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Keine Ausnahme von der Schuldenbremse für Ahrtal-Fluthilfen

Published On: 18. Januar 2024 0:00

Epoch Times, 17. Januar 2024 – Laut dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) werden die Fluthilfen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro für das Ahrtal im Jahr 2024 aus dem regulären Bundeshaushalt finanziert. Regierungs- und Koalitionskreise bestätigten, dass es keinen entsprechenden Antrag der Bundesregierung geben wird und somit keine Ausnahme gemacht wird. Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November wurde der Fluthilfefonds von 2021, der nach der Flutkatastrophe im Ahrtal eingerichtet wurde, für verfassungswidrig erklärt. Die Hilfen müssen daher neu beschlossen werden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte bei der Haushaltseinigung im Dezember angekündigt, dass die Bundesregierung für das Jahr 2024 einen „Überschreitensbeschluss“ treffen werde, um die Fluthilfen zu finanzieren. Das Bundesfinanzministerium sprach jedoch von einem Prüfauftrag und warnte vor verfassungsrechtlichen Risiken.

Die finanzielle Situation des Bundes hat sich kurzfristig etwas entspannt, da im vergangenen Jahr nicht alle Mittel ausgeschöpft wurden. Dadurch verringerte sich die Entnahme aus der Rücklage um 6,3 Milliarden Euro, wie das Finanzministerium mitteilte. Diese Summe steht nun zusätzlich im Jahr 2024 zur Verfügung und ermöglicht eine problemlose Finanzierung der 2,7 Milliarden Euro an Fluthilfe aus dem regulären Etat. Es ist jedoch noch unklar, ob die Bundesregierung im weiteren Jahresverlauf die Schuldenbremse aussetzen wird, um die Ukraine stärker zu unterstützen. Die Koalition hatte sich im Dezember darauf geeinigt, dies zu tun, falls es die Situation erfordert. (dts)

Fluthilfen für das Ahrtal werden aus regulärem Bundeshaushalt finanziert

Laut dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) werden die Fluthilfen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro für das Ahrtal im Jahr 2024 aus dem regulären Bundeshaushalt finanziert. Regierungs- und Koalitionskreise bestätigten, dass es keinen entsprechenden Antrag der Bundesregierung geben wird und somit keine Ausnahme gemacht wird. Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November wurde der Fluthilfefonds von 2021, der nach der Flutkatastrophe im Ahrtal eingerichtet wurde, für verfassungswidrig erklärt. Die Hilfen müssen daher neu beschlossen werden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte bei der Haushaltseinigung im Dezember angekündigt, dass die Bundesregierung für das Jahr 2024 einen „Überschreitensbeschluss“ treffen werde, um die Fluthilfen zu finanzieren. Das Bundesfinanzministerium sprach jedoch von einem Prüfauftrag und warnte vor verfassungsrechtlichen Risiken.

Finanzielle Situation des Bundes entspannt sich kurzfristig

Die finanzielle Situation des Bundes hat sich kurzfristig etwas entspannt, da im vergangenen Jahr nicht alle Mittel ausgeschöpft wurden. Dadurch verringerte sich die Entnahme aus der Rücklage um 6,3 Milliarden Euro, wie das Finanzministerium mitteilte. Diese Summe steht nun zusätzlich im Jahr 2024 zur Verfügung und ermöglicht eine problemlose Finanzierung der 2,7 Milliarden Euro an Fluthilfe aus dem regulären Etat. Es ist jedoch noch unklar, ob die Bundesregierung im weiteren Jahresverlauf die Schuldenbremse aussetzen wird, um die Ukraine stärker zu unterstützen. Die Koalition hatte sich im Dezember darauf geeinigt, dies zu tun, falls es die Situation erfordert.

Fluthilfen für das Ahrtal werden aus regulärem Bundeshaushalt finanziert

Laut dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) werden die Fluthilfen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro für das Ahrtal im Jahr 2024 aus dem regulären Bundeshaushalt finanziert. Regierungs- und Koalitionskreise bestätigten, dass es keinen entsprechenden Antrag der Bundesregierung geben wird und somit keine Ausnahme gemacht wird. Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November wurde der Fluthilfefonds von 2021, der nach der Flutkatastrophe im Ahrtal eingerichtet wurde, für verfassungswidrig erklärt. Die Hilfen müssen daher neu beschlossen werden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte bei der Haushaltseinigung im Dezember angekündigt, dass die Bundesregierung für das Jahr 2024 einen „Überschreitensbeschluss“ treffen werde, um die Fluthilfen zu finanzieren. Das Bundesfinanzministerium sprach jedoch von einem Prüfauftrag und warnte vor verfassungsrechtlichen Risiken.

Finanzielle Situation des Bundes entspannt sich kurzfristig

Die finanzielle Situation des Bundes hat sich kurzfristig etwas entspannt, da im vergangenen Jahr nicht alle Mittel ausgeschöpft wurden. Dadurch verringerte sich die Entnahme aus der Rücklage um 6,3 Milliarden Euro, wie das Finanzministerium mitteilte. Diese Summe steht nun zusätzlich im Jahr 2024 zur Verfügung und ermöglicht eine problemlose Finanzierung der 2,7 Milliarden Euro an Fluthilfe aus dem regulären Etat. Es ist jedoch noch unklar, ob die Bundesregierung im weiteren Jahresverlauf die Schuldenbremse aussetzen wird, um die Ukraine stärker zu unterstützen. Die Koalition hatte sich im Dezember darauf geeinigt, dies zu tun, falls es die Situation erfordert

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Doch keine Schuldenbremsen-Ausnahme für Ahrtal-Fluthilfen

Epoch Times 17. Januar 2024 So werden die Fluthilfen für das Ahrtal in Höhe von 2,7 Milliarden Euro aus dem regulären Bundeshaushalt 2024 finanziert, berichtet das „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf Regierungs- und Koalitionskreise. „Dem Deutschen Bundestag liegt vor der Bereinigungssitzung am Donnerstag kein entsprechender Antrag der Bundesregierung vor. Demnach wird es auch keine Ausnahme geben“, sagte ein Koalitionär dem „Handelsblatt“. Andere Koalitionäre und Regierungsvertreter bestätigten dies. Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November war der 2021 nach der Flutkatastrophe im Ahrtal aufgelegte Fluthilfefonds verfassungswidrig geworden. Die Hilfen müssen damit neu beschlossen werden. Bei der Haushaltseinigung im Dezember hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) erklärt, die Bundesregierung werde für das Jahr 2024 einen „Überschreitensbeschluss“ auf den Weg bringen, womit die Bundesregierung

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