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Die Migros gibt Anweisungen an die „liebe Steffi“, was zu tun ist

Published On: 29. Januar 2024 9:27

Marco Diener © zvg Marco Diener / 29.01.2024 Im März hatte Infosperber vorausgesagt, dass es nicht klappen wird mit weniger Zucker in Süssgetränken. Jetzt ist klar, warum. Sichtlich stolz verkündete der damalige Bundesrat Berset vor bald einem Jahr: «Immer mehr Lebensmittelhersteller und Detailhändler sind bereit, freiwillig den Zucker in ihren Lebensmitteln zu reduzieren. Das sind gute Nachrichten.» Eben hatten 16 Firmen die «Erklärung von Mailand» betreffend «Erfrischungsgetränken» unterschrieben. Sie verpflichteten sich, den Zuckergehalt ihrer Produkte bis Ende diesen Jahres um zehn Prozent zu senken. Doch Rivella-Chef Erland Brügger stellte sogleich klar: «Das Rezept von Rivella rot zu ändern ist nicht vorgesehen.» Infosperber hat schon im letzten März aufgezeigt, dass sich kaum etwas ändern wird. Denn der «Anhang zur Zuckerreduktion in Erfrischungsgetränken», der die «Erklärung von Mailand» präzisiert, ist zahnlos. Und die Getränkehersteller interpretieren ihn recht eigenwillig. Überdies haben säumige Firmen nichts zu befürchten. Der Bund behält sich lediglich vor, Firmen, «die keine glaubwürdigen Bestrebungen zur Reduktion von Zucker vorweisen können, von der ‹Erklärung von Mailand› auszuschliessen.» Dabei ist das Problem akut. Der Bund schreibt, die Bevölkerung in der Schweiz konsumiere doppelt so viel Zucker, wie die Weltgesundheitsorganisation als Maximum empfehle – nämlich durchschnittlich 100 Gramm oder 25 Würfelzucker pro Tag. Mehr als ein Drittel stammt dabei aus Getränken. Schärfere Vorgaben – am besten verbindliche – wären also durchaus angebracht. Und das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schlug solche auch vor. Doch die Migros wehrte sich, wie die Konsumentenzeitschrift Saldo kürzlich nachwies (Bezahlschranke). In einem Mail an die «liebe Steffi», die zuständige Fachfrau beim BLV, teilte die Migros mit, sie sei «mit den gesetzten Reduktionszielen nicht einverstanden» und werde «den Anhang für Erfrischungsgetränke in dieser Form nicht unterschreiben». Vorsorglich hatte das BLV bereits um «einen konkreten Gegenvorschlag» gebeten. Die Migros reichte einen solchen ein. Und das BLV übernahm ihn – laut Saldo – «ohne Widerrede. Auch weitere Wünsche der Migros setzte es eins zu eins um.» Offenbar sind nicht nur Angestellte der Migros, sondern auch Angestellte von Coop mit der «lieben Steffi» per Du. Kein Problem fürs BLV: «Die Form der Ansprache ist irrelevant für die Zusammenarbeit», lässt es verlauten. Fanta ist nicht gleich Fanta Der Zuckergehalt von Süssgetränken ist nicht überall gleich hoch. In der Schweiz enthält Fanta Orange 10,3 Gramm Zucker pro Deziliter. In Grossbritannien sind es bloss 4,5 Gramm. Also nicht einmal die Hälfte. Der Grund: In Grossbritannien gibt es eine Zuckersteuer. Hersteller müssen sie entrichten, wenn sie ihren Getränken zu viel Zucker zusetzen. Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors Keine_____________________Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors. War dieser Artikel nützlich? Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen. Direkt mit Twint oder Bank-App Spenden

