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Gericht bestätigt Beanstandung: „Van der Bellen hat während der Corona-Zeit die Verfassung missachtet

Published On: 17. Januar 2024 15:12

Es wurde vor Gericht bestätigt, dass die Aussage, dass der Bundespräsident während der Corona-Zeit die Verfassung missachtet hat, eine zulässige Kritik darstellt. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker freute sich über den erneuten Freispruch eines Journalisten in Linz. Der Chefredakteur von Report24, Florian Machl, wurde bereits zum zweiten Mal vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen, nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt hatte. Machl hatte dem Bundespräsidenten vorgeworfen, die Verfassung während der Corona-Zeit zu missachten und die Spaltung der Gesellschaft zuzulassen. Für diese Meinung wurde er vor Gericht gestellt und zweimal freigesprochen.

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker betont, dass Van der Bellen nicht nur willkürlich entschieden hat, die Staatsanwaltschaft in diesem Fall zur Strafverfolgung zu ermächtigen, sondern auch zeigt, wie er es mit der Pressefreiheit hält und dass die Grundrechte für ihn nur selektiv gelten. Damit bestätigt er erneut den Grund für die vor Gericht behandelte Kritik, nämlich dass er die Verfassung, die die Grundrechte für alle garantiert, missachtet. Hafenecker und FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst fordern den Bundespräsidenten auf, den zu Unrecht verfolgten Journalisten finanziell zu entschädigen, da ihm erhebliche Kosten für seine Verteidigung entstanden sind. Sie betonen, dass es selbst ein Minimum an Anstand erfordern würde, ihm diese Kosten zu erstatten und sich für diese peinliche Aktion zu entschuldigen.

H2: Freispruch für Journalisten in Linz
H2: Kritik an Van der Bellen und Pressefreiheit
H2: Forderung nach finanzieller Entschädigung für Journalisten

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Gericht bestätigt Kritik: „Van der Bellen hat in Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten“

Es sei nun gerichtlich bestätigt, dass die Aussage, der Bundespräsident habe in der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten, eine zulässige Kritik darstelle, freute sich FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker nach dem neuerlichen Freispruch für einen Journalisten in Linz. Zweimal glatt freigesprochen Wie berichtet, wurde Report24-Chefredakteur Florian Machl gestern, Dienstag, am Landesgericht Linz vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Bereits das zweite Mal, nachdem die Staatsanwaltschaft nach dem erstinstanzlichen Urteil in Berufung gegangen war. Machl hatte Van der Bellen vorgeworfen, er habe durch seine Amtsausübung während der Corona-Zeit „die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen“. Für diese Meinung landete er mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundespräsidenten vor Gericht. Zweimal wurde Machl glatt freigesprochen. “Grundrechte gelten für Van der Bellen

Details zu Gericht bestätigt Kritik: „Van der Bellen hat in Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten“

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