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Ein herausragender Justiz-Skandal in der Geschichte der Nachkriegszeit

Published On: 20. Januar 2024 21:26

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Kritischer Journalismus. Ohne „Haltung“. Ohne Belehrung. Ohne Ideologie.

„Einer der größten Justiz-Skandale der Nachkriegsgeschichte“
„Impf“-Duldungspflicht bei der Bundeswehr

Von Kai Rebmann

Wilfried Schmitz ist einer der bekanntesten Rechtsanwälte in Deutschland, wenn es um Verfahren gegen die „Gesunderhaltungspflicht und Patientenrechte“ von Soldaten geht. Das, was in den letzten Jahren auch als „Duldungspflicht der Impfung bei der Bundeswehr“ bekannt wurde. Konkret geht es um Paragraf 17a Absatz 2 Nr. 1 Soldatengesetz (SG), der besagt: „Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen.“ In einem Gespräch mit reitschuster.de äußert sich Schmitz zu einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig, bei dem am 7. Juli 2022 entschieden wurde, dass zwei Offiziere die Corona-„Impfung“ unter Bezugnahme auf den oben zitierten Paragrafen dulden müssen. Der Jurist bezeichnet diesen Beschluss als „einen der größten Justizskandale der Nachkriegsgeschichte“. Es gibt neue Erkenntnisse, die belegen, dass hochrangige Vertreter des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des Robert-Koch-Instituts (RKI) vor zweieinhalb Jahren wider besseren Wissens ausgesagt haben. Schmitz verweist auf eine umfangreiche Dokumentation und erklärt: „Die Inhalte dieses Schriftsatzes belegen, dass Vertreter des PEI und des RKI und wohl auch der Bundeswehr in diesem Verfahren gegen die Covid-19-Injektionspflicht der Soldaten gelogen haben wie gedruckt, durch aktive Falschaussagen und durch das Verschweigen von Fakten.“ Und weiter: „Die gesamte Covid-19-Injektionsagenda wäre tot gewesen, nicht nur in Deutschland, wenn die Behörden damals nicht gelogen hätten und das Bundesverwaltungsgericht die Beweisaufnahme und die Rechtslage nicht zusätzlich auf den Kopf gestellt hätte.“

Wehrbeschwerdeverfahren in Leipzig

Bezugnehmend auf diesen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2022 zur „Rechtmäßigkeit der Einführung einer Duldungspflicht für Covid-19-Impfungen bei Soldaten“ weist Schmitz die Kammer mit Schreiben vom 16. Januar 2024 darauf hin, „dass sich mittlerweile eindeutig nachweisen lässt, dass diese Beschlüsse […] auf falschen Annahmen basierten“. Für diese macht der Anwalt „falsche und irreführende Angaben der Vertreter des RKI, des PEI und der Bundeswehr maßgeblich verantwortlich“. Kernstück der Argumentation ist dabei ein von der Expertin Dr. Sabine Stebel am 27. Dezember 2023 veröffentlichtes Substack mit dem Titel „Wie man sich aus seinen eigenen Worten einen Strick dreht, weiß auch das PEI“. Die Autorin deckt darin die offenkundigen Widersprüche in den Äußerungen der Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstellten Behörden bzw. deren Vertreter auf. Zunächst kommt Schmitz auf die Fragen zu sprechen, ob und inwieweit die Vakzine eine Veränderung menschlicher Genome bewirken können und ob bei der „Covid-19-Impfung“ verunreinigte mRNA-Impfstoffchargen zum Einsatz kommen. Unter Verweis auf die Arbeit von Dr. Stebel kommt der Anwalt zu dieser Schlussfolgerung: „Die verantwortlichen Chargenprüfer des PEI müssen aufgrund der für jedermann zugänglichen Studien, an denen der vormalige Leiter des PEI Prof. Claus Cichutek teilweise selbst mitgewirkt hat, schon (teilweise) seit Jahrzehnten (!) positive Kenntnis von ‚möglichen‘ Verunreinigungen durch Rest-DNA bei Herstellung von modRNA durch Plasmide, die zumindest mögliche Integration solcher Rest-DNA in den Zellkern und die damit verbundenen erheblichen Risiken für Leben und Gesundheit von Millionen Menschen gehabt haben.“ Im Klartext: Anders als vom Gericht offenbar bewertet, muss nach Ansicht des Anwalts nicht der Nachweis erbracht werden, „dass DNA in die Zelle und den Zellkern gelangen kann“. Stattdessen sei es die Aufgabe der Hersteller, in diesem Fall Biontech und Pfizer, auszuschließen, dass dies möglich ist. Dennoch sagt der Sachverständige Dr. Ralf Wagner (PEI) laut dem vorliegenden Wehrbeschwerdeverfahren am 6. Juli 2022 vor dem Bundesverwaltungsgericht aus, „die Impfstoffe bestünden aus so wenigen Ausgangsmaterialien, dass sich eine Kontrolle, ob der Impfstoff verunreinigt sei, erübrige“.

‚Sichere und wirksame Impfung‘

Nachdem der Anwalt zunächst also die gerichtliche Annahme eines vermeintlich „sicheren Impfstoffs“ widerlegt hat, denn nur eine solche Qualifizierung rechtfertigt eine Duldungspflicht nach dem Soldatengesetz, ging es im nächsten Punkt um die Frage: Haben die Covid-19-Injektionen eine erhebliche Wirksamkeit im Hinblick auf Infektions- und Transmissionsschutz, Krankheitsverlauf und die Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe? Hier

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„Einer der größten Justiz-Skandale der Nachkriegsgeschichte“

Zum Inhalt springen Kritischer Journalismus. Ohne „Haltung“. Ohne Belehrung. Ohne Ideologie. „Einer der größten Justiz-Skandale der Nachkriegsgeschichte“ „Impf“-Duldungspflicht bei der Bundeswehr Von Kai Rebmann Wilfried Schmitz gehört zu den bekanntesten Rechtsanwälten in Deutschland, wenn es um Verfahren gegen die „Gesunderhaltungspflicht und Patientenrechte“ von Soldaten geht. Also das, was in den vergangenen Jahren einer breiten Öffentlichkeit auch als „Duldungspflicht der Impfung bei der Bundeswehr“ bekannt wurde. Konkret ging und geht es dabei insbesondere um Paragraf 17a Absatz 2 Nr. 1 Soldatengesetz (SG), in dem es heißt: „Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen.“ Im Gespräch mit reitschuster.de äußert sich Schmitz zu einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in

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