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Ein Freispruch mit zusätzlicher Schikane

Published On: 24. Januar 2024 10:01

Veröffentlicht am: 24. Januar 2024 | Anzahl Kommentare: noch keine

Prozess gegen den Dramatiker und Satiriker C. J. Hopkins

Ein Meinungsbeitrag von Uli Gellermann.

Die deutsche Justiz war empört über den Dramatiker und US-Bürger C. J. Hopkins, der in einem Tweet den Spruch des Herrn Corona-Lauterbach „Von der Maske geht immer auch ein Signal aus“ mit einem durchschimmernden Hakenkreuz auf einer Maske als Nazi-Zeugs kommentierte. Hopkins erhielt daraufhin einen Strafbefehl, weil er angeblich die „Verbreitung von Propaganda, die darauf abzielt, die Ziele der ehemaligen nationalsozialistischen Organisation (Nazis)“ förderte. Für Menschen mit Verstand war klar, dass das Lauterbachsche „Signal“ in einem einheitlichen Bekenntnis zum Corona-Regime bestand. Dieses Zwangsbekenntnis hatte durchaus Ähnlichkeiten mit der antidemokratischen Formierung der Nazi-Zeit. Wenn ein Bürger das so empfindet, nennt man das eine Meinung. Und Meinungen darf man in der Bundesrepublik Deutschland eigentlich immer und überall äußern. Sagt das Grundgesetz. Die Berliner Staatsanwaltschaft fand jedoch, dass diese Meinung eine Nazi-Meinung sei und wollte Hopkins bestraft sehen.

Von der Denunziation zur polizeilichen Verfolgung

Bereits vor Hopkins‘ Verhandlung vor dem Berliner Gericht hatte ausgerechnet die Neue Zürcher Zeitung den Dramatiker in eine schlechte Ecke gestellt: „In die Nähe querdenkerischen und verschwörungstheoretischen Gedankenguts“. In Deutschland war von Anfang an offiziell klar, dass Kritiker des Corona-Regimes „rechts“ seien. Diese absurde Meinung führte dazu, dass Oppositionelle schnell zu Antisemiten gemacht wurden und eine Gefahr beschworen wurde, die zu verschiedenen Antisemitismus-Beauftragten in Bund und Ländern führte. Die Antisemitismus-Schimäre wurde sogar so weit getrieben, dass der Bundesbeauftragte kürzlich die Palästinenserorganisation Hamas hinter einer Serie von Fake-Bombendrohungen im Internet vermutete, ohne Beweise. Es geht schnell von der Ideologie zur Denunziation und von dort zur polizeilichen Verfolgung.

Staats-Schutz-Demos

Wer in den letzten Jahren die journalistische Berichterstattung über politische Demonstrationen beobachtet hat, weiß, dass die Mehrheit der Aktionen entweder verschwiegen, heruntergespielt oder diffamiert wurde. In den letzten Monaten hat sich dieses Bild in der Bundesrepublik geändert: Demonstrationen „gegen Rechts“, oft auch gegen die AfD gerichtet, werden sogar vorher in den Medien angekündigt, ihre Teilnehmerzahlen werden eher geschönt und ihre Ziele überall gelobt. Sie sind natürlich nicht oppositionell, sondern regimetreu, sie haben sich den Namen „Staats-Schutz-Demos“ redlich verdient. Zum einen sind diese Aktionen echte Massenlügen, also Lügen, die von Massen getragen werden, um noch mehr Massen zu gewinnen. Zum anderen zeigen diese Staats-Schutz-Demos eine gewisse Erosion des Systems: Bisher reichten die Staatsmedien aus, um die Staatsideologie zu verbreiten und abzusichern, bisher reichten die rituellen Wahlen zur Festigung der Regierungstreue aus, aber der Staat benötigt mittlerweile mehr Beweise dafür, dass die Bürger hinter ihm stehen, um die Opposition einzuschüchtern und mutlos zu machen. Dieses Bestreben erstreckt sich bis in die Reihen der Justiz. Ein typisches Beispiel dafür war der Fall C. J. Hopkins. Ein Freispruch war zwar erforderlich, um dem Grundgesetz gerecht zu werden, aber die Richterin fühlte sich verpflichtet, dem Publikum und den Medien eine längere Epistel vorzulesen, in der sie den Angeklagten in die Schublade der Schwurbler und Verschwörungstheoretiker steckte, um dann triumphierend zu verkünden, dass der Freispruch von Hopkins alle seine Verdächtigungen gegen den Staat zurückweise. Ideologische Propaganda der Justiz. Dass ein normaler juristischer Akt, der Freispruch eines Unschuldigen, als Beweis für die Demokratie herhalten muss, zeigt deutlich, wie dünn die demokratische Fassade ist. Und die minutenlangen Beleidigungen des Angeklagten und der Demokratiebewegung durch die Richterin zeigen deutlich, wie die angeblich unabhängige deutsche Justiz ideologische Propaganda betreibt. Die vielbeschworene „Zeitenwende“ zeigt sich am deutlichsten darin, dass eine Regierung – die in ihrer militarisierten Außenpolitik und ihrer ideologisierten Innenpolitik als rechts anzusehen ist – von den Regierungsmedien eine Massenbewegung inszenieren lässt, die sich angeblich gegen „rechts“ richtet. Ein politischer Salto von bizarrer Art

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Ein Freispruch mit Nachtreten

Veröffentlicht am: 24. Januar 2024 | Anzahl Kommentare: noch keine Prozess gegen den Dramatiker und Satiriker C. J. Hopkins Ein Meinungsbeitrag von Uli Gellermann. Das ging der deutschen Justiz mal wieder zu weit: Der Dramatiker und US-Bürger C. J. Hopkins hatte in einem Tweet den Spruch des Herrn Corona-Lauterbach „Von der Maske geht immer auch ein Signal aus“ mit einem durchschimmernden Hakenkreuz auf einer Maske als Nazi-Zeugs kommentiert. Daraufhin bekam Hopkins einen Strafbefehl, weil er angeblich die „Verbreitung von Propaganda, die darauf abzielt, die Ziele der ehemaligen nationalsozialistischen Organisation (Nazis)“ fördere. Für Menschen mit Verstand war klar, dass das Lauterbachsche „Signal“ in einem uniformen Bekenntnis zum Corona-Regime bestehen sollte. Dieses Zwangsbekenntnis hatte durchaus Ähnlichkeiten mit der antidemokratischen Formierung der Nazi-Zeit.

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