Buschmann die Mindeststrafen wieder absenken.

Es ist bekannt geworden, dass Buschmann die Mindeststrafen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Inhalte von einem Jahr Freiheitsstrafe auf drei bis sechs Monate absenken will. Er argumentiert, dass die Strafverschärfung von 2021 über das Ziel hinausgeschossen sei und auch Menschen bestrafe, die die Verbreitung solchen Materials verhindern wollen. Buschmann möchte den Staatsanwaltschaften und Gerichten die Möglichkeit geben, Strafverfahren einzustellen oder nur Geldstrafen auszusprechen.

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gab es im Jahr 2021 einen drastischen Anstieg von Kinderpornographie-Fällen. Die Strafverfolgung wurde intensiviert und die internationale Zusammenarbeit der Strafbehörden wurde verstärkt. Dennoch gibt es weiterhin eine erhebliche Zunahme von Pornographie-Delikten. Es ist wichtig zu beachten, dass die PKS-Zahlen nur das Hellfeld abbilden und das Dunkelfeld weitaus größer ist. Es ist davon auszugehen, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder viel häufiger vorkommt, als es die offiziellen Zahlen zeigen.

Es wird diskutiert, ob die Absenkung der Mindeststrafen für Kinderpornographie gerechtfertigt ist. Einige argumentieren, dass dies eine Bagatellisierung des sexuellen Missbrauchs von Kindern bedeuten würde. Zudem wird der Gedanke der Generalprävention vernachlässigt, der darauf abzielt, ein Rechts- und Unrechtsbewusstsein zu schaffen und Rechtstreue zu fördern. Das Argument, dass eine Herabstufung der Strafen die Strafverfolgungsbehörden entlasten würde, wird als dürftig angesehen und käme einer Kapitulation des Rechtsstaates gleich

Original Artikel Teaser

Buschmann will das Strafmaß bei sexuellem Kindesmissbrauch wieder senken

Im Jahr 2021 wurde das Strafmaß bei sexuellem Kindesmissbrauch mit einer Gesetzesnovelle verschärft. Justizminister Buschmann möchte nun die Mindeststrafen wieder absenken – mit dürftigen Argumenten. Kinderpornographie nur noch ein „Vergehen“ statt „Verbrechen“? Es käme einer Kapitulation des Rechts gleich. IMAGO / dts Nachrichtenagentur Bundesjustizminister Marco Buschmann, FDP, Deutscher Bundestag, Berlin, 17.11.2023 Gesetzlich gilt als Definition: „Kinderpornographie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren (Kind).“ So Strafgesetzbuch (StGB), § 184b, mit der Überschrift „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte“. Weiter heißt es unter Bezugnahme auf verschiedene Arten der Darstellung, der Art sexueller Handlungen und der Art der Verbreitung im Gesetzestext: „Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer …“ Der Grund für diese

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