EuGH: Bulgarien verpflichtet, Asyl für Türkin zu gewähren, die vor ihrem Ex-Ehemann geflohen ist
Europäischer Gerichtshof weitet Asylrecht auf den privaten Bereich aus
In seinem neuesten Urteil hat der Europäische Gerichtshof das Asylrecht erweitert, indem er auch Frauen, die vor gewalttätigen Ehemännern oder ihrer Familie fliehen, einen Flüchtlings- oder Schutzstatus gewährt. Die FPÖ kritisiert diese Ausweitung des Asylrechts scharf.
Kritik an der Pervertierung des Asylrechts
EU-Spitzenkandidat Harald Vilimsky und FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer bezeichnen das Urteil als Dammbruch, der faktisch allen Menschen auf der Welt, die von Zwangsehen oder anderen archaischen Kulturen betroffen sind, das Recht auf Asyl-Einwanderung nach Europa einräumt. Dies sei absurd und gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung.
Angst vor Ex-Ehemann als Anlassfall für das Urteil
Der Anlassfall für das Urteil war die Klage einer Türkin, die angab, mit 16 Jahren zwangsverheiratet worden zu sein und seitdem von ihrem Ex-Ehemann und ihrer Familie bedroht zu werden. Bulgarische Gerichte lehnten es ab, ihr Asyl zu gewähren, da sie nicht vom türkischen Staat verfolgt werde. Der Europäische Gerichtshof hob diese Entscheidung auf und ordnete einen Schutzstatus für die Frau an.
Die Richter stützten sich bei ihrer Entscheidung auf die Istanbul-Konvention von 2011, die den Schutz von Frauen vor Gewalt zum Ziel hat. Dieses internationale Übereinkommen scheint jedoch den Grundgedanken des Asylrechts ad absurdum zu führen.
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EuGH: Bulgarien muss vor Ex-Ehemann „geflüchteter“ Türkin Asyl gewähren
In seinem jüngsten Urteil hat der Europäische Gerichtshof das Asylrecht von staatlicher Verfolgung auf den privaten Bereich ausgeweitet. Demnach muss jetzt auch Frauen, die vor gewalttätigen Ehemännern oder ihrer Familie „flüchten“, ein Flüchtlings- oder Schutzstatus gewährt werden. Die FPÖ kritisiert diese Pervertierung des Asylrechts scharf. Asyl als Vorwand für Masseneinwanderung EU-Spitzenkandidat Harald Vilimsky und FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer bezeichnen das Urteil als „Dammbruch“ in eine Richtung, die faktisch allen Menschen auf dieser Welt, die in ihrer Heimat von Zwangsehen oder anderen Auswüchsen archaischer Kulturen betroffen sind, das Recht auf Asyl-Einwanderung nach Europa einräumen. Das sei absurd und vor allem gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung. Jedem, der es irgendwie bis an die EU-Außengrenze schaffe, ein Asylverfahren zuzugestehen und durch die EuGH-Rechtsprechung
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