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Corona-Pandemie: Maßnahmen haben zu einem Aussetzen von Recht und Gesetz geführt

Published On: 31. Januar 2024 6:38

Die vergangenen vier Jahre haben Veränderungen gebracht, die kaum jemand für möglich gehalten hätte. Das Konzept war einfach: Ein Virus im Labor erzeugen, das weder gefährlicher noch wesentlich anders ist als andere Coronaviren, aber als „neuartig“ verkauft werden kann. Das allein reichte aus, um Angst und Panik zu verbreiten und grundlegende Gesetze und Rechte außer Kraft zu setzen. Dann brauchte es nur noch einen Test, der angeblich bei jeder Person eine „epidemiologische Gefahr“ feststellen konnte. Dank des Virologen Christian Drosten wurde der Test praktisch zeitgleich mit den ersten Nachrichten über das „neuartige“ Virus entwickelt. Die WHO verbreitete dann Informationen über eine angeblich hohe Infektionssterblichkeit von etwa 3%, obwohl dies bereits durch mehrere Studien im Februar und März widerlegt wurde, wie tkp.at am 10. April 2020 erstmals berichtete. Die Infektionssterblichkeit betrug tatsächlich nur etwa 0,125%, ähnlich wie bei einer mittleren Grippe. Mit diesen Voraussetzungen konnten dann Maßnahmen ergriffen werden, die gegen Recht und Gesetz verstießen.

Während der Corona-Krise gab es zahlreiche neue Regelungen, die zuvor undenkbar waren. Die Grenzen des Machbaren wurden immer weiter ausgedehnt. Einer der grundlegendsten rechtlichen Tabubrüche war die de facto Beweislastumkehr bei Grundrechtseinschränkungen. Pauschale Unterstellungen wurden in Verordnungen festgelegt. Diese Entwicklungen müssen dringend aufgearbeitet und zukünftig verhindert werden. Das Wesen der Demokratie und des Rechtsstaates besteht darin, dass alle Menschen frei sind, zu tun und zu lassen, was sie wollen, solange es nicht gesetzlich verboten ist. Für den Staat gilt das Gegenteil, er darf nichts tun, wozu er nicht ausdrücklich per Gesetz oder Verordnung ermächtigt wurde (Art. 18 B-VG Legalitätsprinzip). Ein weiterer wichtiger Grundsatz unserer Rechtsordnung ist die Beweislastregel. Hier gilt der Grundsatz „wer behauptet, muss beweisen“. Wer also behauptet, ein Recht für sich in Anspruch nehmen zu können oder jemand anderem eine Pflicht aufzuerlegen, muss die notwendigen Beweise erbringen. Die reine Behauptung reicht nicht aus. Nur in wenigen Ausnahmefällen gibt es eine Beweislastumkehr, hauptsächlich im Privatrecht. Im Verwaltungsverfahren gilt der Ermittlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass die Behörde generell verpflichtet ist, den Sachverhalt zu ermitteln und die notwendigen Beweise zu erbringen. Eine Art Beweislastumkehr ist nur in sehr begrenztem Umfang zulässig, wenn es stichhaltige Indizien gibt.

Während der Corona-Krise wurde dieses System umgangen. Gesunde Menschen mussten sich im Rahmen des „grünen Pass“-Systems praktisch frei beweisen, um ihren Alltag normal fortsetzen zu können. Allen Menschen wurde pauschal eine „epidemiologische Gefahr“ unterstellt und damit schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte gerechtfertigt. Sie konnten sich freibeweisen, indem sie einen „Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr“ erbrachten. Dieses Vorgehen war ein Tabubruch im Umgang mit Grundrechten und den rechtsstaatlichen Prinzipien. Das System wurde praktisch auf den Kopf gestellt. Es widerspricht der Menschenwürde, pauschal anzunehmen, dass ein Mensch per se gefährlich ist, bis das Gegenteil bewiesen ist. Stellen Sie sich vor, im Strafverfahren würde für jeden Angeklagten eine Schuldvermutung anstelle der Unschuldsvermutung gelten. Das würde Willkür Tür und Tor öffnen. Dieses Prinzip war auch der Grund, warum die geplante Präventivhaft für Flüchtlinge verfassungsrechtlich gescheitert wäre, da die Freiheitseinschränkung aufgrund von Pauschalbehauptungen, die zwar durch statistische Auswertungen gestützt werden, aber keine konkrete Aussage über die Gefährlichkeit einer bestimmten Einzelperson ermöglichen, nicht mit unserer Verfassung vereinbar sind. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dies im Fall der Präventivhaft für Juristen klar war, aber die Gleichheit der Systematik in Bezug auf Corona nicht erkan

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Corona Plandemie: Recht und Gesetz wurden durch Maßnahmen ausgehebelt

Die vergangenen vier Jahre haben Änderungen gebracht, die vorher kaum jemand für möglich gehalten hätte. Das Rezept war an sich einfach. Man erzeuge ein Virus im Labor, das zwar weder gefährlicher noch sonst wesentlich anders ist als andere Corona Viren, aber das eben als „neuartig“ verkauft werden kann. Das reichte an sich bereits um Angst und Panik zu verbreiten und grundlegende Gesetze und Rechte außer Kraft zu setzen. Dann brauchte es nur noch einen Test, der angeblich bei jeder Person eine „epidemiologische Gefahr“ feststellen konnte. Dank dem Virologen Christian Drosten gab es den Test praktisch gleichzeitig mit den ersten Nachrichten über das „neuartige“ Virus. Die WHO verbreitete dann Nachrichten über eine angeblich hohe Infektionssterblichkeit von etwa 3%, obwohl das bereits

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