Warum die Reduktion von Zucker in Süssgetränken nicht funktioniert

Im März hatte Infosperber vorausgesagt, dass es nicht klappen wird mit weniger Zucker in Süssgetränken. Jetzt ist klar, warum. Sichtlich stolz verkündete der damalige Bundesrat Berset vor bald einem Jahr: «Immer mehr Lebensmittelhersteller und Detailhändler sind bereit, freiwillig den Zucker in ihren Lebensmitteln zu reduzieren. Das sind gute Nachrichten.» Eben hatten 16 Firmen die «Erklärung von Mailand» betreffend «Erfrischungsgetränken» unterschrieben. Sie verpflichteten sich, den Zuckergehalt ihrer Produkte bis Ende diesen Jahres um zehn Prozent zu senken. Doch Rivella-Chef Erland Brügger stellte sogleich klar: «Das Rezept von Rivella rot zu ändern ist nicht vorgesehen.» Infosperber hat schon im letzten März aufgezeigt, dass sich kaum etwas ändern wird. Denn der «Anhang zur Zuckerreduktion in Erfrischungsgetränken», der die «Erklärung von Mailand» präzisiert, ist zahnlos. Und die Getränkehersteller interpretieren ihn recht eigenwillig. Überdies haben säumige Firmen nichts zu befürchten. Der Bund behält sich lediglich vor, Firmen, «die keine glaubwürdigen Bestrebungen zur Reduktion von Zucker vorweisen können, von der ‹Erklärung von Mailand› auszuschliessen.» Dabei ist das Problem akut. Der Bund schreibt, die Bevölkerung in der Schweiz konsumiere doppelt so viel Zucker, wie die Weltgesundheitsorganisation als Maximum empfehle – nämlich durchschnittlich 100 Gramm oder 25 Würfelzucker pro Tag. Mehr als ein Drittel stammt dabei aus Getränken. Schärfere Vorgaben – am besten verbindliche – wären also durchaus angebracht. Und das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schlug solche auch vor. Doch die Migros wehrte sich, wie die Konsumentenzeitschrift Saldo kürzlich nachwies (Bezahlschranke). In einem Mail an die «liebe Steffi», die zuständige Fachfrau beim BLV, teilte die Migros mit, sie sei «mit den gesetzten Reduktionszielen nicht einverstanden» und werde «den Anhang für Erfrischungsgetränke in dieser Form nicht unterschreiben». Vorsorglich hatte das BLV bereits um «einen konkreten Gegenvorschlag» gebeten. Die Migros reichte einen solchen ein. Und das BLV übernahm ihn – laut Saldo – «ohne Widerrede. Auch weitere Wünsche der Migros setzte es eins zu eins um.» Offenbar sind nicht nur Angestellte der Migros, sondern auch Angestellte von Coop mit der «lieben Steffi» per Du. Kein Problem fürs BLV: «Die Form der Ansprache ist irrelevant für die Zusammenarbeit», lässt es verlauten.

Unterschiede im Zuckergehalt von Süssgetränken

Der Zuckergehalt von Süssgetränken ist nicht überall gleich hoch. In der Schweiz enthält Fanta Orange 10,3 Gramm Zucker pro Deziliter. In Grossbritannien sind es bloss 4,5 Gramm. Also nicht einmal die Hälfte. Der Grund: In Grossbritannien gibt es eine Zuckersteuer. Hersteller müssen sie entrichten, wenn sie ihren Getränken zu viel Zucker zusetzen.

Warum schärfere Vorgaben für den Zuckergehalt notwendig sind

Die Bevölkerung in der Schweiz konsumiert doppelt so viel Zucker wie von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen. Durchschnittlich werden 100 Gramm oder 25 Würfelzucker pro Tag konsumiert, wobei mehr als ein Drittel davon aus Getränken stammt. Es wäre also durchaus angebracht, schärfere und verbindliche Vorgaben für den Zuckergehalt einzuführen. Das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hatte solche Vorgaben vorgeschlagen, doch die Migros wehrte sich dagegen und brachte einen eigenen Gegenvorschlag ein, der vom BLV ohne Widerrede übernommen wurde. Es scheint, dass nicht nur Angestellte der Migros, sondern auch Angestellte von Coop eine informelle Beziehung zum BLV haben. Das BLV betont jedoch, dass die Form der Ansprache für die Zusammenarbeit irrelevant ist.

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Die Migros sagt der «lieben Steffi», was zu tun ist

Marco Diener © zvg Marco Diener / 29.01.2024  Im März hatte Infosperber vorausgesagt, dass es nicht klappen wird mit weniger Zucker in Süssgetränken. Jetzt ist klar, warum. Sichtlich stolz verkündete der damalige Bundesrat Berset vor bald einem Jahr: «Immer mehr Lebensmittelhersteller und Detailhändler sind bereit, freiwillig den Zucker in ihren Lebensmitteln zu reduzieren. Das sind gute Nachrichten.» Eben hatten 16 Firmen die «Erklärung von Mailand» betreffend «Erfrischungsgetränken» unterschrieben. Sie verpflichteten sich, den Zuckergehalt ihrer Produkte bis Ende diesen Jahres um zehn Prozent zu senken. Doch Rivella-Chef Erland Brügger stellte sogleich klar: «Das Rezept von Rivella rot zu ändern ist nicht vorgesehen.» Infosperber hat schon im letzten März aufgezeigt, dass sich kaum etwas ändern wird. Denn der «Anhang zur Zuckerreduktion in

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