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Die EU wird den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie in drakonischem Ausmaß erlauben

Published On: 20. Januar 2024 0:02

Änderungen, die in letzter Minute in den Gesetzestext über künstliche Intelligenz (KI) auf EU-Ebene eingeführt wurden, ermöglichen es Strafverfolgungsbehörden, biometrische Gesichtserkennungstechnologie ohne richterlichen Beschluss zu nutzen. Dieser Schritt wird von der EU-Abgeordneten Svenja Hahn als Angriff auf die Bürgerrechte betrachtet und mit autoritären Staaten wie China verglichen. Die Änderungen eröffnen ein Schlupfloch für den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie, was im ursprünglichen Abkommen nicht vorgesehen war. Dies könnte zu einem unverantwortlichen und unverhältnismäßigen Einsatz von biometrischer Identifizierungstechnologie führen.

Die deutschen EU-Abgeordneten Svenja Hahn berichtet, dass die endgültige Fassung des Gesetzestextes den Strafverfolgungsbehörden erlaubt, biometrische Gesichtserkennungstechnologie auf aufgezeichnetem Videomaterial ohne Zustimmung eines Richters zu verwenden. Dies wurde in der ursprünglichen Vereinbarung nicht berücksichtigt. Hahn warnt vor den Auswirkungen dieser Änderungen und bezeichnet sie als Angriff auf die Bürgerrechte. Sie vergleicht dieses Vorgehen mit autoritären Staaten wie China, in denen ähnliche Technologien bereits eingesetzt werden.

Die Entscheidung, biometrische Gesichtserkennungstechnologie ohne richterlichen Beschluss zu erlauben, wird von Kritikern als Bedrohung für die Privatsphäre und die individuellen Freiheitsrechte betrachtet. Die Nutzung dieser Technologie ohne angemessene rechtliche Kontrolle könnte zu einem Missbrauch führen und die Bürgerrechte gefährden. Die EU-Abgeordnete Svenja Hahn warnt vor den möglichen Konsequenzen und fordert eine faire Diskussion über die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Gesellschaft.

H2: Auswirkungen auf die Bürgerrechte
Die Änderungen im EU-Gesetz über künstliche Intelligenz, die den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie ohne richterlichen Beschluss erlauben, werden von der EU-Abgeordneten Svenja Hahn als Angriff auf die Bürgerrechte betrachtet. Sie warnt vor einem unverantwortlichen und unverhältnismäßigen Einsatz dieser Technologie, der an autoritäre Staaten wie China erinnert. Die Entscheidung wird von Kritikern als Bedrohung für die Privatsphäre und individuelle Freiheitsrechte angesehen.

H2: Kritik an den Änderungen
Die deutschen EU-Abgeordneten Svenja Hahn berichtet, dass die Änderungen im Gesetzestext ein Schlupfloch für den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie schaffen, was ursprünglich nicht vorgesehen war. Sie warnt vor den möglichen Auswirkungen auf die Bürgerrechte und fordert eine faire Diskussion über diese Thematik. Die Nutzung der Technologie ohne richterlichen Beschluss wird als potenzieller Missbrauch betrachtet und könnte die individuellen Freiheitsrechte gefährden.

H2: Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre
Die Entscheidung, biometrische Gesichtserkennungstechnologie ohne Zustimmung eines Richters zu erlauben, stößt auf Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre. Kritiker warnen vor einem möglichen Missbrauch und fordern eine angemessene rechtliche Kontrolle. Die EU-Abgeordnete Svenja Hahn betont die Wichtigkeit einer fairen Diskussion über die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Gesellschaft und die individuellen Freiheitsrechte

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EU will drakonischen Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie zulassen

Änderungen, die in letzter Minute in den Gesetzestext über KI eingebracht wurden, erlauben es Strafverfolgungsbehörden, diese Technologie ohne richterlichen Beschluss zu verwenden. Das sei «ein Angriff auf die Bürgerrechte», erklärt die EU-Abgeordnete Svenja Hahn und vergleicht dieses Vorgehen mit dem autoritärer Staaten wie China. Veröffentlicht am 20. Januar 2024 von WS. Änderungen, die in letzter Minute im EU-Gesetz über künstliche Intelligenz eingezogen sind, werden es den Strafverfolgungsbehörden erlauben, biometrische Gesichtserkennungstechnologie auf aufgezeichnetem Videomaterial ohne die Zustimmung eines Richters zu verwenden. Darüber berichtet das Portal Politico unter Berufung auf die deutsche EU-Abgeordnete Svenja Hahn. Diese berichtet, dass der endgültige Wortlaut des Textes ein Schlupfloch für den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie ermögliche, was im ursprünglichen Abkommen nicht vorgesehen war. Zudem erklärte sie gegenüber Politico, dieses

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