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Ampel entscheidet: Uneingeschränkte Durchfahrt für Schlepper im Mittelmeer!

Published On: 22. Januar 2024 15:55

Das sogenannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“, das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit Ampel-Mehrheit beschlossen wurde, ist in Wirklichkeit ein „Rückführungsverwässerungsgesetz“! Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf auch die Strafbarkeit von Fluchthilfe ausweiten, was die Arbeit der sogenannten „Seenotretter“ im Mittelmeer erheblich erschwert hätte. Doch diese Verschärfung wurde abgeschwächt.

Hintergrund: Einen Tag vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag fand eine Sitzung des Innenausschusses statt. Hier wurde der Gesetzentwurf kurzfristig geändert und um folgende Formulierung ergänzt: „Ausschluss der Seenotrettung vom Anwendungsbereich der Schleusungsdelikte durch Bezugnahme auf den Landweg“. Am darauffolgenden Tag (18. Januar) wurden die Änderungen vom Bundestag mit den Stimmen von SPD, „Grünen“ und FDP angenommen. AfD und CDU/CSU stimmten dagegen. Damit hat die Ampel-Regierung den mit deutschen Steuermitteln unterstützten „Seenotrettern“ im Mittelmeer auch noch einen Freifahrtschein ausgestellt!

H2: Ausweitung der Strafbarkeit von Fluchthilfe abgeschwächt
Ursprünglich war geplant, die Strafbarkeit von Fluchthilfe im Rahmen des Rückführungsverbesserungsgesetzes auszuweiten. Diese Maßnahme hätte die Arbeit der Seenotretter im Mittelmeer erheblich erschwert. Jedoch wurde diese Verschärfung des Gesetzentwurfs abgeschwächt und letztendlich nicht umgesetzt.

H2: Änderungen im Innenausschuss kurz vor der Abstimmung
Einen Tag vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag fand eine Sitzung des Innenausschusses statt. Hier wurde der Gesetzentwurf kurzfristig geändert und um eine Formulierung ergänzt, die die Seenotrettung vom Anwendungsbereich der Schleusungsdelikte ausschließt, jedoch nur in Bezug auf den Landweg. Diese Änderungen wurden am darauffolgenden Tag vom Bundestag angenommen, wobei SPD, „Grüne“ und FDP dafür stimmten und AfD sowie CDU/CSU dagegen votierten.

H2: Freifahrtschein für die mit deutschen Steuermitteln unterstützten Seenotretter
Durch die Annahme des Rückführungsverbesserungsgesetzes haben die mit deutschen Steuermitteln geförderten Seenotretter im Mittelmeer nun einen Freifahrtschein erhalten. Die Ampel-Regierung hat somit ihre Unterstützung für diese Organisationen bekräftigt und ihre Arbeit erleichtert

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Ampel beschließt: Freie Fahrt für Schlepper im Mittelmeer!

Das mit Ampel-Mehrheit beschlossene sogenannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“ von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist in Wirklichkeit ein „Rückführungsverwässerungsgesetz“! Ursprünglich hatte der Gesetzentwurf auch eine Ausweitung der Strafbarkeit von Fluchthilfe vorgesehen, was das Agieren sogenannter „Seenotretter“ im Mittelmeer ungemein erschwert hätte. Doch diese Verschärfung wurde aufgeweicht.  Hintergrund: Einen Tag vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag tagte der Innenausschuss. Hier wurde der Gesetzentwurf kurzfristig abgeändert und durch folgende Formulierung ergänzt: „Ausschluss der Seenotrettung vom Anwendungsbereich der Schleusungsdelikte durch Bezugnahme auf den Landweg“. Am Folgetag (18. Januar) nahm der Bundestag die Änderungen mit den Stimmen von SPD, „Grünen“ und FDP an. AfD und CDU/CSU votierten dagegen. Den mit deutschen Steuermillionen geförderten sogenannten „Seenotrettern“ im Mittelmeer hat die Ampel somit auch noch einen Freifahrtschein ausgestellt! 

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