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Corona-Pandemie: Maßnahmen haben Recht und Gesetz außer Kraft gesetzt

Published On: 31. Januar 2024 6:38

Die vergangenen vier Jahre haben erstaunliche Veränderungen mit sich gebracht, die zuvor kaum jemand für möglich gehalten hätte. Das Rezept war relativ einfach. Ein Virus wurde im Labor erzeugt, das weder gefährlicher noch wesentlich anders ist als andere Corona-Viren, aber als „neuartig“ verkauft werden konnte. Das allein reichte aus, um Angst und Panik zu verbreiten und grundlegende Gesetze und Rechte außer Kraft zu setzen. Dann wurde ein Test entwickelt, der angeblich bei jeder Person eine „epidemiologische Gefahr“ feststellen konnte. Dank des Virologen Christian Drosten wurde dieser Test praktisch zeitgleich mit den ersten Nachrichten über das „neuartige“ Virus eingeführt. Die WHO verbreitete dann Informationen über eine angeblich hohe Infektionssterblichkeit von etwa 3%, obwohl dies bereits im Februar und März durch mehrere Studien widerlegt wurde. Ich hatte mich damals gerade einmal 2 Wochen mit Epidemiologie beschäftigt, zum ersten Mal in meinem Leben. Die Infektionssterblichkeit betrug wie bei einer mittleren Grippe nur etwa 0,125%. Mit diesen Voraussetzungen konnten dann Maßnahmen ergriffen werden, die gegen Recht und Gesetz verstoßen. Die GGI-Initiative, Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit, liefert eine Analyse der unerhörten Rechtsbrüche durch die Corona-Maßnahmen. Diese Analyse ist aktueller denn je, da die Weltgesundheitsorganisation diese Rechtsbrüche durch völkerrechtlich verbindliche Verträge zur zukünftigen Regel machen möchte.

Während der Corona-Krise gab es zahlreiche neue Regelungen, die zuvor als undenkbar galten. Die Schranken des Machbaren wurden zunehmend erweitert. Einer der grundlegendsten rechtlichen Tabubrüche war die de facto Beweislastumkehr bei Grundrechtseinschränkungen. Pauschale Unterstellungen wurden in Verordnungen festgelegt. Diese Entwicklungen müssen dringend aufgearbeitet und zukünftig verhindert werden. Das Wesen der Demokratie und des Rechtsstaates besteht darin, dass alle Menschen frei sind, zu tun und zu lassen, was sie wollen, solange es nicht gesetzlich verboten ist. Für den Staat gilt das Gegenteil, er darf nichts tun, wozu er nicht ausdrücklich per Gesetz oder Verordnung ermächtigt wurde (Art. 18 B-VG Legalitätsprinzip). Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Rechtsordnung ist die Beweislastregel. Hier gilt der Grundsatz „wer behauptet, muss beweisen“. Wer also behauptet, ein Recht für sich in Anspruch nehmen zu können oder jemand anderem eine Pflicht aufzuerlegen, muss die notwendigen Beweise erbringen. Die reine Behauptung reicht nicht. Nur in wenigen Ausnahmefällen gibt es eine Beweislastumkehr, hauptsächlich im Privatrecht. Im Verwaltungsverfahren gilt der Ermittlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass die Behörde generell verpflichtet ist, den Sachverhalt zu ermitteln und die notwendigen Beweise zu erbringen. Eine Art Beweislastumkehr ist nur in sehr begrenztem Umfang zulässig, wenn es stichhaltige Indizien gibt.

Absonderungsmaßnahmen und Verkehrsbeschränkungen bei anzeigepflichtigen Krankheiten (also Einschränkungen der Bewegungsfreiheit) waren zuvor nur zulässig, wenn Menschen krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig waren. Die Definitionen lauten wie folgt: Als krank gelten jene Personen, bei denen die Krankheit bereits festgestellt ist, als krankheitsverdächtig solche, die Erscheinungen zeigen, die das Vorhandensein der Krankheit vermuten lassen, als ansteckungsverdächtig solche, die zwar keine Krankheitserscheinungen aufweisen, bei denen jedoch bakteriologisch nachgewiesen ist, dass sie als Träger des Krankheitskeims anzusehen sind, oder bei denen sonst feststeht oder erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass sie der Ansteckung ausgesetzt waren und die Weiterverbreitung vermitteln können. In jedem Fall mussten also konkrete, personenbezogene Hinweise vorliegen, die auf eine potenzielle Gefährdung hindeuteten. Während der Corona-Krise wurde dieses System umgangen. Gesunde Menschen mussten sich im Rahmen des „grünen Pass“-

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Corona Plandemie: Recht und Gesetz wurden durch Maßnahmen ausgehebelt

Die vergangenen vier Jahre haben Änderungen gebracht, die vorher kaum jemand für möglich gehalten hätte. Das Rezept war an sich einfach. Man erzeuge ein Virus im Labor, das zwar weder gefährlicher noch sonst wesentlich anders ist als andere Corona Viren, aber das eben als „neuartig“ verkauft werden kann. Das reichte an sich bereits um Angst und Panik zu verbreiten und grundlegende Gesetze und Rechte außer Kraft zu setzen. Dann brauchte es nur noch einen Test, der angeblich bei jeder Person eine „epidemiologische Gefahr“ feststellen konnte. Dank dem Virologen Christian Drosten gab es den Test praktisch gleichzeitig mit den ersten Nachrichten über das „neuartige“ Virus. Die WHO verbreitete dann Nachrichten über eine angeblich hohe Infektionssterblichkeit von etwa 3%, obwohl das bereits

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