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Gericht bestätigt Beanstandung: „Van der Bellen hat während der Corona-Zeit die Verfassung missachtet“

Published On: 17. Januar 2024 15:12

Es wurde vor Gericht bestätigt, dass die Aussage, der Bundespräsident habe während der Corona-Zeit die Verfassung missachtet, eine zulässige Kritik darstellt, freute sich Christian Hafenecker, der Generalsekretär der FPÖ, nachdem ein Journalist in Linz erneut freigesprochen wurde. Der Chefredakteur von Report24, Florian Machl, wurde gestern am Landesgericht Linz zum zweiten Mal vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen, nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt hatte. Machl hatte Van der Bellen vorgeworfen, durch seine Amtsausübung während der Corona-Zeit „die Verfassung missachtet und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen“ zu haben. Für diese Meinung landete er vor Gericht und wurde zweimal freigesprochen.

„Grundrechte gelten für Van der Bellen nur selektiv“, wiegt für Christian Hafenecker, den Generalsekretär und Mediensprecher der FPÖ, ein Umstand in diesem Fall besonders schwer. Van der Bellen hat nicht nur willkürlich entschieden, die Staatsanwaltschaft in diesem Fall zur Strafverfolgung zu ermächtigen, sondern zeigt auch, wie er es mit der Pressefreiheit hält und dass die Grundrechte für ihn nur selektiv gelten. Damit bestätigt er erneut den Anlass der vor Gericht behandelten Kritik – nämlich, dass er die Verfassung, die die Grundrechte für alle garantiert, missachtet. Hafenecker und Susanne Fürst, die Verfassungssprecherin der FPÖ, forderten in einer gemeinsamen Aussendung den Bundespräsidenten auf, den zu Unrecht verfolgten Journalisten finanziell zu entschädigen. Florian Machl sind erhebliche Kosten für seine Verteidigung entstanden. Selbst ein Minimum an Anstand würde es erfordern, ihm diese Kosten zu erstatten und sich für diese äußerst peinliche Aktion zu entschuldigen, betonten die FPÖ-Politiker

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Gericht bestätigt Kritik: „Van der Bellen hat in Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten“

Es sei nun gerichtlich bestätigt, dass die Aussage, der Bundespräsident habe in der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten, eine zulässige Kritik darstelle, freute sich FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker nach dem neuerlichen Freispruch für einen Journalisten in Linz. Zweimal glatt freigesprochen Wie berichtet, wurde Report24-Chefredakteur Florian Machl gestern, Dienstag, am Landesgericht Linz vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Bereits das zweite Mal, nachdem die Staatsanwaltschaft nach dem erstinstanzlichen Urteil in Berufung gegangen war. Machl hatte Van der Bellen vorgeworfen, er habe durch seine Amtsausübung während der Corona-Zeit „die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen“. Für diese Meinung landete er mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundespräsidenten vor Gericht. Zweimal wurde Machl glatt freigesprochen. “Grundrechte gelten für Van der Bellen

Details zu Gericht bestätigt Kritik: „Van der Bellen hat in Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten“

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